„Kommunaler Kraftakt“ – Landrat Dallinger zum Entwurf des Haushaltsplans 2024

(Archivbild) Landrat Dallinger

Rede von Herrn Landrat Stefan Dallinger zur Einbringung des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplans 2024 in der Sitzung des Kreistags am 10. Oktober 2023 in Mauer 

(pm – 11.10.23) Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Tenor der letztjährigen Haushaltsrede „Aufbruch in andere Zeiten“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in den anderen Zeiten angekommen und es zeichnet sich ab, dass sich die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Haushaltsplanung drastisch verändert haben.

Das bedeutet, dass die Erarbeitung des Haushaltes für das Jahr 2024 nur durch einen großen, gemeinsamen kommunalen Kraftakt zu bewältigen sein wird.

Die Gründe für die dramatischen Verschlechterungen im laufenden Haushaltsjahr und die weiteren Eintrübungen für die Planzahlen für das Jahr 2024 sind vielfältig:

Die Folgen des Krieges in der Ukraine sind verbunden mit einer hohen Inflationsrate und steigenden Beschaffungskosten, sowohl im Energiesektor aber auch bei den Investitionen. Steigende Zinsen am Kreditmarkt wirken sich auf den Bausektor aus und beim Kreis somit auch deutlich spürbar bei den Grunderwerbsteuereinnahmen mit Rückgängen in Millionenhöhe. Die Tarifsteigerungen, die verständlich und nachvollziehbar notwendig sind, belasten nicht nur direkt die Personal-Aufwendungen des Kreises selbst, sondern strahlen auch in die sozialen Leistungen aus, die durch Dritte im Auftrag des Kreises erbracht werden.

Die Kosten im Sozialetat des Rhein-Neckar-Kreises werden daher gravierend ansteigen. Nicht zuletzt sind auch hohe Defizite aus dem Gesundheitswesen durch den Träger Rhein-Neckar-Kreis abzudecken. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam den Klimaschutz voranbringen, was wiederum auch einen erheblichen Invest bedeutet. Und dies alles – meine Damen und Herren – mit einer viel schwierigeren Ausgangslage als in früheren Jahren. Das laufende Jahr wird sich nach derzeitiger Einschätzung deutlich verschlechtern und die liquiden Mittel werden nicht mehr ausreichen, um im kommenden Jahr wieder ein hohes negatives Ergebnis kompensieren zu können. Die „Absprungbasis“ ins Jahr 2024 wird deutlich niedriger sein als in früheren Jahren.

Die Kumulation dieser negativen Entwicklungen lassen mich von einer toxischen Lage sprechen, und meine Damen und Herren, deshalb können und werden wir – in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden – nicht einfach zu einem normalen Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren übergehen können, sondern müssen diesen besonderen Umständen entsprechend Rechnung tragen.

Wir werden in einer Sondersitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses den Arbeitsentwurf des Haushalts einer tieferen Betrachtung unterziehen, die Gesamtsituation erörtern, aber auch um konkrete Einsparvorschläge ringen. Die Verwaltung hat bereits in mehreren internen Runden die nun vorliegenden An-sätze nach Kürzungsmöglichkeiten durchforstet. Wir werden auch versuchen, durch Gegensteuerungsmaßnahmen das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2023 noch zu verbessern, indem nur die unbedingt notwendigen Ausgaben freigegeben werden.

Aber meine Damen und Herren, Einsparungen bedeuten eben nicht nur geringere Aufwendungen in Euro, sondern auch ein vermindertes Leistungsangebot für unsere Einwohnerinnen und Einwohner. Einschnitte in Freiwilligkeitsleistungen jeglicher Art werden ebenso weh tun, wie möglicherweise Kürzungen bei den Investitionen für die Schulen oder im Straßenbau. Auch bei der Betrachtung der Personalaufwendungen und Stellen im Kreis muss bedacht werden, dass eine zu knappe Ausstattung sich beispielsweise auf die Bearbeitungszeit von zum Teil existenziellen Leistungen für die Bevölkerung auswirken wird. Auch müssen wir als Arbeitgeber die Belastungsgrenze unserer Mitarbeitenden im Auge behalten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Schwierigkeit, ausreichend Fachkräfte überhaupt zu finden und zu halten.

Aufgrund dieser Gemengelage möchte ich heute mit einer althergebrachten Tradition brechen:

Ich lege Ihnen einen Arbeitsentwurf zum Haushaltsplan 2024 vor, der zwar zahlenmäßig aufbereitet und mit Anlagen versehen ist, aber bewusst auf einzelne detaillierte Erläuterungen in den Budgets verzichtet wurde. Da in den kommen-den Ausschuss-Sitzungen sich einiges ändern wird, soll der Haushalt nicht „zweimal“ von der Verwaltung komplett erstellt werden. An diesem Arbeitsentwurf werden wir nun gemeinsam arbeiten, Verbesserungen suchen und um Kürzungen ringen.

