Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 10.4.2019

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 ─ Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache GR Kay Kettemann und GRätin Susanne Wenz zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 ─ Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Eine Bürgerin berichtet, dass ihr aufgefallen sei, dass bei den Parkplätzen in der Lichtenau einige Firmenwagen abgestellt werden. In den Abendstunden sind dort sogar LKWs anzutreffen, die dort übernachten. Sie bittet um Kontrolle durch die Gemeinde.

BM Förster antwortet, dass sowohl der Gemeindevollzugsdienst als auch die Polizei regelmäßig vor Ort seien. Eine Kontrolle ist jedoch nicht ganz einfach, da es sich um öffentliche Parkplätze handle.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Eine Bürgerin möchte anregen, nicht nur die Miete für die Grillhütte zu erhöhen, sondern auch in die Freizeitanlage zu investieren. Sie spricht speziell die WC-Anlage und die Außenbeleuchtung an.

BM Förster weist auf den TOP 13 der heutigen Sitzung hin. Natürlich sind der Mieterhöhung Investitionen vorausgegangen, die bei der Behandlung des Tagesordnungspunkts dargelegt werden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ein Bürger informiert die Anwesenden darüber, dass er als Waldspaziergänger beinahe täglich Fahrradfahrer in der „weisen Hohle“ antreffe. Es handle sich hierbei um ein Naturdenkmal, das Fahrradfahren sei dort verboten. Er bittet darum, dies zu kontrollieren.

BM Förster erklärt, dass es beinahe unmöglich sei, dies zu kontrollieren. Der Gemeindevollzugsdienst habe nicht so viel Personal, um hier einen Mann abzustellen, der den Wald kontrolliert. Er sichert zu, einen Hinweis in der Rathaus-Rundschau zu veröffentlichen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 3 ─ Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen vom 27.02.2019 (Nr. 4/2019) und vom 13.03.2019 (Nr. 5/2019)

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung

vom 27.02.2019 (Nr. 4/2019) und vom 13.03.2019 (Nr. 5/2019) zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 ─ Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 13.03.2019

BM Förster informiert, dass der Gemeinderat – analog zum Fröbel-Kindergarten -, zugestimmt hat, dass die ev. Kirche sich künftig mit einer jährlichen Pauschale der kirchlichen FAG Leistungen an den Betriebskosten des Paul-Gerhardt-Kindergartens beteiligt. Die nicht gedeckten Betriebsausgaben werden durch die Gemeinde vollständig übernommen.

Zudem hat der Gemeinderat der Übernahme der Geschäftsführung des Fröbelkindergartens und des Paul-Gerhardt-Kindergartens durch das ev. Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim zugestimmt. Die Kosten belaufen sich pauschal auf 2 % der Betriebsausgaben und werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung abgegolten.

Die Betriebsträgerverträge werden auf Basis des Mustervertrags nach dem KiTaG angepasst.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 ─ Vorstellung Jahresbericht der Stadtwerke Walldorf zur Trinkwasserversorgung

BM Förster begrüßt zu diesem TOP die Herren Gruber und Hirn von den Stadtwerken Walldorf. Er weist auf das bevorstehende Brunnenfest hin, bei dem die Stadtwerke Walldorf ebenfalls mit einem Stand anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der Nußlocher Wasserversorgung vertreten sein wird. Zudem wird ein Shuttle-Service zum Niederzonenbehälter angeboten, bei dem die Bevölkerung einen Blick hinter die Kulissen der Wasserversorgung werfen kann. BM Förster erteilt sodann das Wort an Herrn Gruber.

Herr Gruber, Geschäftsführer der Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG blickt anhand des Jahresberichts auf das Betriebsjahr 2018 zurück. Der Jahresbericht 2018 wird Bestandteil der Niederschrift. Er informiert die Anwesenden, dass im abgelaufenen Betriebsjahr aufgrund des trockenen Sommers eine erhöhte Absatzmenge zu verzeichnen war. Diese konnte ohne Probleme bereitgestellt werden. Für die Nußlocher Wasserversorgung gab es 2018 44 Bereitschaftseinsätze, von 29 Einsätzen im Bereich der Wassergewinnung waren jedoch 17 Fehlalarme. Um bei Störungsmeldungen künftig differenzierter und gezielter agieren zu können, werden Smartphones angeschafft, die eine qualifizierte Störmeldung ermöglichen. Bisher sei lediglich eine SMS mit dem Hinweis „Sammelstörung“ an die Mitarbeiter gesendet worden, eine genaue Einschätzung der Störung war hierdurch nicht möglich. Durch die künftig qualifizierte Störmeldung verspricht man sich, die Kosten im Bereich des Bereitschaftsdienstes weiter senken zu können, so Herr Gruber weiter. In den Anlagen der Wasserversorgung werden nach und nach 4 Förderpumpen getauscht, um auch hier wieder auf dem aktuellsten Stand der Technik zu sein. Die Wasserzähler werden durch das Personal der Stadtwerke getauscht, da sich die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister als nicht zufriedenstellend erwiesen hat.

