CDU zum Einheitlichen Regionalplan

Der einheitliche Regionalplan – ein Symbol für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

262 - einheitliche Regionalplan

Mitte stehend: Bruno Sauerzapf

(bs – 18.3.13) Mannheim. „Der einheitliche Regionalplan ist ein Symbol für die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg“, dies betonte Verbandsdirektor Ralph Schlusche bei einer Informationsveranstaltung mit der CDU – Kreistagsfraktion. Denn der Regionalverband Metropolregion Rhein-Neckar umfasst Teile von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen mit setzt Planungsvorgaben für die Kreise, Städte und Gemeinden mit über 2 Millionen Einwohner. Er hat einen Planungshorizont bis zum Jahre 2020.

Leitziele der Planung sind der Ansprach jeder Gemeinde auf Entwicklungsperspektiven für ortsansässige Gewerbebetriebe, vorrangige Nutzung von planungsrechtlich gesicherten Flächenpotentiale (Brach- und Konversionsflächen) vor der Ausweisen zusätzlichen Flächen. Die Neuausweisung von gewerblichen Flächen über den Eigenbedarf hinaus sollte nur in gewerblichen Schwerpunktgemeinden erfolgen.

Die Aufstellung ist eine Herkulesarbeit. Es müssen über 400 Stellungnahmen mit 4000 Anregungen, Hinweise und Bedenken verarbeitet werden. Hinzu kommen noch 700 Stellungnahme über die Steuerung der Windenergie. Schwerpunkte der Anregungen und Bedanken sind die Siedlungsentwicklung mit Wohnen und Gewerbe, regionale Freiraumstruktur, Verkehr und Windenergie.

Vorgaben für die Regionalplanung sind Anspräche der Gemeinden auf Eigenentwicklung und die Übernahme der in den kommunalen Flächennutzungsplänen genehmigten Wohnungsbauflächen in den Regionalplan. Wesentliche Steuerungselemente sind die Flächenbedarfswerte für Wohnen und Gewerbe und eine gewisse Konzentration der wohnbaulichen Entwicklung auf zentrale Orte und Entwicklungsachsen, insbesondere der bestehenden ÖPNV-Strecken (Bahn, Straßenbahn und tlw. Buslinien).

Ein breites Thema ist die Ausweisung von Flächen für die Windenergie. Unter den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestehen unterschiedliche Auffassungen, die ausgeräumt werden sollten. Während die Landesregierung von Baden-Württemberg keine Ausschlussgebiete anstrebt, will Rheinland-Pfalz Ausschlussgebiete in landschaftlich sensiblen Bereichen. Deshalb wurde das Plankapital Windenergie von dem einheitlichen Regionalplan ausgeklammert und muss in einem neuen Verfahren aufgerollt werden. Die CDU – Kreisrätinnen und -Kreisräte sind der Auffassung – dies ergab die Diskussion, dass Ausschlussgebiete aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ausgewiesen werden sollten.

Die Ausführungen wurden unter Leitung von Kreisrat Roland Schilling, gleichzeitig Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalverband, rege diskutiert. Insbesondere Auswirkungen der neuen Konversionsflächen, die durch den Abzug der US – Streitkräfte und Verlagerung von Bundeswehrstandorten für Wohnen und Gewerbe zur Verfügung stehen, standen dabei im Mittelpunkt. Fraktionsvorsitzender Bruno Sauerzapf bedankte sich bei Verbandsdirekter Ralph Schlusche für den sehr guten und informativen Vortrag.

 

 

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