2020 haben 775 Menschen im RN-Kreis die deutsche Staatangehörigkeit erworben

(rnk – 28.5.21) Im Rhein-Neckar-Kreis wurden im Verlauf des Jahres 2020 insgesamt 775 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Weniger Einbürgerungen innerhalb eines Jahres hatte es zuletzt 2011 gegeben. Gegenüber den in den Jahren 2017 und 2019 verzeichneten Höchstständen ist die Zahl der Einbürgerungen um rund 120 Personen gesunken. Es wurden mehr Frauen (437) eingebürgert als Männer (338). Der Anteil der Minderjährigen unter den Eingebürgerten liegt bei 112 Personen.

Aus den Herkunftsländern der Europäischen Union (EU) wurden insgesamt 268 Personen eingebürgert und aus allen weiteren Herkunftsländern waren es 507 Personen, die eine Einbürgerungsurkunde erhalten haben. Damit ist nach einer Auswertung des im Landratsamtsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständigen Ordnungsamtes die Zahl der eingebürgerten Personen um rund 4 Prozent auf 34,5 Prozent gefallen (Vorjahr: 38,3 Prozent).

Im Lauf des vergangenen Jahres erhielten im hiesigen Landkreis 775 Menschen aus insgesamt 80 Ländern ihre Einbürgerungsurkunde und somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben im Jahr 2020

  • 97 Menschen aus der Türkei (Vorjahr: 121)

die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und damit betraf rund jede achte (im Vorjahr jede fünfte) Einbürgerung Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit.

Danach folgen

  • 60 Menschen aus Indien,
  • 49 aus Italien,
  • 47 aus Syrien sowie
  • 45 Menschen aus Rumänien.

Dass Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – im Rhein-Neckar-Kreis am häufigsten eingebürgert werden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe in der Region bilden.

Die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten sind vielfältig. Entscheidend für die in der Regel niedrige Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Bei der Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, dürften politische Entwicklungen in den Herkunftsländern der Menschen ausschlaggebend sein.

Bei den eingebürgerten syrischen Staatsangehörigen ist einige Jahre nach dem Zuzug vieler Menschen aus den syrischen Krisengebieten, insbesondere in den Jahren 2015 und 2016, ein steigender Trend zu erkennen. Es ist wahrscheinlich, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzt, wenn noch mehr Syrerinnen und Syrer eine ausreichende Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung vorweisen können. Bislang ist die Einbürgerungsquote bei den Syrerinnen und Syrern verhältnismäßig gering.

Generell ist bei Einbürgerungen auch die Frage entscheidend, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. Dies war im Jahr 2020 im Landkreis immerhin bei 476 eingebürgerten Personen (über 61 Prozent) der Fall.

Pandemiebedingt kam es bei den Anträgen zur Einbürgerung im Jahr 2020 teilweise zu verlängerten Wartezeiten und Verfahrensdauern. Im Rahmen der Kontaktreduzierung konnten deutlich weniger Termine vergeben werden. Nachholeffekte im nächsten Jahr sind zu erwarten. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar.


Hintergrund:

Für Einbürgerungen von Menschen, die im Rhein-Neckar-Kreis leben, ist das Ordnungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Um deutscher Staatsbürger zu werden, müssen hier lebende Ausländerinnen und Ausländer eine Reihe von Urkunden, Nachweisen und Bescheinigungen vorlegen – unter anderem, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Außerdem müssen sie den Einbürgerungstest bestanden sowie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erfolgt im Rahmen von wöchentlichen Einzelterminen in der Außenstelle des Landratsamtes in Heidelberg (Im Breitspiel 5).

Fragen rund um das Thema Einbürgerung beantwortet das Ordnungsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/522-1219 oder per E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es zudem auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/einbuergerung

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