Richard Bader: Bemerkung zum RNZ-Bericht bezüglich des Leimener Haushalts 2016
von Richard Bader (CDU).
Bemerkung zur Berichtserstattung in der RNZ bezüglich der Stellungnahmen zum Haushaltsplan 2016.
Wenn man den Bericht zum Haushalt 2016 in der RNZ liest, entsteht der Eindruck, man könnte der Entwicklung unserer Haushaltslage nicht entgegenwirken.
Dem ist nicht so.
Meine Stellungnahme zum Haushalt 2016 bezog sich auf die in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2019 dargestellte Planung. Diese Stellungnahme muss aber im Zusammenhang mit meiner ausführlichen Stellungnahme zur Jahresrechnung 2014 im November dieses Jahres – so zu sehen als Fortsetzung – gesehen werden. Darin habe ich u.a. sehr wohl Ansätze zur Haushaltskonsolidierung beschrieben.
Nachfolgend, was ich im Zusammenhang der Jahresrechnung 2014 vor einem Monat gesagt habe:
Die Jahresrechnung 2014 zeigt, wie bereits von der Verwaltung dargestellt, erfreuliche Eckdaten in Steuereinnahmen, Zuführungsraten sowohl in Vermögenshaushalt als auch in die Rücklagen.
Weniger erfreulich nach wie vor die Schuldenentwicklung.
In Bezug auf die Abhandlung einer Jahresrechnung im Allgemeinen möchte ich die Frage aus unserem Work-shop aufgreifen und in Erinnerung rufen:
Wieviel Zeit wenden wir auf für die Analyse und Aufarbeitung einer Jahresrechnung im Vergleich zur Erstellung einer Haushaltsplanung mit Diskussion der Planung, Planungsänderungen bis zur Verabschiedung?
Was steht hinter dieser Frage?
Wenn eine Planung für das folgende Haushaltsjahr auf stabilen Füssen stehen soll, sollte dazu Voraussetzung sein:
Dass aus den vorangegangenen Jahresrechnungen bzw. deren Ist-Zahlenreihen die richtigen Schlüsse u. Erkenntnisse gezogen werden.
Politik beginnt bekanntlich mit Betrachten der Wirklichkeit – Haushaltspolitik bzw. Haushaltsplanungen eben auch!
Welche Lehren, Schlüsse ziehen wir aus Jahresrechnungen, insbesondere aktuell aus der Jahresrechnung 2014?
Nehmen wir den Planvergleich in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes:
Der Verwaltungshaushalt wurde in den Ausgaben um 1,7 Mio. € unterschritten.
Grundsätzlich erfreulich, wie im Prüfbericht des RPA steht. Erfreulich – ja – auf den ersten Blick
Was dahinter steht wird im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ausführlich dargestellt, eines davon möchte ich aber aufgreifen.
Die Zahlenreihe aus Vorjahren zeigt, dass die Personalkosten in den letzten Jahren ständig kräftig angestiegen sind.
Das begründet sich alleine schon aus tariflichen Steigerungen und in der sicherlich sinnvollen Entwicklung in der Kinderbetreuung.
Das wird auch Im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes so gesehen und so auch erklärbar.
Was in den letzten Jahresrechnungen immer wieder auffällt, sind die Abweichung in den Personalkosten zum Plan zwischen 400 u. 500T€ pro Jahr – so auch in 2014.
Das liegt u.a. in der Diskrepanz zwischen Stellenplan und den tatsächlich besetzten Stellen.
Insbesondere lässt sich das im Bereich der Kinderbetreuung festmachen, wie das auch im Prüfbericht aufgeführt ist.
In Zeiten knapper Ressourcen auf dem Gebiet des Betreuungspersonals – die Gründe sind uns allen bekannt – werden im Stellenplan Jahr für Jahr Betreuungsanforderungen abgebildet, lassen sich aber im Ist erst in den einzelnen Jahren realisieren. Daraus ergeben sich erklärbare Abweichungen.
Ein Satz aus dem Prüfungsbericht möchte ich aber besonders hervorheben und in diesen Zusammenhang stellen.
Da steht auf Seite 19:
„Allerdings werden durch großzügige Planungen, z.B. in Personalausgaben Gelder gebunden, die an anderer Stelle sinnvoll ausgegeben werden könnten“.
Ich möchte eine andere Verwendungsalternative nennen:
die Planung von Kreditaufnahmen nach unten anpassen
Was das Rechnungsprüfungsamt vermutlich damit sagen will:
Vielleicht schon den Stellenplan nach Betrachtung der Wirklichkeit erstellen, d.h. mehr die Realitäten dort abbilden, so auch in anderen Positionen mit signifikanten Abweichungen.
Die andere Frage darüber hinaus könnte sein, ob sich unsere Personalkosten generell auf einem gewachsenen zu hohen Level bewegen.