Jetzt möchte ich aber erstmal auf wesentliche Themen konkreter eingehen, die uns 2024 umtreiben werden.

Die wirtschaftliche Situation im deutschen Gesundheitswesen ist dramatisch. Eine aktuell veröffentlichte Umfrage der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft zeigt, dass 75 % der Krankenhäuser in Deutschland davon aus-gehen, im Jahr 2023 negative Zahlen zu schreiben. Zahlreiche Krankenhäuser in Deutschland mussten bereits einen Insolvenzantrag stellen. Um zu überleben, nehmen die Krankenhäuser immer häufiger Teilschließungen von ökonomisch belastenden Bereichen – z.B. der Geburtshilfe – vor. Die Aktion der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft „Alarmstufe Rot, Krankenhäuser in Not“ hatte daher für Ende September zur Teilnahme an einem Protesttag aufgerufen.

Die üblichen Anpassungsmechanismen funktionieren in der aktuellen Notlage nicht, daher ist es erforderlich, kurzfristig andere, verlässliche und nachhaltige Finanzierungsinstrumente für die Krankhäuser zu etablieren. Die Umsetzung der geplanten Reformen zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen werden mehrere Jahre in Anspruch nehmen sowie umfassende Investitionen erforderlich machen und damit ihre Wirkung viel zu spät entfalten. Trotz der erfreulich positiven Leistungsentwicklung trifft die aktuelle Unterfinanzierung auch die GRN-Kliniken hart. Somit erwarten wir bei allen GRN-Kliniken in 2023 eine weitere Verschlechterung der Jahresergebnisse. Zur Unterfinanzierung kommt eine erhebliche Preissteigerung in vielen Bereichen. Nach aktuellem Stand wird bei den GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH mit einem Defizit von über 20 Mio. € gerechnet.

Erfreulicherweise hat Gesundheitsminister Lucha kurzfristig eine Finanzspritze von 126 Mio. € für alle Krankenhäuser in Baden-Württemberg in Aussicht gestellt. In welcher Höhe sich diese auf die vier GRN-Kliniken verteilt, ist aktuell noch unklar, wenngleich es wohl erstmal nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird. Und eines ist auch klar: das kann es endgültig auch nicht gewesen sein. Das deutsche Krankhauswesen braucht dringend ein „Vorschaltgesetz“ vor der Krankenhausstrukturreform, das die Krankenhausfinanzierung bis zur Wirkung der Krankenhausstrukturreform verbessert, kalte und ungeplante Krankenhaus-schließungen vermeidet und den unverzichtbaren Transferprozess in die neuen Strukturen, der Ambulantisierung, Spezialisierung, Konzentration und Digitalisierung abmildert.

Für den teilweisen Ausgleich des GRN-Defizits 2023 ist im Haushaltsentwurf 2024 eine Zuweisung von 15 Mio. € aufgenommen. Investiv hat der Rhein-Neckar-Kreis bereits mit dem Kreishaushalt 2022 und den folgenden Haushalten die Mitfinanzierung des bisher größten Bauprojektes der GRN in seine Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen. Der Neubau eines Funktionsgebäudes in der Klinik Sinsheim wird nun konkreter. Das Land Baden-Württemberg hat im Krankenhausbauprogramm 2023 eine Planungsrate für den Neubau des Funktionsgebäudes Sinsheim in Höhe von 6 Mio. € eingeplant. Diese stellt laut Aussage des Sozialministeriums einen Vorgriff auf die Investitionsmittel dar, weshalb davon auszugehen ist, dass das Bauvorhaben in das Krankenhausbauprogramm 2024 aufgenommen werden wird. Dies versetzte uns in die Lage die notwendigen Vorabmaßnahmen sowie die Ausschreibung der Rohbauleistungen bereits in Angriff zu nehmen.

Die Lage im Bereich der Flüchtlingsunterbringung zeigt sich spätestens seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 deutlich angespannter. Sorgen bereitet aber vor allem auch der aktuelle Anstieg der Asyl-bewerberzahlen insgesamt – abseits des Ukraine Kontext, die im Durchschnitt um 1/3 über den Werten des Jahres 2022 liegen. Das Land erwartet weiter an-steigende Zugänge und mahnt bei den unteren Aufnahmebehörden die Bereit-stellung ausreichender Kapazitäten an. Ende September waren im RNK 2022 Flüchtlingen in 20 Unterkünften verteilt auf 13 Kommunen vorläufig untergebracht. Die vorhandenen und geplanten Kapazitäten des RNK werden bei derzeitiger Zugangslage zumindest für das laufende Jahr ausreichend bemessen sein.

