Waldbrandgefahr – Kreisforstamt sperrt Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene

Waldbrandindex des DWD vom 07.06.2023

(rnk – 9.6.23) Trotz des nassen Frühjahrs soll nun Waldbrandgefahr herrschen? Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex tatsächlich die Gefahrenstufe 4 für die westliche Hälfte des Rhein-Neckar-Kreises aus.

Die maximal mögliche Stufe liegt bei 5, die Gefährdung ist also im Moment hoch. Zwar konnten die ergiebigen Regenfälle endlich wieder zu einer Erholung der Grundwasserstände beitragen, die oberen Bodenschichten sind aber inzwischen schon wieder stark ausgetrocknet und sorgen für die hohe Brandgefahr. Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres.

Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen: Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Wiesloch und Walldorf.

„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstamtsleiter Manfred Robens. Das Kreisforstamt bittet daher um Verständnis für die Entscheidung.

Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohnhäuser übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Vorsorglich weist das Kreisforstamt auch in diesem Zusammenhang nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31.Oktober hin.

Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. 

Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Weitere Infos gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen.

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