Wasseralarm in Heidelberg und Panik bis ins Umland – Gefahr bestand zu keiner Zeit
(rnk – 8.2.19) Nach ersten Meldungen aus der Bevölkerung über bläulich verfärbtes Trinkwasser in der Gemeinde Dossenheim wurde ab 10 Uhr die Bevölkerung über NINA, Katwarn und die Pressestellen der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises gewarnt, das Trinkwasser nicht zu benutzen.
Zudem fuhren Lautsprecherwagen von Polizei und Feuerwehr im Norden Heidelbergs und in Dossenheim. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises und die Stadt Heidelberg schalteten zudem Telefon-Hotlines für ihre Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund sehr vieler Anrufe waren die Leitungen zeitweise überlastet. Die Warnung konnte nach sofort eingeleiteten Analysen, die allesamt unauffällig waren, gegen 15.40 Uhr wieder aufgehoben werden.
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Dossenheim und des nördlichen Heidelbergs durch die Stadtwerke Heidelberg erfolgte über das Wasserwerk Entensee. Dieses Werk wurde nach Eingang der ersten Meldungen vom Netz genommen. Dies bleibt auch so, bis alle Untersuchungen zu der nicht-gesundheitsschädlichen bläulichen Verfärbung abgeschlossen sind. Die Versorgung wird über andere Brunnen sichergestellt.
Bei der Ursache der Verfärbung gehen die zuständigen Behörden von einer natürlichen Schwankungsbreite in der stofflichen Zusammensetzung des Wassers aus. Wasser ist ein Naturprodukt. Je nach Beschaffenheit kann es zu unterschiedlichen Färbungen kommen, ohne dass die Eignung als Trinkwasser beeinträchtigt wird – zum Beispiel färbt Eisen Wasser eher bräunlich. Alle im Werk Entensee und an den Verbrauchsstellen in Dossenheim und Heidelberg entnommenen Proben haben die Werte der gesetzlichen Trinkwasserverordnung eingehalten und wiesen keine Abweichungen zu vorherigen Proben auf.
Zusätzlich zu den Stadtwerken Heidelberg untersuchten unter anderem das Hygieneinstitut der Universität Heidelberg, das Technologiezentrum Wasser Karlsruhe und die Analytische Task Force der Feuerwehr Mannheim die Proben. Die Warnung erfolgte vorsorglich, um die Bevölkerung vor möglichen Gefahren zu schützen.
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