Bei der Wasseruhrenablesung hingegen sei man mit der Quote von 91 % sehr zufrieden. Vergleicht man die Ablesung der vergangenen Jahre mit der von 2018, habe man bereits im ersten Jahr der Ablesung durch die Stadtwerke Walldorf eine Verbesserung um 17 % erreicht. Herr Gruber stellt nochmals klar, dass die Ablesung durch die Stadtwerke lediglich einen weiteren Service darstellt, die bisherig praktizierte Mitteilungsmöglichkeit der Zählerstände per Brief, Homepage etc. stehen auch weiterhin zu Verfügung. Neben dem positiven Effekt, dass durch die digitale Erfassung der Zählerstande per Software weniger Fehler bei der Ablesung gemacht werden, habe man im Steueramt der Gemeinde Nußloch deutlich weniger Arbeitsaufwand. Herr Gruber spricht das vermeintlich blau gefärbte Wasser an. Über die Vorgehensweise des Gesundheitsamts habe man in den Fachkreisen nur den Kopf schütteln können. Den Notstand im Stadtgebiet Heidelberg und in Dossenheim auszurufen, war seines Erachtens zu hoch gegriffen.

Die von Nußlocher Bürgern gemeldete Verfärbung des Wassers wurde überprüft. Bei den Wasserproben wurden keinerlei gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden. Während der Untersuchungen stand man in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und auch den Meldern, so Herr Gruber weiter. Je größer die Menge und höher die Belastung mit Kalk, umso eher erscheint die Wasserfarbe blau oder in manchen Fällen auch grün. Dies sei ganz natürlich, erklärt Herr Gruber.

Abschließend bedankt sich Herr Gruber für die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Nußloch und den Stadtwerken Walldorf und das ausgesprochene Vertrauen.

GRätin Schulze möchte in Erfahrung bringen, wie lange die Mitarbeiter damit beschäftigt waren, die Wasseruhrenablesung durchzuführen.

Herr Gruber kann hierzu keine genaue Stundenanzahl nennen. Die Ablesung dauerte ca. 2-3 Wochen.

BM Förster sichert die Nachreichung der Zahlen zu.

Der Räterund bedankt sich bei Herrn Gruber und Herrn Hirn für die geleistete Arbeit und die heutige Berichterstattung.

Dem Dank schließt sich BM Förster an.

TOP 6 ─ Bücherei
– Jahresrückblick 2018

BM Förster freut sich, im Zuschauerraum die neuen Mitarbeiterinnen der Bücherei, Frau Gesche Hagmann und Frau Carmen Certa begrüßen zu können. Zudem sei ihm positiv aufgefallen, dass einige Mitglieder der Freunde der Gemeindebücherei anwesend sind. Der Spendenübergabe habe man in diesem Jahr erstmals einen würdigen Rahmen gegeben. Er bedankt sich abermals für die hervorragende ehrenamtliche und finanzielle Unterstützung der Gemeindebücherei. Für die Präsentation des Jahresrückblicks begrüßt BM Förster die Büchereileiterin Jutta Baust und übergibt ihr das Wort.

Frau Baust stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Jahresbericht 2018 der Bücherei vor. Die Präsentation wird Inhalt der Niederschrift. Im Wesentlichen geht sie auf die gestiegenen Besucherzahlen, den Bestand, die Ausleihe, die Neuanmeldungen und die durchgeführten Veranstaltungen in der Bücherei ein. Es sei sehr erfreulich, dass ein ständiger Aufwärtstrend der Besucher zu verzeichnen ist. Durch die Online-Angebote habe die Bücherei an Attraktivität gewonnen. Dank der großzügigen Spende der Freunde der Gemeindebücherei konnte man im vergangenen Jahr das Angebot der Non-Books auf ein großes Spielesortiment erweitern. Bedenklich findet Frau Baust die Aussage einiger Eltern, die mit den Ausweisen ihrer Kinder Bücher ausleihen, die Kinder hätten „keine Zeit Bücher auszuleihen“. Insgesamt könne man feststellen, dass inzwischen mehr Ausleihen durch Erwachsene vorgenommen werden. Im Jahr 2018 waren 963 aktive Leser registriert. Aus Erfahrung könne Frau Baust jedoch sagen, dass diese Zahl nicht aussagekräftig ist. Meist werden mit nur einer Karte für alle Familienmitglieder Bücher ausgeliehen. Man habe daher deutlich mehr aktive Leser. Die Zusammenarbeit des neuen Büchereiteams klappe sehr gut. Man habe sich bereits Gedanken über eine mögliche Umgestaltung der einen oder anderen Leseecke gemacht, die man zeitnah umsetzen möchte.

Die Fraktionen bedanken sich bei Frau Baust für den Vortrag und beim gesamten Büchereiteam für die geleistete Arbeit. Den Mitgliedern der Freunde der Gemeindebücherei sprechen sie ebenfalls ihren Dank aus. Alle Räte sind sich einige, dass die vor einigen Jahren angestellte Überlegung, die Bücherei zu schließen, kein Thema mehr ist und die Bücherei zu einer festen Einrichtung der Gemeinde herangewachsen ist.

