9. April: Kreisausschuss für Umwelt und Technik tagt

Kreisausschuss für Umwelt und Technik tagt am kommenden Dienstag, 09. April, in Schriesheim:  Schwerpunkt Kreisstraßen und Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs

Vor allem die Kreisstraßen stehen im Blickpunkt der kommenden Sitzung des Kreisausschusses für Umwelt und Technik am kommenden Dienstag, 09. April 2013, die um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Schriesheim, Friedrichstraße 28-30 beginnt.

Dann beraten die Kreisrätinnen und Kreisräte über Straßendecken und Sicherheitsmaßnahmen an Kreisstraßen in einem Umfang von 970.000 Euro, über den Kreisverkehrsplatz in Dielheim-Balzfeld an der Kreuzung „Dorfstraße / Zum Brennthaus“ an der Kreisstraße (K) 4271 sowie über ein Konzept zur Substanzerhaltung der Kreisstraßen. Weiter hören sie einen Sachstandsbericht zum Radwegekonzept Rhein-Neckar-Kreis, für das die Planung auch unter Einbeziehung von Mannheim und Heidelberg erfolgen soll. Ein weiterer wichtiger Punkt der Tagesordnung sind die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und schließlich die Übertragung von Haushaltsmitteln für den Klimaschutz aus 2012 in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Um einen wirklich zufriedenstellenden Zustand der Kreisstraßen zu erreichen und zu halten, hat das Straßenbauamt eine Konzeption erarbeitet, auf dessen Basis die Kreisrätinnen und Kreisräte künftig entscheiden können, wann welche Straßen in das jährliche Deckenerhaltungsprogramm aufzunehmen sind. Damit lässt sich auch ein Überblick erhalten, wie viel Geld dafür der Kreis in den nächsten Jahren einplanen muss. Im Gegensatz zu aufwändigen technischen und mathematischen Modellen für Erhaltungsstrategien hat der Kreis einen anderen Ansatz gewählt, nämlich „die Erfahrung, die Kompetenz und den gesunden Menschenverstand unserer Straßenmeister“, schildert Landrat Stefan Dallinger. Diese haben zwischenzeitlich alle Straßen begutachtet, anhand eines Beurteilungsbogens deren Zustand dokumentiert und so erhoben, bei welchen sofort, mittelfristig oder erst langfristig zu handeln ist. Anhand eines Punktesystems und von sechs Standardfällen lassen sich daraus die Kosten für die Sanierung errechnen. Ziel ist ein Sanierungsprogramm für einen Zyklus von drei Jahren, nach denen eine Neubeurteilung erfolgen soll. Für 2014-2016 werden 18 Straßen, die sich im ganzen Kreisgebiet verteilen, als dringlichst eingestuft und müssten mit 3,75 Millionen saniert werden. Hinzu kommen drei weitere, für die eine so umfassende Sanierung notwendig wäre, dass dafür rund 4,3 Millionen separat im Haushalt zu veranschlagen wären. Für das Sicherheits- und Deckenprogramm 2013, das auf noch nicht abgewickelten Sicherheits- und Deckenprogrammen der Vorjahre basiert und in das keine neuen Maßnahmen aufgenommen wurden, stehen 970.000 Euro zur Verfügung.

Beim Schwerpunktthema ÖPNV beraten die Ausschussmitglieder über die Förderung der Bahninfrastruktur bei der heute touristisch genutzten Krebsbachtalbahn. Sie hat eine über 100-jährige Geschichte und wurde 1902 als Seitenast der Strecke Heidelberg – Würzburg gebaut. Da sie im Laufe der Jahre aber immer mehr abseits der Pendlerströme verlief, sank das Interesse am allgemeinen Linienverkehr, der dann 2009 eingestellt wurde. Den Schülerverkehr übernahm eine Buslinie des Linienbündels Sinsheim-Nord. Die Zukunft der Schienenstrecke war ungewiss, jedoch kamen die drei Landkreise Rhein-Neckar, Heilbronn und Neckar-Odenwald-Kreis mit den an der Strecke liegenden Gemeinden und den Verkehrsverbünden der Region überein, die Trasse als Schienenverbindung im Krebsbachtal zu erhalten. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erarbeitete federführend ein Konzept, das von 2010 bis 2012 touristischen Verkehr in den Sommermonaten an Sonn- und Feiertagen ermöglicht hat, 2012 nutzten 5.000 Reisende dieses Angebot. Nachdem nun die bisherige Eigentümerin Südwestdeutsche Verkehrs AG die Schienenstrecke abgeben will, soll ob dieses Erfolgs der touristische Verkehr nun mit der Erms-Neckar-Bahn AG fortgesetzt werden. Deren Businessplan sieht vor, pro Jahr 70.000 Euro in die Strecke zu investieren, wovon 50 Prozent auf das Kreisgebiet entfallen. Landrat Stefan Dallinger schlägt vor, dass der Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen seiner Investitionsförderung die Hälfte der 35.000 Euro übernimmt, die Städte Waibstadt und Neckarbischofsheim teilen sich die andere Hälfte.

