Leimener Haushaltssatzung 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

65.339.800 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

67.398.587 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.058.787 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.058.787 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

65.144.700 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

64.013.660 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.131.040

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

4.248.300 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

13.928.050 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-9.679.750

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-8.548.710

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

12.530.850 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.720.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

8.810.850

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

262.140

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 10.500.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-Förderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 5.250.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H. der Steuermessbeträge

Leimen, den 17.12.2020

Für den Gemeinderat 

Oberbürgermeister Hans. D. Reinwald

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=135846

Sie müssen eingeloggt sein, um kommentieren zu können. Login

Werbung / Anzeigen

Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015
Turmapotheke Logo NEU 300x120

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c

Mattern Optik - Banner 300 - 4

Autoglas300x120

Spargelhof Köllner Logo 300x120

Gallery

Freilandeier_mit-Ei_Huehnermotiv_April_24_page_1 Endlich-eine-Tat_Motiv2_page_1 Grill_doch_mal_Wieder_Baerlauch_24.4.25_St.-Ilgen_page_1 Grill_doch_mal_Wieder_Baerlauch_24.4.25_St.-Ilgen_page_2 Lamm-und-Spargel_page_1 Back-doch-mal-selbst_Aktion_Baerlauchwoche_St.-Ilgen_24.4.25_page_1 Schwein-und-Spargel_page_1 Probieraktion_Metzgerfrikadelle_St.-Ilgen_24.4.25_page_1 Rind-und-Spargel_page_1

Werbung

Letzte Fotoserie:

Freilandeier_mit-Ei_Huehnermotiv_April_24_page_1 Endlich-eine-Tat_Motiv2_page_1 Grill_doch_mal_Wieder_Baerlauch_24.4.25_St.-Ilgen_page_1 Grill_doch_mal_Wieder_Baerlauch_24.4.25_St.-Ilgen_page_2 Lamm-und-Spargel_page_1 Back-doch-mal-selbst_Aktion_Baerlauchwoche_St.-Ilgen_24.4.25_page_1

Fotogalerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen