Leimener Haushaltssatzung 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

65.339.800 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

67.398.587 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.058.787 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.058.787 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

65.144.700 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

64.013.660 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.131.040

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.248.300 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

13.928.050 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-9.679.750

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-8.548.710

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

12.530.850 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.720.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

8.810.850

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

262.140

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 10.500.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-Förderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 5.250.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H. der Steuermessbeträge

Leimen, den 17.12.2020

Für den Gemeinderat 

Oberbürgermeister Hans. D. Reinwald

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