Übrigens lohne sich ein Ausflug mit der Krebsbachtalbahn immer, davon ist der Landrat überzeugt. Die landschaftlich reizvolle Strecke schlängelt sich auf 17 Kilometern Länge an Neckarbischofsheim, Helmhof, Untergimpern und Obergimpern das Tal entlang, taucht bei Siegelsbach in den Wald ein. Auf dem Weg von Siegelsbach nach Hüffenhardt genießt man auf den Hügeln des Neckartals einen schönen Rundblick. Gefahren wird derzeit mit einem historischen Triebwagen.

Weiter informiert der Landrat den Ausschuss über 30.000 Euro Mehrkosten im Linienbündel Wiesloch-Walldorf durch die neue Buslinie Schatthausen-Mauer. Sie sorgt seit 1. März über die S-Bahn-Linie im Elsenztal für eine schnelle Verbindung Richtung Sinsheim und Heidelberg. Die Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Wiesloch wurde schon ergänzt, um die Finanzierung sicherzustellen.

Zudem haben die Arbeiten zum fortzuschreibenden Nahverkehrsplan Rhein-Neckar-Kreis begonnen. Seit der Verabschiedung 2007 wurde nicht nur alles weitgehend umgesetzt, es sind auch viele Weiterungen eingetreten, wie die Vergabeverfahren der Linienbündel, die Erste Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar mit Elsenz- und Schwarzbachtalbahn sowie das neue Personenbeförderungsgesetz 2012. Die Grundstruktur der rechtlichen Rahmenbedingungen wird sich nicht entscheidend ändern, denn die Aufgabenträger sind weiterhin für die Festlegung der ausreichenden Verkehrsbedienung verantwortlich und die personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen stehen weiter in der Zuständigkeit der bisherigen Genehmigungsbehörden. So bleibt der Nahverkehrsplan auch künftig das wesentliche Instrument der Aufgabenträger, die angestrebte Verkehrsbedienung festzulegen. Landrat Stefan Dallinger hebt hervor, dass während der Laufzeit des neuen Nahverkehrsplans der weitere Ausbau und die Inbetriebnahme der Zweiten Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar besonders wichtig sind. Zudem gibt es eine veränderte Ausgangsituation im Umfang und in der Struktur der angebotenen Nahverkehrsbedienung. Denn infolge der Linienbündelung war es durch den Zugriff auf die jeweiligen Konzessionen möglich, das ÖPNV-Netz zu überplanen und im Zuge der Vergabeverfahren neu zu ordnen. Dies führte zu vielfältigen Veränderungen des jeweiligen ÖPNV-Angebots, wobei diese immer in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgten. Doch auch neben den klassischen Themen der bisherigen Nahverkehrspläne, die sich aus den Nahverkehrsgesetzen ergeben, stellen sich bei der Fortschreibung zusätzliche Anforderungen, die auf der demographischen Entwicklung beruhen. Weiter formuliert das novellierte Personenbeförderungsgesetz das Ziel, bis 2022 eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen, um mobilitätseingeschränkten Personen eine bessere Nutzung zu ermöglichen. Weiter ist es sinnvoll, umweltverträgliche Verkehrsmittel einzugliedern und Rad- und Fußgängerverkehr, Elektromobilität oder Carsharing einzubinden.

Auf der Ebene des Verkehrsverbundes haben die vorbereitenden Arbeiten im September 2012 begonnen. Wie in den früheren Aufstellungsverfahren soll auch dieses Mal der Nahverkehrsplan des Kreises Bergstraße als Musternahverkehrsplan dienen. Bis zum Sommer 2013 soll zu diesem Plan ein beschlussfähiger Entwurf vorliegen. Danach werden in Abstimmung mit den Aufgabenträgern Angebote bei verschiedenen Gutachtern zur Fortschreibung der übrigen Nahverkehrspläne eingeholt. Die Beauftragung soll im September 2013 erfolgen. Der Verbund rechnet mit einer Fertigstellung der Pläne gegen Ende 2014, wobei dies vom jeweiligen Arbeitsablauf in den Gebietskörperschaften abhängt. Der Verkehrsverbund bietet den Stadt- und Landkreisen an, das zentrale Projektmanagement zu übernehmen. Mehrere Nahverkehrspläne sollen jeweils zu einem Los zusammengefasst und zentral vergeben werden. Dabei werden die Nahverkehrspläne innerhalb eines Loses grundsätzlich als eigenständiges Planwerk erstellt. Die Zusammenfassung zu Losen ist gerade im Fall des Rhein-Neckar-Kreises sinnvoll, da durch die die Kreisgrenze überschreitenden Linien eine enge Abstimmung mit den benachbarten Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim erforderlich ist.

 

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