Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid zum VfB-Hartplatzverkauf mehrheitlich ab
In der vorletzten Gemeinderatssitzung war die Forderung des Bürgerbegehrens auf Abhaltung eines Bürgerentscheides über den Verkauf des VfB-Sportplatzes einhellig abgelehnt worden (Bericht <hier>). Allerdings wurden seitens SPD und GALL Zweifel darüber angemeldet, ob es bürgernah sei, diese Forderung aus gesetzlich vorgeschriebenen, aber nur formalen Gründen, abzulehnen.
Da der Gemeinderat als Gremium seinerseits einen Bürgerentscheid beschließen kann, bei dem dann die formalen Ablehnungsgründe nicht vorliegen würden, wurde nun auf der gestrigen Sitzung ein entsprechender Antrag der SPD auf Abhaltung eines Bürgerentscheides behandelt.
Der Initatitor des Bürgerbegehrens Dieter Sattler war mit einigen Befürwortern zur Sitzung erschienen und nutzte den Tagesordungspunkt 1 – „Fragestunde“ – um nachdrücklich unter Beweis zu stellen, daß es längst nicht mehr um die ursprünglichen Forderungen des Bürgerbegehrens geht, sondern inzwischen um einen nicht mehr nachvollziehbarer Kampf des „Don Quijote“ Sattler gegen die Stadt Leimen.
So war seinen Fragen an den Oberbürgermeister zu entnehmen, daß er die Legitimität des Gemeinderates inzwischen insgesamt anzweifelt und dies damit begründet, daß am 27. September 2007 (sic!) der Gemeinderat die Abschaffung der unechten Teilortswahl in Leimen durch einen Grundsatzbeschluß statt eines Satzungsbeschlusses beschlossen hätte. Demnach wären alle Handlungen des Gemeinderates seit diesem Zeitpunkt wohl nichtig und illegitim. Von Seiten des OB und Gemeinderates erntete er dementsprechend auch ausschließlich Kopfschütteln.
Trotz dieses Abgleitens des Bürgerbegehren-Initiators Sattler in die Irrationalität wurde die Fragestellung, ob ein Bürgerentscheid stattfinden solle, vom Gemeinderat sehr ernsthaft diskutiert und von allen Seiten beleuchtet. Während SPD, GALL und DIE LINKE zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens, analog zu Stuttgart 21, einen Bürgerentscheid trotz der Kosten von 30-50.000 Euro befürworteten, sprachen sich die Fraktionen von CDU, FDP und Freie Wähler dagegen aus. Um einen Bürgerentscheid zu beschließen mußte der Gemeinderat mit einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder dies befürworten. Doch am Ende sah das Verhältnis eher umgekehrt aus: Mit 17 zu 12 Stimmen wurde der SPD-Antrag klar abgelehnt.
Dem Verkauf des VfB-Sportplatzes steht nun nichts mehr entgegen und zumindest im Gemeinderat ist die „Befriedung“ somit erfolgt. Der Rechtsweg steht den Gegnern des Verkaufs zwar offen, aber dies hemmt den Verkauf und die geplante Bebauung nicht. Somit kann die Stadt nun mit den bereits eingeplanten Verkaufserlösen fest rechnen und die geplanten Projekte wie U3-Betreuungsplätze und Stadtkernsanierung Leimen weiter vorantreiben.
Und hier die Pressemeldung der Stadt Leimen zum Thema: Gemeinderat lehnt Antrag auf Bürgerentscheid ab
Bereits am 1. März hatte der Leimener Gemeinderat den von einer Nachbarschaftsinitiative eingereichten Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids aufgrund der längstens abgelaufenen Fristen mit großer Mehrheit für unzulässig erklärt. Nun stand in der gemeinderätlichen Folgesitzung am 29. März ein Antrag der SPD-Fraktion zur Entscheidung an, der Gemeinderat solle seinerseits die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Frage beschließen, den „Alten Sportplatz“ in Leimen zu verkaufen.
Eigentlich hatte der Leimener Gemeinderat bereits Ende 2010 einstimmig den Verkauf beschlossen, um mit dem Erlös die weiteren benötigten Kinderbetreuungseinrichtungen und einen neuen Spiel- und Trainingsplatz zum Erhalt des Spiel-und Trainingsbetriebes der Leimener Fußballer zu ermöglichen. Diese Frage wollte die SPD nun dennoch noch einmal einem Bürgerentscheid unterworfen sehen.
In der ausführlichen Debatte wurden die gegenseitigen Meinungen und Standpunkte schnell deutlich. Stadtrat Karl-Heinz Wagner, der den Antrag für seine Fraktion begründete war sich der hohen rechtlichen Hürde bewusst, die dem Antrag seiner Fraktion gegenüberstand und warb daher um zusätzliche Stimmen. Auch seine Fraktion, so machte er deutlich, wolle den Verkauf des Alten Sportplatzes. Da das Bürgerbegehren aber nur aufgrund eines Fristablaufs abgelehnt werden musste, könnte ein vom Gemeinderat initiierter Bürgerentscheid in dieser Frage zu einer Befriedung innerhalb der Bürgerschaft beitragen.