TOP 7 ─ Bücherei
– Neue Benutzungsordnung als Satzung
– Neue Gebührenordnung als Anlage zur Benutzungsordnung
– Anlage Datenschutz zur Benutzungsordnung
– Gutschein für Neubürger

BM Förster informiert die Anwesenden, dass die Gemeindebücherei derzeit mangels einer vom Gemeinderat verabschiedeten Satzung auf privatrechtlicher Basis arbeite. Gerade im Hinblick auf die DSGVO und diverser anderer Anwendungen, sei dies jedoch nicht mehr zeitgemäß. Rd. 90 % der Büchereien arbeiten auf Basis einer Satzung, welche es heute zu beschließen gilt. Zudem wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Neubürger in Form eines, für ein halbes Jahr kostenlosen Leseausweises auf das Angebot der Bücherei aufmerksam zu machen. BM Förster merkt hierzu an, dass man mit Nussbaum Medien vereinbart habe, dass die Rathaus-Rundschau ebenfalls für ein halbes Jahr den Neubürgern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

GRätin Veits findet die Idee mit dem Gutschein sehr gut. Sie könne sich vorstellen, den Neubürgern künftig eine Art Startpaket bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt auszuhändigen.

Die Fraktionen der CDU, SPD, Freien Wähler und FDP/BfN signalisieren ebenfalls Zustimmung zu allen Punkten des Beschlussvorschlags.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

1.) die Benutzungsordnung als Satzung,

2.) die neue Gebührenordnung als Anlage zur Benutzungsordnung,

3.) die Anlage Datenschutz als Anlage zur Satzung,

4.) die Einführung eines Gutscheins für Neubürger.

TOP 8 ─ Jugendbeteiligung nach § 41a Gemeindeordnung Baden-Württemberg

BM Förster berichtet, dass es sich die Gemeinde Nußloch zur Aufgabe gemacht hat, die Jugendlichen in Form von Jugendhearings in die Kommunalpolitik mit einzubeziehen. Hierfür habe sie hervorragende Unterstützung vom Leiter des Jugendzentrums Nußloch, Herrn Felix Grebesich. Am 25.05.2019 findet der nächste Jugendworkshop im Feuerwehrhaus statt. Für das Klimaschutzkonzept soll ebenfalls eine Projektgruppe entstehen, die sich mit der Firma B.A.U.M Consalt austauscht. Bei den momentan durchgeführten Freitagsdemonstrationen „fridays for future“ seien auch Nußlocher Kinder und Jugendliche dabei, die man nun in die Klimaschutzarbeit mit einbeziehen möchte. Für die Jugendbeteiligung gibt es Förderungen, die die Gemeinde im Rahmen von „Jugend BeWegt“ bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg und dem Landesjugendring Baden-Württemberg beantragt hat. Hier könne die Gemeinde Fördergelder von bis zu 4.000 € erhalten, so BM Förster weiter. Um in den möglichen Genuss von Fördermitteln für die Jugendbeteiligung zu kommen, muss durch den Gemeinderat in heutiger Sitzung formell die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschlossen werden.

GRätin Veits findet die Jugendbeteiligung eine sehr gute Sache, daher war die Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen bei beiden, von der Gemeinde veranstalteten Jugendforen dabei.

Auch GR Molitor findet es erfreulich, dass so viel getan wird, um die Anliegen und Ideen der Kinder und Jugendlichen in die Zukunftsgestaltung der Gemeinde einzubeziehen. Er regt an, nicht nur eine Jugend- sondern auch eine Seniorenbeteiligung durchzuführen.

GR Seemann betont, dass es der Fraktion FDP/BfN schon immer wichtig war, die Jugend zu beteiligen, daher wird er und GR Baumeister dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Kinder- und Jugendbeteiligung in der Gemeinde Nußloch nach §41a GemO einzurichten.

TOP 9 ─ Spielplatz Park Hauptstraße – Auftragsvergabe
– Anschaffung Outdoor-Fitnessgeräte
– Anlegen eines Barfußpfades

BM Förster übergibt das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Aufgrund des im Ortskern ansässigen Seniorenwohnheims und altersgerechten Wohnungen möchte man künftig auch für diese Generation Möglichkeiten bieten, sich zu bewegen. Hierfür sollen vier Outdoor-Fitnessgeräte installiert werden, wovon ein Fitnessgerät rollstuhlgeeignet ist. Auf Bitten der Heimleitung des Haus Rheinblick wird zudem ein Barfußpfad mit 7 unterschiedlichen Materialien angelegt. Hiervon verspricht man sich ein gutes Therapieergebnis mit Demenzkranken. Aufgrund der nicht-öffentlichen Vorberatung werde man sich über den Standort des Barfußpfades nochmals Gedanken machen, da hier vom Räterund Bedenken hinsichtlich Vandalismus und von Glasscherben ausgehender Gefahr geäußert wurden. Zusätzlich informiert BAL Leyk über die weiteren Vorhaben auf verschiedensten Spielplätzen im Ortsgebiet. Nach und nach werde in neue Spielgeräte, Verschattungen, Bolzplatztore und Verbesserungen bei der Zugänglichkeit von Spielplätzen investiert. Auch hier habe man einen Investitionsstau der letzten Jahre, den es nun abzuarbeiten gilt. Besonders erfreulich sei die Installation und Inbetriebnahme des Matschspielplatzes bei der Kleintierzüchteranlage. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Verein war es möglich, dass die Fa. Dambuk den nötigen Wasseranschluss herstellen konnte.

