Zentrale Kinder-Tagesstätten-Vormerkung in Nußloch online möglich
In Nußloch gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertagesstätten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungs-angeboten. Für die Vormerkung eines Betreuungsplatzes wird es ab 16. Dezember 2019 das Online-Verfahren „Zentrale Vormerkung“ zur Anmeldung Ihres Betreuungsbedarfs an einer Nußlocher Kinder-tageseinrichtung über die Webseite der Gemeinde Nußloch geben.
Die Zentrale Vormerkung ist ein Programmmodul, das kommunalen Anwendern Baden-Württembergs kostenfrei zur Verfügung steht. Mit ihm kann die systematische Vergabe von Kinder-Tagesbetreuungsplätzen mittels Onlineplattform enorm erleichtert werden. 2012 entwickelt, befindet es sich bereits bei einer Vielzahl von Kommunen unterschiedlichster Größenordnung in Anwendung (u.a. in Wiesloch, Mannheim, Freiburg, Baden-Baden).
Die Zentrale Vormerkung wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Städten entwickelt, um die Kommunen in Baden-Württemberg bei deren Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Es ist ein Verfahren, bei welchem Eltern einen Betreuungsbedarf gegenüber der Kommune (online) mitteilen können. Dabei wird die Bedarfsanmeldung zentral erfasst und die Kommune kann den weiteren Prozess der Platzvergabe in einer Einrichtung begleiten und die Angebote einer bedarfsgerechten Betreuung steuern. Das ist insofern relevant, als der Gesetzgeber diese Bedarfsanmeldung als Aufgabe der Kommune verpflichtend regelt. So kann die „Zentrale Vormerkung“ zu einer erhöhten Planungssicherheit beitragen.
Das Modul wird bewusst nicht als „Zentrale Vergabe“ bezeichnet, um zu verdeutlichen, dass die Anmeldung in einer konkreten Einrichtung weder verbindlich ist, noch, dass damit eine zentrale Platzvergabe einhergeht. Vielmehr sollen gewünschte Betreuungsbedarfe angemeldet und die favorisierte Betreuungsart in Einrichtungen ausgewählt werden können. Eltern können u.a. angeben, ab welchem Zeitpunkt (Datum) die Betreuung beginnen soll, welchen zeitlichen Umfang (Stunden/Tag) sie umfassen soll und in welchen Einrichtungen sie sich die Betreuung wünschen. Die konkrete Platzvergabe und Anmeldung mit Abschluss des Betreuungsvertrages wird weiterhin zwischen den Eltern und der Einrichtung verhandelt und vereinbart. Die betreffende Stelle erhält dann eine spezielle Berechtigung für den Zugriff auf genau diese Vormerkungen.
Zentrale Vormerkung Schritt für Schritt:
1. Bitte informieren Sie sich vor der Eingabe Ihres Betreuungswunsches über die speziellen Angebote und Betreuungszeiten der einzelnen Kindertagesstätten. Die Einrichtungsleitungen wünschen sich, Sie und Ihr Kind in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin in der Einrichtung Ihrer Wahl.
2. Anschließend können Sie die Kita-Vormerkung elektronisch vornehmen. Dabei können Sie bis zu drei Einrichtungen auswählen. Sie können Ihr Kind jederzeit über das Online-Verfahren vormerken. Die Anmeldung der Zentralen Vormerkung ist über die Website der Gemeinde Nußloch – Leben in Nußloch – Anmeldeverfahren Kindertagesstätten zu erreichen.
Nach der Registrierung werden Ihnen die Zugangsdaten für das Zentrale Vormerksystem zugeschickt.
3. Die Zu- und Absagen erfolgen nach einem zeitlichen Schema, wofür Anmeldestichtage festgelegt werden.
Der erste Anmeldestichtag ist der 01. Februar. Alle Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt im zentralen Online-Verfahren vorgemerkt sind UND einen Aufnahmewunsch in der Zeit vom 01.05.2020 bis einschließlich 31.07.2020 haben, werden bei der Platzvergabe berücksichtigt und erhalten anschließend ihre Zu- oder Absage. Durch Nachrückverfahren kann sich dieser Prozess bis Ende März 2020 erstrecken. Platzanfragen bis April 2020 werden noch direkt in den Kindertageseinrichtungen bearbeitet.
Darüber hinaus wird es zwei weitere Anmeldestichtage im kommenden Jahr geben:
- 1. Mai 2020 für Aufnahmewünsche von September 2020 bis Februar 2021
- 1. Oktober 2020 für Aufnahmewünsche von März 2021 bis Juli 2021
Grundsätzlich wird es ab dem Jahr 2021 jedes Jahr zwei Anmeldestichtage geben und zwar im Februar und Juli eines Jahres. Im August eines Jahres findet keine Aufnahme statt.
Stichtag verpasst?
Eltern, die durch Zuzug oder andere Gründe den Anmeldestichtag verpasst haben, können ihr Kind auch jederzeit online vormerken und nehmen dann am Nachrückverfahren teil bzw. werden bei der Bearbeitung des folgenden Anmeldestichtags mitberücksichtigt.
Möchten Sie Ihr Kind sowohl für eine U3- als auch für eine Ü3-Betreuung vormerken?
- Dann legen Sie bitte zwei verschiedene Vormerkungen an (weitere Vormerkung erfassen).
Möchten Sie mehrere Kinder vormerken?
- Dann legen Sie bitte für jedes einzelne Kind eine eigene Vormerkung an (weitere Vormerkung erfassen).
Wenn Sie keine Möglichkeit haben am elektronischen Zentralen Vormerkverfahren teilzunehmen dann können Sie Ihr Kind auch direkt bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 06, Herr Henze, vormerken lassen. Hier werden Ihre Daten dann direkt vor Ort in die zentrale Vormerkliste eingegeben.
Für allgemeine Fragen zur Kinderbetreuung in Nußloch wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle der Gemeinde Nußloch, Herr Henze, Tel. 06224 / 901-140 oder E-Mail: [email protected]
Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, SandhausenKurz-URL: https://leimenblog.de/?p=125307