Leimener Haushaltssatzung 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
-
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
65.339.800 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
67.398.587 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-2.058.787 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-2.058.787 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
-
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
65.144.700 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
64.013.660 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von1.131.040 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
4.248.300 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
13.928.050 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-9.679.750 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von-8.548.710 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
12.530.850 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
3.720.000 €
-
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von8.810.850 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von262.140 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 10.500.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions-Förderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 5.250.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 380 v. H. der Steuermessbeträge
Leimen, den 17.12.2020
Für den Gemeinderat
Oberbürgermeister Hans. D. Reinwald
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