BM Förster findet es sinnvoll, den Park zu einem Mehrgenerationenpark umzugestalten. Er informiert, dass zwischenzeitlich die Spielgeräte bei der Flüchtlingsunterbringung installiert wurden.

Die anwesenden Gemeinderäte befürworten einhellig die Installation der Geräte sowie die Herstellung eines Barfußpfades.

GR Röser erinnert an den Haushaltsantrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2017. Hier habe die CDU bereits die Herstellung von „Seniorenspielplätzen“ beantragt. Umso erfreulicher sei es, dass dieser Antrag nun umgesetzt wird. Das auf dem Park befindliche Gurs-Denkmal ist total zerstört. Er bittet, das Denkmal entweder zu erneuern oder komplett zu beseitigen.

GRätin Veits möchte die Überlegung anstellen, im Park kleine Tore für 8-10jährige zu installieren. Diese Anfrage habe sie aus dem Jugendhearing mitgenommen. Sie bittet die Verwaltung bei der ev. Kirche anzufragen, ob ein Kleinspielfeld auf der Grünfläche neben dem Park, angrenzend zum ev. Kindergarten angelegt werden kann.

GRätin Wenz findet es erfreulich, dass das durch die SPD-Fraktion ausgearbeitete Spielplatzkonzept nun seine Umsetzung findet. Die Idee, einen Mehrgenerationenpark zu gestalten, findet sie eine tolle Sache.

GR Baumeister regt an, den Barfußpfad zu verlängern.

GR Seemann weist im Zusammenhang mit dem Spielplatzkonzept darauf hin, dass beim Spielplatz des Konrad-Adenauer-Rings die Holzverkleidung des Sandkastens marode ist. Hier sehe er dringenden Handlungsbedarf, da sich spielende Kinder durch Spreißel etc. verletzten können.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Outdoor-Fitnessgeräte vom Hersteller Playfit GmbH aus Hamburg im Wert von 14.363,30 € brutto liefern zu lassen.

2.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung im Park einen Barfußpfad durch den Bauhof bzw. die gemeindeeigenen Gärtner erstellen zu lassen.

TOP 10 ─ Geplante Maßnahmen „Roter Platz“ Schillerschule
– Rutschenturm
– Balanciergerät
– Sonnensegel

BM Förster berichtet, dass im Jahr 2018 dem „Roten Platz“ eine Grundsanierung unterzogen wurde.

BAL Leyk teilt mit, dass seit der Einweihung im Juni 2018 mehrfach der Wunsch geäußert wurde, den Platz attraktiver zu gestalten. Derzeit sind ein Klettergerüst, eine Tischtennisplatte und ein Basketballkorb vorhanden. In Absprache mit der Schulleitung und dem Hort des Apfelbäumchens, welche die Hauptnutzer des Platzes sind, wird beabsichtigt, zusätzlich einen Rutschenturm und einen Motorik-Parcours einzurichten. Aufgrund der im Rahmen der Grundsanierung erfolgten Neubepflanzung ist derzeit kaum eine Verschattung vorhanden. Die Beschaffung eines Sonnensegels sei daher ratsam, so BAL Leyk abschließend.

GR Röser regt an, aufgrund der hohen Investitionen die Öffnungszeiten des Spielplatzes künftig zu erweitern.

BM Förster weist darauf hin, dass man in der Polizeiverordnung noch die Mittagsruhe verankert hat, die es aber so nicht mehr gibt. Man müsse daher die Polizeiverordnung und die Schilder ändern, von Seiten der Verwaltung spreche nichts dagegen.

Auch GRätin Veits möchte probeweise die Öffnungszeiten in die Abendstunden hinein verlängern.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Gemeinderat stellt außerplanmäßig Mittel zur Verfügung, um auf dem Roten Platz Spielgeräte und einen Sonnenschutz zu installieren.

2.) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung Aufträge für Spielgeräte und den Sonnenschutz zu erteilen.

TOP 11 ─ Bebauungsplan „Einzelhandel südlich der Bismarckstraße“
Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB und 13a BauGB

BM Förster zitiert aus der Vorlage. Er erläutert insbesondere, dass durch die Erweiterung des REWE-Markts eine großzügigere und modernere Verkaufsfläche ermöglicht werden soll. Außerdem ist geplant, ein Click & Collect-Lager einzurichten, welches Internetbestellung ermöglicht. Er betont, dass das Gutachten zwar eine Erweiterungsmöglichkeit von insgesamt 420 m² aufzeigt, die Erweiterungsfläche jedoch 300 m² nicht überschreiten wird. Eine Sortimentserweiterung ist nicht geplant, so BM Förster abschließend.

GR Schuster sieht die Erweiterung des REWE-Markts mit dem Click & Collect Angebot als richtigen Schritt zu einem zukunftsträchtigen Nahversorgungskonzept. Der Standort Nord sei für einen Discounter ideal. Es müsse jedoch bei jeden Alternativen dafür gesorgt werden, dass der Penny-Markt nicht darunter leidet.

Auch GRätin Veits sieht der Kooperation zwischen dem REWE-Markt und der Fa. Freudensprung ebenfalls freudig entgegen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wäre nun die Diskussion über die Ansiedlung eines Discounters oder Drogeriemarkts an diesem Standort endgültig vom Tisch und man könne sich mit bereits länger anstehenden und bis zur Klärung der Nahversorgung aufgeschobenen Themen wie z. B. der Einrichtung einer Hundewiese oder eines „Jugendspielplatzes“ befassen. GRätin Veits ist der Meinung, dass sich durch das Gemeindeentwicklungskonzept Möglichkeiten für sinnvolle Nahversorgungsstandorte ergeben werden.

Für die Freien Wähler bekundet GR Dr. Neuweiler Zustimmung zum heutigen Beschlussvorschlag, vorausgesetzt, die Erweiterungsfläche des REWE-Markts wird 300 m² nicht überschreiten.

GR Molitor äußert Unverständnis darüber, dass man durch die Erweiterung des REWE-Markts ein Monopol ermögliche. Ein Doppelstandort, wie es andernorts gang und gäbe ist, sei die bessere Alternative. Die SPD-Fraktion wird daher gegen die Änderung des Bebauungsplans stimmen.

GR Baumeister kann die Einstellung der SPD-Ratskollegen nicht nachvollziehen. Die Nahversorgung des nördlichen Ortsteils ist aktuell nicht gegeben. Bei einem Doppelstandort wäre dies weiterhin der Fall. Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe sei klar abgestimmt, dass durch die Erweiterung des REWE-Markts keine Standorte wegfallen. Am Standort Nord könne man beim Bau eines Discounters über die Schaffung von günstigem, über dem Markt liegendem Wohnraum nachdenken. GR Baumeister signalisiert daher seine klare Zustimmung zum Beschlussvorschlag und spricht sich für die Ansiedlung eines Discounters am Standort Nord aus.

Auch GR Röser sieht die klare Versorgungslücke im Norden Nußlochs. Bei der Auftaktveranstaltung zum Gemeindeentwicklungskonzept habe man dies durch die Bürgerschaft deutlich aufgezeigt bekommen.

GRätin Stegmaier spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Sie könne sich nicht vorstellen, dass der Onlinehandel und die Kooperation mit dem im Ortskern ansiedelnden Freudensprung funktionieren wird.

GR Kazmaier steht kritisch dem enormen Flächenverbrauch sowie die Versiegelung weiterer Grünflächen gegenüber. Bei der Erweiterung des REWE-Markts müsse man berücksichtigen, dass die eigens für die Olympiahalle gebauten Parkplätze auf REWE-Markt Seite wegfallen würden.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 12 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n) (Stippich, Wenz, Molitor, Röser, Stegmaier), 0 Enthaltung(en) folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Einzelhandel südlich der Bismarckstraße, 1. Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

2. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie Erörterung wird verzichtet.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

TOP 12 – 1. Ergänzung ─ Gartenschau Leimen/Nußloch
– Beauftragung des Planungsbüros für eine gemeinsame Bewerbung mit Leimen

GR Förster führt aus, dass sich die Gemeinde Nußloch gemeinsam mit der Stadt Leimen um den Zuschlag zur Ausführung der Gartenschau für die Tranche 2031 bis 2035 bewerben möchte. Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat die Stadt Leimen den hierfür benötigten Gemeinderatsbeschluss bereits gefasst. Heute sei nun von Seiten des Nußlocher Gemeinderats der Auftrag für die Machbarkeitsstudie an das Planungsbüro Senner aus Überlingen zu beschließen.

Das Planungsbüro habe bereits einige Machbarkeitsstudien für Bundes- und Landesgartenschauen für seine Auftraggeber erfolgreich durchgeführt und sei daher der ideale Partner für das Vorhaben. Herr Senner, der Geschäftsführer des Planungsbüros sehe bei der Kooperation beider Kommunen hohe Erfolgschancen und habe bereits einige großartige Ideen, wie Nußloch noch attraktiver werden kann, so BM Förster weiter. Bei einem Zuschlag würde das Projekt mit 50 % durch das Land gefördert werden. BM Förster sieht hierbei die Möglichkeit, für Projekte, die aus dem Gemeindeentwicklungskonzept und anderer laufender Konzepte entstehen, durch die Gartenschau Fördermittel zu bekommen, die für die Gemeinde sonst nicht zur Verfügung stünden.

