„Bürgerbegehren Leimen e.V.“ – Der stille Abgang
(fwu – Kommentar – 24.1.13) Interessanterweise findet man nur in der heutigen Rathaus-Rundschau und nicht etwa auch hier in Leimen-Lokal.de die offizielle Kapitulationserklärung des „Bürgerbegehrens Leimen e. V.“ veröffentlicht. Nachdem Leimen-Lokal über Monate von Leserbriefen des Bürgerbehren-Vorsitzenden Dieter Sattler nahezu überflutet wurde, wenn es darum ging, Stimmung gegen die Bebauung des VfB-Hartlatzes und die dafür erforderlich Fällung der Bäume zu machen (jetzt Baugebiet „Quartier am Park“), sollte der letzte Akt nun wohl möglichst „geräuschlos“ über die Bühne gehen.
Die Bürgerinitiative habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben um „Schaden“ bis in Höhe von 250.000 € (oder Ordnungshaft) abzuwenden, so Sattler in der RaRu. Worum es dabei ging offenbarte sich einige Tage zuvor, als Sattler die Redaktion von Leimen-Lokal aufforderte, einen seiner Leserbriefe (aus Oktober 2012) zu löschen. Im besagten Leserbrief interpretierte er den Verfahrensgang und die ökologischen Auswirkungen einer Bebauung sehr frei und wies auf eine Reihe von Gefahren hin, die (seiner Meinung nach) vorhanden seien. Dies entgegen offiziellen Gutachen, die das Vorliegen solcher Gefahren von Anfang an verneinten.
Solchermaßen herbeigeredete, nicht existierende Gefahren sind natürlich für einen Baugrundeigentümer, der die dort entstehenden Häuser und Wohnung vermarkten will, direkt geschäftsschädigend. Wenn dieser dann die Unterlassung solcher Veröffentlichungen fordert und widrigenfalls mit einer sehr teueren Klage droht, sieht die Welt doch ganz anders aus. Dann muß man den Beweis für seine Worte antreten oder es künftig unterlassen, falsche Behauptungen aufzustellen.
Für Letzteres hat sich offensichtlich Sattler entschieden. Wir haben seiner Bitte entsprochen und besagten Leserbrief aus dem Archiv entfernt. In der Facebook-Gruppe „Bürgerbegehren Leimen e.V.“ mit auf ihrem Höhepunkt stolzen 12 Mitgliedern (!), in der besagter Leserbrief ebenfalls veröffentlicht wurde, ist auch nicht mehr auffindbar. Sie sei nun „entbehrlich“, so Sattler in der RaRu und verweist auf eine kommende Homepage.
Bleiben noch die Sattler`schen Altlasten. Bisher hat das Bürgerbegehren e.V. 6.700 € an Rechtsberatungskosten ausgegeben. Hier wird von ihm nun um Spenden gebeten. Bei fast 3.000 ehemaligen Befürwortern wären das 2,33 € pro Person. Das sollte also kein Problem sein. Oder bei 12 „Facebook-Fans“ 558 € pro Person …
Bleibt noch die zweite Altlast: die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof. Auch hier sollte Sattler einen Rückzieher machen, die Klage zurück und damit einen Schlußstrich unter die öffentlich-rechtliche Seite der Angelegenheit ziehen. Außer sinnlosen Kosten entsteht hier nämlich auch nichts mehr.
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