Eine sehr wichtige Rolle spielt bei der Unterbringungsplanung auch die Zuweisung von Flüchtlingen in die kommunale Anschlussunterbringung. Die somit freiwerdenden Unterbringungskapazitäten verringern den Bedarf an neuen Unterkünften auf der Ebene der vorläufigen Unterbringung. Noch eine interessante Zahl: Im Zeitraum von 2015 bis heute wurden den Städten und Gemeinden knapp 17.000 Personen in die kommunale Anschlussunterbringung zugewiesen, einschließlich mehrere Tausend Ukrainerinnen und Ukrainer, die direkt in privatem Wohnraum unterkommen konnten. Dies ist ein eindrucksvoller Nachweis der Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden, aber auch der Integrationskraft unseres Gemeinwesens im Rhein-Neckar-Kreis. Ablehnung und Hass, Aggression und Gewalt haben ebenso wenig Platz im RNK wie populistische braune Propaganda und Hetze auch wenn klar ist, dass es in der Migrationsfrage ein „weiter so“ nicht geben kann und darf.

Welcher Kraftakt die Flüchtlingsunterbringung für die kommunale Familie darstellt, ist Ihnen allen bewusst, und für den RNK kann man dies auch an dem zusätzlichen Personalbedarf gut erkennen. Über die Entwicklung in diesem Be-reich berichten wir ja regelmäßig im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Und ein weiterer Punkt in diesem Kontext, wir werden selbstverständlich weiterhin darauf achten, dass Bund und Land ihren finanziellen Verpflichtungen auch nachkommen.

Es besteht immer die Gefahr, dass bei wiederholenden Aussagen die Aufmerksamkeit für deren Bedeutung allmählich nachlässt. Beim Thema Klimaschutz muss dennoch immer wieder darauf hingewiesen werden: Nicht nur die globalen Folgen des Klimawandels werden immer deutlicher, sondern auch direkt bei uns vor Ort sind die Auswirkungen bereits angekommen. Der Klimaschutz ist daher für den Kreis nicht nur eine sehr wichtige strategische Zielstellung, sondern Kilmaschutz und Klimawandelanpassung sind hieraus folgernd ein fester Bestandteil der operativen Arbeit des Kreises. Im Haushalt 2024 wird die Verankerung des Klimaschutzes in die operative Arbeit der Verwaltung erstmals zusammen-fassend dargestellt werden. Die Geschäftsstelle Klimaschutz hat in Zusammen-arbeit mit dem Kämmereiamt eine Auflistung aller Maßnahmen der Verwaltung des Kreises sowie des EBVIT mit Bezug zum Klimaschutz vorgenommen und wird die hierfür in den jeweiligen Budgets eingestellten finanziellen Planansätze im Haushaltsplan ausweisen. Die hierbei für 2024 im Arbeitsentwurf ausgewiesene Gesamtsumme von rd. 7,7 Mio. € zeigt meines Erachtens eindrucksvoll das Engagement des Kreises im Klimaschutz.

Blicken wir auf die Thematik Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2035, so kann festgehalten werden, dass hierzu schon einige wichtige Kernthemen in Arbeit sind. Der bereits im Jahr 2022 vorgestellte Prozesskreislauf zur Umsetzung ist gestartet. Mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz Ende Juni 2023 zum Endenergieverbrauch und zu den emittierten Treibhausgasen der Verwaltung aus dem Jahr 2021 sowie der beschlossenen Definition einer klimaneutralen Kommunalverwaltung ist eine aus meiner Sicht sehr gute Grundlage gegeben. Mit Blick auf die zuvor erwähnte Gesamtauflistung ist ersichtlich, wie viele Maßnahmen auf unterschiedliche Weise zur Erreichung einer Klimaneutralen Kommunalverwaltung einzahlen.

Aber wie auch die Eröffnungsbilanz gezeigt hat, die Hauptlast für eine Klimaneutrale Kommunalverwaltung ist vom EBVIT durch sein Liegenschaftsmanagement zu tragen. Im Jahr 2024 werden beim EBVIT finanzielle Mittel in Höhe von 5 Mio. € für Maßnahmen zum Klimaschutz aufgewendet. Der EBVIT setzt hierbei Maßnahmen, wie z.B. die Installation von PV-Anlagen, die Umstellung von Heiztechnik oder den Ausbau von E-Ladestationen, um. Weiterhin werden bis Jahresende die sich aus der beschlossenen Definition einer klimaneutralen Kommunalverwaltung ergebenden Sanierungsfahrpläne vom EBVIT konzipiert. Natürlich wird in Folge dann über die Finanzierung der dort ausgewiesenen Maßnahmen zu diskutieren sein.