Beispielsweise könnten bisher unausführbare Projekte, wie die Anbindung an das Straßenbahnnetz, durch die Durchführung der Gartenschau wieder in greifbare Nähe rücken. Das Planungsbüro Senner sieht in dem Abbaugelände von HeidelbergCement großes Potential, berichtet BM Förster. Der Abbau auf diesem Gelände wird voraussichtlich Mitte des kommenden Jahrzehnts beendet werden. Die Umgestaltung in ein Naherholungsgebiet könne man über die Gartenschaubewerbung mit Fördermitteln realisieren, ohne den Zuschlag für die Gartenschau müsse die Gemeinde dies aus eigenen Mitteln stemmen. Die Entscheidung über den Gewinner unter den Bewerberkommunen wird Mitte 2020 getroffen, bis dahin sei einiges zu tun, merkt BM Förster an.

GR Röser ist sich uneins. Einerseits bietet die Bewerbung Chancen, an sonst für die Gemeinde unerreichbare Fördertöpfe zu gelangen und die bereits begonnen Konzepte miteinander zu vernetzen, er sieht jedoch andererseits die Menge an Arbeit die die Umsetzung bedarf so immens, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird. GR Röser ist der Meinung, dass die Gemeinde mit ihren personellen Kapazitäten an ihre Grenzen kommen wird und regt daher an, zunächst die bereits angefallenen und angestauten Aufgaben abzuarbeiten.

GRätin Veits befürwortet die Koppelung der begonnenen Konzepte mit der Bewerbung zur Gartenschau. Dass das Areal in mehrere Bereiche eingeteilt ist, findet sie weniger ansprechend. Sie könne sich die Gartenschau im Abbaugelände von HeidelbergCement gut vorstellen.

Auch die Freien Wähler begrüßen die Kooperation mit der Stadt Leimen und werden daher dem Beschlussvorschlag zustimmen, informiert GR Dr. Neuweiler.

GRätin Wenz ist ebenfalls der Meinung, dass man die Chance wahrnehmen sollte.

GR Baumeister sieht ebenfalls den Mehrwert für die Gemeinde, selbst wenn die Bewerbung nicht erfolgreich sein sollte. Die „Kleingartenschau“ sei überschaubar und ein Zukunftsprojekt, welches nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre Ressourcen bindet. Die Möglichkeit, über diese Bewerbung an Fördergelder zu gelangen, die beispielsweise für die Herstellung eines Fahrradweges zwischen Leimen und Nußloch oder die Anbindung an das Straßenbahnnetz genutzt werden können, sollte man sich nicht entgehen lassen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache bei 15 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n) (Röser, Kettemann), 0 Enthaltung(en) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Planungsbüro Plannstatt Senner mit der weiteren Planung zu beauftragen.

TOP 13 ─ Grillwiese „Brunnenfeld“
– Anpassung des Nutzungsentgelts zum 01.01.2020 bzw. 01.01.2021
– Aktualisierung der Benutzungsordnung

BM Förster übergibt das Wort an KAL Einsele.

KAL Einsele führt aus, dass seit dem Jahr 2011 keine Mieterhöhung im Bereich der Grillhütte beim Brunnenfeld erfolgt ist. Aufgrund diverser, kürzlich abgeschlossener Investitionsmaßnahmen und dem daraus resultierenden Mehrwert für die Nutzer soll nun die Miete angepasst werden. KAL Einsele erklärt, dass u.a. eine gewerbliche Geschirrspülmaschine, weitere Steckdosen im Außenbereich und eine neue Küchenarbeitsplatte in Edelstahl eingebaut wurden. Außerdem wurde die Fläche rund um den Grill und dem Freisitz sowie die Toilettenanlage neu gestaltet, so KAL Einsele. Nun soll das Nutzungsentgelt von bisher 195,00 € zzgl. 20,00 € Nebenkosten auf nunmehr 223,00 € inkl. Nebenkosten, sowie die Kaution von 150,00 € auf künftig 200,00 € erhöht werden, informiert KAL Einsele. Aufgrund umsatzsteuerlicher Änderungen unterliegen Teile der Mieteinnahmen der Grillhütte ab dem Jahr 2021 der Umsatzsteuer. Eine weitere leichte Erhöhung der Miete ist daher notwendig. Ab dem 01.01.2021 ist eine Miete i. H. v. 230,00 € inkl. Nebenkosten von der Verwaltung vorgesehen. KAL Einsele erklärt, dass auch weiterhin eine Rabattierung bei Anmietungen von Nußlocher Kindergärten und Schulen erfolgen wird. Die vergünstigte Miete beträgt ab dem 01.01.2020 83,00 €, ab dem Jahr 2021 85,00 € inkl. Nebenkosten. Die bei Anmietung des Feuerwehrhauses fällig werdende Kaution i. H. v. 130,00 € soll in diesem Zuge ebenfalls auf 200,00 € erhöht werden.

GRätin Veits bedankt sich für die ausgeführten Arbeiten. Ihrer Meinung nach gebe es in Nußloch nach wie vor zu wenige Feiermöglichkeiten. Durch das Gemeindeentwicklungskonzept und der Bewerbung für die Gartenschau erhofft sie sich daher neue Ideen zur Einrichtung weiterer Eventlocations für die Nußlocher Bürger.