Stadtrat Richard Bader (CDU) sah im Gegensatz hierzu für einen Bürgerentscheid keine Notwendigkeit. Die Stadt brauche dringend Einnahmen für die gesetzlich geforderte Kleinkindbetreuung, die bis Ende Dezember 2013 erreicht sein müsse. Ein Bürgerentscheid würde diesen Termin gefährden. Seine Fraktion sei durchaus für Bürgerentscheide, allerdings solle man diese auf wichtige Entscheidungen, die die gesamte Bürgerschaft beträfen, beschränken, um den Gemeinderat nicht zu entmündigen. Die für einen Entscheid erforderlichen geschätzten 50.000 € könnten sinnvoller ausgegeben werden.
Stadtrat Ralf Frühwirt (GALL) unterstützte den SPD-Antrag. Ein Großteil der Bevölkerung habe in dieser Angelegenheit unterschrieben, dies dürfe man nicht ignorieren. Wenn erstmals in der Geschichte Leimens nun ein solcher Entscheid durchgeführt werden solle, könne man kaum von Entmündigung sprechen.
Stadtrat Klaus Feuchter (FDP) widersprach der Auffassung, dass mit dem angestrebten Bürgerentscheid die Situation befriedet werde. Hier gehe es seiner Ansicht nach ausschließlich um persönliche Interessen eines Einzelnen, nicht um das Interesse der Allgemeinheit. Seine Fraktion lehne den Antrag der SPD daher geschlossen ab.
Diese Auffassung vertrat auch Stadtrat Rudolf Woesch (FW). In der Bürgerversammlung zu diesem Thema sei der vom Gemeinderat beschlossene Verkauf des Geländes von einer großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert worden. Die Frage sei von keiner allgemeinen Bedeutung, sondern eine vom gewählten Gemeinderat zu treffende Entscheidung.
Stadtrat Joachim Buchholz (Linke) unterstützte den Antrag der SPD, weil auch er dadurch den Rechtsfrieden gewahrt sah.
Die von der Gemeindeordnung vorgeschriebene 2/3-Mehrheit von 22 Stimmen für diesen Bürgerentscheid wurde dann allerdings bei weitem nicht erreicht, im Gegenteil, eine Mehrheit von 17 Gemeinderäten einschließlich OB Ernst stimmte gegen den Antrag der SPD-Fraktion. Lediglich 12 Gemeinderäte (anstelle der erforderlichen 22) sprachen sich bei einer Enthaltung dafür aus.
Die immer wieder angemahnte Rechtssicherheit werde, so der überwiegende Tenor, angesichts des wiederholt gezeigten Verhaltens aus der Nachbarschaft des „Alten Sportplatzes“ nicht geschaffen werden können, der Gemeinderat solle vielmehr konsequent bei seinem früheren Beschluss bleiben.
Damit verfehlte der SPD-Antrag nicht nur die erforderliche 2/3-Mehrheit, es wurde vielmehr mit deutlicher Mehrheit dagegen entschieden. Ein Bürgerentscheid wird damit nicht stattfinden.
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Ich möchte den vorliegenden Bericht ergänzen.
Die GALL hat nicht mit allen anwesenden Gemeinderäten für den Bürgerentscheid gestimmt.
Ich vertrat in der GR-Sitzung die Auffassung, dass zur Bürgerbeteiligung (hier mit einem Bürgerentscheid) auch Bürgerengagement gehört und hätte deshalb erwartet, dass der Zuschauerraum bei vermeintlichen 2800 Befürwortern richtig voll ist. Tatsächlich konnte Herr Sattler nur mit rund 10 Mitstreitern aufwarten. Das ließ für mich den Schluss zu, dass nur noch wenige Bürger hinter dem Anliegen von Herrn Sattler stehen.
Bei 2800 Unterschriften hätte es ein leichtes sein müssen, z.B. 100 Menschen zum Besuch der Sitzung des Gemeinderates zu motivieren.
Herr Sattler wusste aus der vorangegangenen Sitzung, dass ich nur für einen Bürgerentscheid stimmen würde, wenn er mit „vollen Rängen“ die Zustimmung der Bürger zu seinem Anliegen belegen kann. Es war also vier Wochen Zeit, das zu organisieren! Im Übrigen wurde damit auch die Chance versäumt, ggf. weitere Gemeinderäte für das Anliegen, die Veräußerung des Hartplatzes zu verhindern, zu gewinnen.
Ich habe deshalb nicht für den Bürgerentscheid gestimmt.
Herzlichen Dank für die Ergänzung! Auch in der CDU gab es einen „Abweichler“ von der Fraktionsmeinung. Hans-Georg Kraft stimmte dort für den Bürgerentscheid.