Schlauchbootfahrt auf dem Rhein endet mit einer verletzten Person
(pol – 26.7.21) – Nicht von hier, aber leider beispielhaft –
Für zwei männlichen Personen im Alter von 39 und 50 Jahren endete eine Schlauchbootfahrt auf dem Rhein mit sehr großem Glück. Die beiden Männer stiegen am Freitagabend bei Rheinfelden in das Schlauchboot des 37-jährigen ein und ließen sich von der Strömung treiben.
Während der Fahrt schliefen sie vermutlich aufgrund ihrer Alkoholisierung auf dem Boot ein. Die Bootsfahrt endete letztendlich in einem Rechen im Wasserkraftwerk Augst in der Schweiz. Der Bootsführer wurde dabei schwerverletzt und anschließend stationär in ein örtliches Krankhaus verbracht. Bei ihm wurde eine alkoholische
Beeinflussung in Höhe von 1,6 Promille festgestellt und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Bereits ab 0,5 Promille ist das Führen von einem Boot auf dem Rhein verboten. Er muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, die Strömung des Rheins nicht zu unterschätzen und grundsätzlich auf den Genuss von Alkohol während oder bei Aktivitäten auf dem Wasser zu verzichten.
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