GR Molitor erläutert, dass solch eine Einrichtung niemals kostendeckend sein kann. Der deutliche Mehrwert ist unstrittig, die Mieterhöhung daher belegbar. Die hohe Auslastung der Grillhütte zeigt, dass das Freizeitgebiet eine schöne Feiermöglichkeit bietet und das Mietangebot von der Bevölkerung dankend angenommen wird.

GR Baumeister schließt sich den Worten seiner Vorredner an. Aufgrund der hohen Nachfrage ist er der Meinung, man solle noch weitere, kleinere Locations anbieten. Er denkt dabei an eine Größenordnung der weggefallenen Partyräume beim Waldsportplatz.

GR Schuster regt an, das nötige zu veranlassen, um die Räumlichkeiten bei der Kleintierzüchteranlage wieder für Vermietungen freigeben zu können. Die Pergola im Max-Berk-Stadion solle man ebenfalls für alle zugänglich machen, bisher ist eine Anmietung den Nutzern des Stadion vorbehalten.

GRätin Stegmaier erkundigt sich, ob die reduzierte Gebühr auch bei Zeltlagern und Betreuungsangeboten der Vereine Anwendung findet. Dies bejaht BM Förster.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Das Nutzungsentgelt für die Anmietung der Grillhütte wird ab 01.01.2020 auf netto 223 €, ermäßigt 83,00 €, festgesetzt; ab 01.01.2021 beträgt die Nettomiete 223,63 €, ermäßigt 82,65 €.
Der Benutzungsordnung in Anlage 2 wird zugestimmt.

TOP 14 ─ Forsthaushalt 2019, Überplanmäßige Ausgaben
– Kulturkosten, Aufforstung Fichtenfreifläche Tannengartenweg

BM Förster informiert, dass im Bereich des Tannengartenwegs aufgrund des fortschreitenden Befalls mit Borkenkäfern ein größerer Fichtenbestand freigestellt werden musste. Hier sind nun Ersatzpflanzungen notwendig, die bei Aufstellung des Haushalts 2019 noch nicht vorhersehbar waren. Auf der geräumten Fläche von rd. 1,3 ha sollen 4000 Douglasien und 300 Bergahorn gepflanzt werden. Hierdurch entstehen überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 10.200 €, die heute durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden sollen. BM Förster teilt zudem mit, dass man aufgrund des Klimawandels in den kommenden Jahren mit deutlichen Schäden in den Baumbeständen rechnen müsse und daher ein Neuaufforstungsprogramm mit Baumarten, die unempfindlicher gegenüber Hitzeperioden sind, notwendig ist. Höhere Kosten werden die Folge sein, so BM Förster abschließend.

Alle Fraktionen sind sich einig, dass der Wald erhalten bleiben soll und die Mittel für die Aufforstung zur Verfügung gestellt werden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für Kulturkosten von Neuaufforstungsflächen werden für den Forsthaushalt 2019 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 10.200,00 € zur Verfügung gestellt.

TOP 15 ─ Rathaus – Erneuerung Automatikschiebetüranlage + Umrüstung Drehtürantrieb Nebeneingangstür (Barrierefreiheit)
– Auftragsvergabe

BM Förster erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass die Automatikschiebetüren des Haupteingangs sowie die Tür des Seiteneingangs nicht mehr den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Vor allem gewährleistet der vorhandene Drehtürantrieb der Seiteneingangstür nicht den barrierefreien Zugang. Durch die Erneuerung des Antriebs kann diese Tür künftig mittels eines Tasters während der Öffnungszeiten von gehbehinderten Besuchern des Rathauses selbst geöffnet werden, was bisher nicht möglich ist, so BM Förster.

GR Schneider merkt an, dass die von innen zu betätigenden Taster künftig in einer anderen Farbe angebracht werden sollten. Die aktuellen Taster schrecken durch die rote Farbe ab, bzw. die Besucher trauen sich nicht, diese zu betätigen.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, der Fa. K & C GmbH aus Hauenstein/Pfalz den Auftrag zur Erneuerung der automatischen Schiebetürantriebe im Windfang und zur Erneuerung des Drehtürantriebs an der Seiteneingangstür auf Grundlage ihres Angebots 129132 vom 27.03.2019 zu einem Preis von 14.046,76 € zu beauftragen.

TOP 16 ─ PC-Rollout
Tausch Desktop-PC´s
– Auftragsvergabe

BM Förster berichtet, dass es für das im Rathaus verwendete Betriebssystem „Microsoft Windows 7 Professional“ ab dem 14.01.2020 keine Sicherheits- und Software-Updates mehr gibt. Die Umstellung auf das Betriebssystem „Windows 10 Professional“ und der damit verbundene Tausch der Desktop-PC´s ist daher unumgänglich, da die verwendete Hardware nicht das neue Betriebssystem unterstützt.

Unter der Voraussetzung, dass vor der Auftragsvergabe noch Angebote der Nußlocher ansässigen Firmen eingeholt werden, stimmen alle Fraktionen dem Tausch der Desktop-PC´s zu.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Firma hamcos IT-Service GmbH mit der Lieferung der Desktop-PC´s zum Preis von 22.994,37 (brutto) zu beauftragen, vorausgesetzt dass kein Angebot von einer Nußlocher Firma günstiger ist.

