Trockenheit belastet Gewässer: Landratsamt ruft zum Verzicht auf Wasserentnahmen auf
(rnk – 29.6.26) Die anhaltende Trockenheit belastet die Flüsse und Bäche im Rhein-Neckar-Kreis erneut. Nach Angaben des Wasserrechtsamts führen vor allem kleinere Gewässer derzeit deutlich weniger Wasser. Gleichzeitig verschärfen hohe Temperaturen und der sinkende Sauerstoffgehalt die Situation für Tiere und Pflanzen in den Gewässern.
Da die Wettervorhersagen weiterhin kaum Niederschläge erwarten lassen, erinnert das Landratsamt an die geltenden Vorschriften für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.
Wasser darf nur entnommen werden, solange das Gewässer nicht geschädigt wird
Grundsätzlich ist die erlaubnisfreie Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nur zulässig, wenn ausreichend Wasser im Gewässer vorhanden ist. Ist die Mindestwassermenge nicht mehr erreicht, gelten während der Niedrigwasserphase klare Regeln:
- Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
- Das Anstauen von Flüssen und Bächen ist ohne entsprechende Erlaubnis verboten.
- Die Wasserentnahme mit Pumpen ist nicht zulässig.
- Diese Regelungen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Was für Inhaber einer Entnahmeerlaubnis gilt
Wer über eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis verfügt, muss die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Enthält die Erlaubnis bereits Regelungen für Niedrigwasser, sind diese verbindlich.
Fehlen entsprechende Bestimmungen, bittet das Landratsamt darum, die Erlaubnis möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend zu nutzen. Bei Bedarf kann die Behörde bestehende Erlaubnisse durch zusätzliche Auflagen ergänzen. Diese gelten so lange, bis sich die Lage nach der Trockenperiode und mit steigenden Wasserständen wieder entspannt.
Landratsamt empfiehlt Verzicht auf Wasserentnahmen
Für Bürgerinnen und Bürger ist häufig schwer einzuschätzen, ob ein Bach oder Fluss noch ausreichend Wasser führt. Weil derzeit im gesamten Rhein-Neckar-Kreis Niedrigwasser herrscht, empfiehlt das Landratsamt, auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen möglichst zu verzichten.
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