Und hier ist eine Brücke zu unserem strategischen Work-shop zu sehen betreffend -> Leistungsziele und Maßnahmen für das Wirkungsziel „Finanzwirtschaftliche Stabilität“ und dazu wurde gefordert, wir erinnern uns:
Effizienzsteigerung in der Verwaltung durch ein Organisationsgutachten!
Was nichts anderes meint wie Ablauf-u. Organisationsanalyse bezüglich Verwaltungsstrukturen und das betrifft ein weites Feld, Wirkungshorizont mittel- bis längerfristig.
Anderes Beispiel aus dem Vermögenshaushalt.
Die Veräußerung von Anlagenvermögen mit 4,8 Mio. € im Plan, wurde um 3,8 Mio. unterschritten.
Baumaßnahmen in Höhe von 8,8 Mio. € geplant, wurden nur zu 6,6 Mio. realisiert.
Ursächlich für beide Vorgänge -> das Gewerbegebiet Süd.
Die geplanten Baumaßnahmen dort (Kreisel u. Senefelderstrasse) wurden nicht realisiert u. das macht in etwa die Differenz aus.
Auch hier die Analyse im Sinne einer Jahresrechnung:
Warum konnte die Planung nicht umgesetzt werden. Hätte man das besser beeinflussen können. Was muss getan werden, um für die nächste Haushaltsplanung realistische Chancen für die Umsetzung zu haben. Auch auf diese Position beziehe ich die Anmerkung des RPA -> „großzügige Planung“
Mit diesen Beispielen soll nur aufgezeigt werden, wie das Zusammenspiel zwischen Jahresrechnung und folgenden Haushaltsplanungen sein soll, wie der Jahresrechnung mehr Bedeutung gegeben werden kann.
Wie ist nun das Jahr 2014 gelaufen, was wurde erreicht?
Welche Aussagen lassen sich über den wirtschaftlichen Verlauf treffen, bezügl.:
Entwicklung des Mitteleinsatzes für unsere kommunalen Aufgaben – differenziert nach Aufgabenbereichen?
Welche Überschüsse wurden erwirtschaftet?
Welche Investitionsleistungen wurden realisiert, wie konnten sie finanziert werden?
Sinnvoll diesbezüglich ist, wenn wir den Haushalt nach seinen Aufgabenbereichen und den sogenannten freiwilligen u. Pflichtleistungen betrachten, wobei diese Aufteilung heute nicht mehr streng zu den Konsequenzen führen sollten, wie früher immer gefordert.
Begründung:
Ich möchte auch hier wieder auf unsere Erkenntnisse aus unseren strategischen Work-shops zurückkommen.
Die Aufgaben einer Kommune haben einen grundlegenden Wandel erfahren.
Aufgaben, welche Lebens-u. Versorgungsqualität schaffen und sichern, treten mehrheitlich als weiche Standortfaktoren immer mehr in den Vordergrund.
Diese attraktivitätsfördernden Faktoren werden immer wichtiger, sind immer mehr gefragt.
Nun ist es so, dass genau diese Standortfaktoren größtenteils auch in den freiwilligen Leistungen zu finden sind.
Für die herkömmliche Haushaltssanierung und auch in den Forderungen der Aufsichtsbehörden stehen diese Leistungen im Fokus für Einsparungen.
Eigentlich ein Widerspruch für die Entwicklung einer Kommune.
Die Herausforderung an die strategische Haushaltskonsolidierung wird darin bestehen, sich Gedanken zu machen, wie die Strukturen einer Verwaltung in Zukunft aussehen sollen.
Wie können Verwaltungsbereiche die sich mit weisungsgebundenen und weisungsfreien Pflichtaufgaben befassen so organisiert werden, dass aus Reorganisationsmaßnahmen in diesen Bereichen Finanzmittel zur Verfügung stehen, um mittel-bis längerfristig die weichen Standortfaktoren zu leisten.
Beispiel wieder aus unseren Work-shops:
Wirtschaftsstandort muss gestärkt werden, Maßnahme dafür – die Stelle Wirtschaftsförderung möglicherweise als Competence-Center ausbauen. Operativer Nutzen -> Erhöhung Gewerbesteuereinnahmen und Anteile aus Einkommensteuer.
Die Forderung nach Ablauf-u. Organisationsanalyse habe ich vorhin bereits angesprochen.
Andere Wirkungsziele, wie z.B. „Entwicklung Bildungskonzept“ oder „Innenstadtentwicklung“ wirken sich indirekt auf den Wirtschaftsstandort aus.
Was nun die Zahlen der Jahresrechnung 2014 betrifft, kann ich mir eine Wiederholung sparen, sie wurden bereits ausführlich vorgestellt.
So kann ich mich auf die Kernaussagen beschränken:
Erfreulich die Entwicklung in den Steuereinnahmen, in 2014 noch nicht so stark geschmälert durch Steuerumlagen – die belasten uns erst in 2015 u. 2016.
Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet Überschüsse in unterschiedlicher Höhe, aber nicht ausreichend für unsere Investitionstätigkeit. (Vorausschauend werden in 2015 u. 2016 nur ganz geringe Überschüsse erwirtschaftet), ursächlich mit, die vorhin erwähnte hohen Steuerumlagen.
Der Stand der Rücklage erfüllt die gesetzliche Mindesthöhe, wird darüber hinaus je nach Überschusslage im Vermögenshaushalt moderat aufgebaut aber dann wieder für Investitions-Finanzierung abgebaut.
Investitionen müssen zum größten Teil über Kredite finanziert werden
Der Schuldenstand erhöht sich dementsprechend, 2014 im städtischen Haushalt auf 36,8 Mio., Ende 2016 werden es 46,3 Mio. sein. Nur, wenn man Verschuldung aufführt, muss man auch die Investitionen dagegen stellen: Kindergartenbau, Stadtsanierung, Gemeindestrassen, neues Verwaltungsgebäude, Schulen, Feuerwehr etc.
In diesen Kernaussagen über unsere Haushaltslage begründet sich der Ansporn, unsere strategische Haushaltskonsolidierung konsequent weiter zu verfolgen.
Unsere bisherigen Anstrengungen in den Haushaltsstrukturkommissionssitz-
ungen – also die vor den strategischen Work-shops – haben gewisse Erfolge gezeigt, welche sich sicherlich in der Jahresrechnung niedergeschlagen haben.
Leider lässt sich in den einzelnen positiven Entwicklungen nicht festmachen, wie sich die Ergebnisse aus der Haushaltsstruktur-Kommission dort zahlenmäßig niederschlagen, oder auch andere Beeinflussungen mitgewirkt haben.
Z.B. die Entwicklung der Einnahmen im Bestattungswesen in 2014 auf 572 T€ wird maßgeblich auf die Gebührenerhöhungen zurückgeführt.
Hier muss aber berücksichtigt werden, dass sich auch das Ausgabengefüge nach unten entwickelt hat und somit ein Deckungsgrad von 71% in diesem Jahr ausgewiesen wird.
Was die Einnahmen im Bestattungswesen betrifft, in 2011 z.B. hatten wir auch Einnahmen in Höhe von 569 T€, bezogen auf das Ausgabengefüge von 2014 wäre das auch ein Deckungsgrad von 71%.
Damals waren die Gebührenerhöhungen noch nicht beschlossen!
Der Vollständigkeit halber sollte man bei diesem Entwicklungsvergleich auch die Anzahl der Bestattungen aufführen um eine richtige Aussage zu erhalten.
Erst dann kann eine verlässliche Aussage über die Auswirkung der Gebührenerhöhung getroffen werden!
Gebührenerhöhungen wo sinnvoll und vertretbar, werden auch von uns mitgetragen.
Im Bestattungswesen u. insbesondere für Nutzung der Trauerhalle standen bzw. stehen wir dem eher kritisch gegenüber, weil wir einige Faktoren für die Gebührenkalkulation als unrealistisch ansehen.
( Einbezug von Vorratsflächen auf die einzelne Grab Art oder Anzahl Nutzungen der Trauerhalle als Bezugsgröße für die Gebührenermittlung)
Bestattungsinstitute haben schnell erkannt, wo sie einhaken können und bieten eigene kostengünstigere Räume für Trauerfeiern an.
Des Weiteren:
Herr Heinzmann vom RPA hat absolut Recht, wenn er fordert, dass aus den künftigen Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen wesentlich höhere freie Finanzierungsmittel generiert werden müssen.
Aber Vorschläge dazu, die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer zu erhöhen sehen wir im Sinne der Wirtschaftsförderung als kontraproduktiv!
Das wäre zwar bezüglich Umsetzung die leichteste Übung und hätte in der Haushaltsplanung schnelle positive Auswirkungen.
Entscheidend ist letztendlich aber immer was hinten im Ist dabei rauskommt.
„ Der leichte einfache Weg ist halt immer nur am Anfang asphaltiert!“
Aus diesem Grund wollen wir mit der Strategischen Haushaltskonsolidierung in Work-shops – angestoßen mit den beiden Work-shops unter Moderation von Prof. Brettschneider – mehr strategisch verfahren und auch strukturell mehr in die Tiefe gehen.
Wenn auch wesentlich arbeitsaufwändiger, sind dadurch höhere Potenziale für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu generieren.
In meiner Stellungnahme zur Jahresrechnung habe ich bewusst den Bezug zu unseren Work-shops gesucht und den Sprachgebrauch bzw. Begriffe daraus verwendet. Dafür mehr auf Interpretation von Zahleninformationen verzichtet, diese können aus dem Rechenschafts-u. Prüfungsbericht, die sehr gut aufbereitet sind, entnommen werden.
Für die CDU-Fraktion
Richard Bader
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