Kampfhunde auf Opfer gehetzt – Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige

(pol -2.7.19) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle  gegen einen 16-jährigen Jugendlichen und einen 22-jährigen Mann, beide wohnhaft in Leimen, wegen des Verdachts der schweren  Körperverletzung erlassen. Die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen wurden am Montagmorgen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des
Amtsgerichts Heidelberg durchsucht.

Der Jugendliche und der Erwachsene wurden aufgrund der bestehenden Haftbefehle festgenommen. Der 16-Jährige wurde nach der Haftvorführung bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Haftbefehl gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Halter der Hunde ist der 21-jährige Bruder des 16-jährigen Beschuldigten. Gegen den Hundehalter wird gesondert wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

Die beiden 16- und 22-jährigen Beschuldigten stehen im dringenden Verdacht, am Pfingstmontag, dem 10.06.2019 gegen 20:00 Uhr in Leimen gemeinschaftlich den Entschluss gefasst zu haben, die nicht angeleinten und ohne Maulkorb geführten Hunde (American Staffordshire Terrier – Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde) hinter dem 15-jährigen Geschädigten her gehetzt zu haben.

Im Feldbereich zwischen Leimen und Heidelberg trafen die Beschuldigten auf den Geschäigten und dessen drei Begleiter, die teilweise mit Fahrrädern den Feldweg befuhren. Aus einiger Entfernung baten die Jugendlichen die ihnen bekannten Beschuldigten, die Hunde festzuhalten. Dem kamen die Beschuldigten zunächst nach. Beim  Vorbeifahren äußerte der 15-Jährige gegenüber der Hündin, welche an Ostern 2019 bereits versucht hatte ihn zu beißen, dass sie ihn jetzt nicht angreifen könne. Hierauf sollen die beiden Beschuldigten die Hunde losgelassen haben, wobei der 16-Jährige diese mit Worten zusätzlich scharf gemacht haben soll. Die Beschuldigten sollen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Geschädigte von den Hunden attackiert und verletzt würde.

Die Hunde setzten dem 15-Jährigen auf dem Fahrrad nach und zogen ihn durch Bisse in die Hose vom Fahrrad. Als der Geschädigte zu Boden
gegangen war, erfolgten massive Angriffe beider Hunde. Erst nach einiger Zeit gelang es den Beschuldigten, die Hunde von ihrem Opfer
zu trennen, in dem sie mit den mitgeführten Leinen auf sie einschlugen. Der 15-Jährige erlitt durch den Angriff der Hunde schwerwiegende,
teilweise entstellende Gesichtsverletzungen.

Die Hunde wurden in ein Tierheim eingeliefert. Über die Zukunft der Hunde muss noch entschieden werden. Beiden Tieren wurden unter
Betäubung DNA-Proben genommen, die Auswerteergebnisse stehen noch aus.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Zusammenarbeit mit der Polizeihundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.


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