Gewässerschau am Gauangelbach, Ochsenbach und Rösbach am 9. April

Fühlt sich an Bächen wohl. Ein Entchen

(pm – 11.3.26) Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Leimen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer II. Ordnung „Gauangelbach“, „Ochsenbach“ und „Rösbach“. Deshalb führt die Stadt Leimen am 09.04.2026 gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang dem Gauangelbach, Ochsenbach und Rösbach eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Gauangelbachs, Ochsenbachs in Gauangelloch und Ochsenbach sowie des Rösbachs in Leimen, aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Beginn der Gewässerschau ist um 09.00 Uhr am Hochwasserrückhaltebecken Gauangelloch (vis-a-vis Anwesen „In der Weidenklinge 20“).

Der Gauangelbach wird von der Gemarkungsgrenze Gaiberg bis Gemarkungsgrenze Schatthausen besichtigt, im Anschluss der Ochsenbach vom Laufbeginn im Wald bis zur Gemarkung Schatthausen sowie der Rösbach vom Laufbeginn in Lingental bis ca. Heltenstraße 40. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Leimen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.

Anlieger werden bei der Besprechung der Punkte beteiligt, die ihre Liegenschaft oder ihre Gewässernutzung betreffen. Wir laden Sie herzlich zur Gewässerschau ein.

Bei schlechter Witterung wird die Gewässerschau verschoben.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Tiefbau, Frau Kälberer, Tel. 06224/ 704-284, Email: [email protected]

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