TOP 17 ─ PC Rollout
Microsoft Office Lizenzen
– Auftragsvergabe

BM Förster stellt anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt dar und verweist auf die Ausführungen zu TOP 16. Von Seiten der Gemeinderäte wurden keine weiteren Fragen gestellt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Softwaredistributor Cancom GmbH mit der Lieferung der Microsoft Office Standard 2019 Lizenzen zum Preis von 12.541,48 € (brutto) zu beauftragen, vorausgesetzt, dass kein Angebot von einer Nußlocher Firma günstiger ist.

TOP 18 ─ Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster teilt mit, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung über insgesamt

drei Spenden zu einem Gesamtwert von 1.575 € zu beschließen hat.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 19 ─ Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 19.1 – Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring

GR Seemann teilt mit, dass die Holzeinfriedung des Sandkastens marode sei und sich Kinder daran verletzen könnten. Außerdem regt er an, ein Tor in Richtung Straße anzubringen, damit Kinder nicht ohne weiteres auf die Straße laufen können.

BM Förster sichert die Überarbeitung der Spielgeräte sowie die Prüfung einer Toranlage zu.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 19.2 – Klarstellung durch GR Dr. Neuweiler

GR Dr. Neuweiler gibt zu Protokoll, dass der auf seine Person bezogene Inhalt des Artikels aus der RNZ vom 04.04.2019 nicht korrekt ist. Er habe die 3 Amtsperioden als Gemeinderat und BM-Stellvertreter lediglich für die Freien Wähler gemacht, Mitglied ist er hingegen nie gewesen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 19.3 – Parkplatz kath. Kirche

GRätin Stegmaier informiert, dass die Schlaglöcher auf dem Parkplatz der kath. Kirche immer größer werden.

BAL Leyk teilt hierzu mit, dass die Schadensregulierung von Seiten der Verwaltung vor Beginn der Frostperiode Ende letzten Jahres nicht mehr vorgenommen werden konnte. Mit Sanierung der Weberstraße habe man einen Tiefbauer vor Ort, der im Zuge der Asphaltierarbeiten möglicherweise den Parkplatz ebenfalls teeren kann.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 19.4 – Nicht angeleinte Hunde im Waldgebiet/Hundekot auf Waldwegen

GR Schuster bittet die Verwaltung, bei Hinweisen zum Thema Leinenpflicht in der Rathaus-Rundschau ebenfalls von verunreinigten Waldwegen durch Hundekot zu berichten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 19.5 – Eröffnung Freudensprung

GRätin Schulze möchte in Erfahrung bringen, wann man mit der Eröffnung des Hofladens der Fa. Freudensprung im Ortskern rechnen könne.

BM Förster ist kein offizielles Datum bekannt. Ursprünglich habe man die Eröffnung auf Mitte April 2019 terminiert, was nun nicht einzuhalten ist. Sobald ein offizielles Datum bekannt ist, werde die Verwaltung umgehend berichten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 20 ─ Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 20.1 – Beschallungsanlage Friedhof

BM Förster gibt bekannt, dass die Lautsprecheranlage auf dem Friedhof in Nußloch nun repariert ist.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 20.2 – Änderung Linienführung Buslinie 759

BM Förster erläutert, dass Bürger, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom „Unterdorf“ in die Ortsmitte gelangen wollten, bisher einen großen zeitlichen Umweg über St. Ilgen auf sich nehmen mussten. Um diesen Umstand zu beseitigen, haben Gespräche mit der VRN stattgefunden. Hierbei konnte erreicht werden, dass die Buslinie 759 ab dem 01.06.2019 nun wechselseitig getaktet wird. D.h. täglich ab 09:00 Uhr ist stündlich eine direkte Fahrt vom „Unterdorf“ in die Ortsmitte möglich. Der Berufsverkehr wurde hierbei bewusst ausgenommen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 20.3 – E-Ladestationen und Fußverkehrscheck

BM Förster führt aus, dass sich die Gemeinde um eine Bezuschussung für die Errichtung weiterer E-Ladestationen am Rathaus und der Olympiahalle beworben hat. Die Gemeinde wird jedoch keine Fördermittel erhalten. Gleiches gilt für einen Fußverkehrscheck, so BM Förster. Auch hier war die Bewerbung nicht erfolgreich.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 20.4 – Wahlkampfveranstaltung der Gemeinderatskandidaten am 05.05.2019

BM Förster lädt die Bürgerschaft im Namen der Gemeinderatskandidaten zur Vorstellungsrunde am 05.05.2019 von 14:00 – 17:00 Uhr in die Festhalle ein. Durch den Förderverein der Lindenschule werden Kaltgetränke sowie Kaffee und Kuchen angeboten. Weiter weist BM Förster darauf hin, dass es sich nicht um eine Gemeindeveranstaltung handelt. Die Verwaltung wird aufgrund des Neutralitätsgebots nicht anwesend sein.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 20.5 – Gratulationen

Abschließend gratuliert BM Förster GRätin Wenz und GR Kettemann recht herzlich,

auch im Namen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates nachträglich zum Geburtstag.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 21:37 Uhr-

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