Der Sozialetat des Kreises ist bekanntermaßen der größte Aufwandsposten im Haushalt des Kreises mit einem Nettoressourcenbedarf von 355 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Haushaltsvolumen von rund 44 %. Die sozialen Leistungen, die der Kreis für die Einwohnerinnen und Einwohner der 54 Kreiskommunen erbringt, umfassen ein großes Leistungsspektrum.

Ich möchte an dieser Stelle nur einige nennen, denn es ist nach meiner Auffassung wichtig, hier nicht nur in Euro zu denken, sondern zu erkennen, welche konkreten Leistungen dahinterstecken:

Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Wohngeld, Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – dies ist nur eine ganz kleine Auswahl. Schauen Sie sich mal in Ruhe unsere Produkte im Haushalt hierzu an. Sie werden über die Vielzahl erstaunt sein. Gleichwohl müssen bei der Betrachtung der Haushaltsentwicklung auch die fiskalischen Auswirkungen im sozialen Bereich beleuchtet werden, denn hier zeichnen sich gegenüber dem Vorjahr deutliche Steigerungen ab. Die Haushaltsplanung 2024 im Sozialbudget ist geprägt durch Mehraufwendungen infolge der Preissteigerungen für Energie / Lebenshaltung und den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst. Insgesamt wird im Teilhaushalt Soziales und Jugend mit einer Steigerung von rund 39 Mio. € gerechnet und – meine Damen und Herren – ich kann Ihnen versichern, hier liegt schon eine restriktive Planung zu Grunde.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Haushalts-Arbeitsentwurf 2024 sind für den Kreis einschließlich des Eigenbetriebs im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 rund 142 Mio. € für Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Viele der Maßnahmen im Investitionsprogramm sind am Laufen. Hier möchte ich nur nennen: Sanierung und Erweiterung der Verwaltungszentrale in Heidelberg, Sanierung Zentrum beruflicher Schulen in Sinsheim und den bereits erwähnten Erweiterungsbau der GRN-Klinik in Sinsheim. Bei künftigen neuen Maßnahmen wird in dem kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren intensiv abzuwägen sein, welche neuen Projekte angegangen werden sollen.

Liebe Kreisrätinnen und Kreisräte, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen von Haushaltsberatungen wird am meisten über die Höhe des Kreisumlagehebesatzes diskutiert.

Ich habe nun in den Arbeitsentwurf des Haushalts 2024 einen Hebesatz von 30,25 Prozent aufgenommen – also einen um 5,75 Prozentpunkte erhöhten Satz gegenüber dem Vorjahr – wohlwissend, dass dieser so nicht kommen wird. Er entspricht jedoch dem Hebesatz, der im Haushalt 2023 in die Mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 aufgenommen wurde.

Damit möchte ich verdeutlichen, dass wir diesen Hebesatz brauchen, um grundsätzlich auskömmlich zu sein. Denn ein Landkreis hat neben dem Kreisumlageaufkommen nur sehr wenige eigene steuerbare Einnahmemöglichkeiten, um sich zu finanzieren.

Dies soll und darf aber nicht bedeuten, dass der Kreis lediglich an der Einnahmenschraube über die Kreisumlage dreht, sondern auch auf der Ausgabenseite Einsparungen vornehmen oder auch die Finanzierung von Investitionen stärker als bisher möglicherweise über Kredite finanzieren muss. Im vorliegenden Arbeitsentwurf des Haushalts wurde ein Kreisumlageaufkommen von 328 Mio. € veranschlagt, das einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 53 Mio. € entspricht. Gleichwohl reicht dies noch nicht aus, um einen ausgeglichenen Haushalt und die erforderliche gesetzliche Mindestliquidität – hier fehlen noch 14,5 Mio. € – abzubilden.

Es wird einen kommunalen Kraftakt erfordern, um diese „toxische Lage zu entgiften“. Und es liegt noch viel Arbeit in den Gremiensitzungen vor uns. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam wieder einen für beide Seiten – Kommunen und Kreis – tragfähigen Haushalt aufstellen werden. Dies ganz im Sinne unseres ersten Strategischen Ziels, wonach die finanzielle Handlungsfähigkeit des Gesamtkonzerns Rhein-Neckar-Kreis bei gleichzeitiger Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden gesichert wird


Mit (pm – Datum) als Redaktionskürzel versehene Artikel sind Pressemitteilungen (pm) von Parteien oder Organisationen, die wir i.d.R. als ungekürzter und uneditierter Originaltext veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Die obige PM wurde von Büro des Herrn Landrat Dallinger zur Veröffentlichung an Leimen-Lokal gesandt.


 

 

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