Nußloch: Protokoll der GR-Sitzung vom 20.3.13

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 20. März 2013

 

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen).

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird dem Gemeinderat gemäß dessen Wunsch mit Frau Sonja Hillenbrand die neue stellvertretende Kämmereiamtsleiterin vorgestellt, die am 1. März 2013 ihren Dienst bei der Gemeinde Nußloch aufgenommen hat. Frau Hillenbrand ist diesjährige Absolventin der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und konnte ihre Staatsprüfung mit dem zweitbesten Ergebnis des Jahrgangs abschließen. BM Rühl zeigt sich erfreut, Frau Hillenbrand nochmals, auch im Namen des Gemeinderates, willkommen heißen zu dürfen.

 

TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen

 

Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Herrn GR Schneider und Herrn GR Kempf zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

 

TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

 

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird durch die Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

 

TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung

(Nr. 2/2013) vom 20.02.2013

 

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom 20.02.2013 bekanntgegeben. Änderungs- und/ oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben.

 

Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt.

 

TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2013

 

zu TOP 13 – Bebauungsplan „Rheinblick-Nord“

– Ausweisung eines weiteren Baufensters

– Erschließung der Grundstücke Flst.-Nr. 690/1, 690/2 und 5536

 

1. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Ausweisung eines Baufensters auf den Grundstücken Flst.-Nr. 690/1, 690/2 und 5536 zu.

 

2. Eine Realisierung erfolgt nur unter der Voraussetzung der Kostentragung durch die Antragstellerin.

 

3. Eine Vergleichsberechnung zu üblichen Baulanderschließungen (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich) ist dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.

zu TOP 14 – Städtebauliche Sanierungsmaßahme Ortsmitte III

– Abgabe einer Eigenfinanzierungserklärung

 

Der Gemeinderat stimmt für die Abgabe der Eigenfinanzierungserklärung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“.

 

TOP 5 – Jahresbericht 2012 der Bücherei (Frau Baust)

 

BM Rühl erläutert eingangs, dass Frau Baust, Leiterin der Bücherei, im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung den Jahresbericht für das vergangene Jahr vorstellen wird. Ihr und Frau Choulhod dankt er für die geleistete Arbeit. Zudem hebt er in diesem Zusammenhang im besonderen Maße die Bedeutung des Fördervereins „Freunde der Gemeindebücherei Nußloch e.V.“ und der Ehrenamtlichen für die Leistungsfähigkeit der Bücherei und deren Angebotsvielfalt hervor.

 

In der Folge stellt Frau Baust den Jahresbericht der Bücherei vor.

Die Gemeindebücherei war im Jahr 2012 an 183 Ausleihtagen geöffnet. Die durchschnittliche Tagesausleihe betrug 230 Medieneinheiten. Insgesamt konnten 19.402 Besucher, die die Gemeindebücherei zur Ausleihe und Lektüre, zur Information, bei einer Führung oder als Veranstaltungsbesucher aufgesucht haben, verzeichnet werden. Das entspricht durchschnittlich 106 Besuchern pro Öffnungstag.

Neu angeschafft wurden über 1.700 Medien, davon ca. 900, also mehr als die Hälfte, aus Mitteln des Fördervereins. Demgegenüber stehen 1.500 Abgänge, sodass der Gesamtbestand am Jahresende 22.088 Medien betrug. Die Erneuerungsquote lag im Jahr 2012 bei 7,6%. Insgesamt wurden 42.254 Medien entliehen, was in etwa der Anzahl des Vorjahres entspricht. Spitzenreiter im Umsatz waren wieder die DVDs, gefolgt von den CDs. Ein leichter Rückgang bei den Kinderbüchern wurde durch Zuwächse bei den Sachbüchern, Zeitschriften und Romanen ausgeglichen.

Im Laufe des Jahres haben sich 138 Leser neu angemeldet. Die Zahl der aktiven Leser lag im Jahr 2012 bei 1.043. Im Jahr 2011 waren es noch 1.128 aktive Leser, jedoch nutzen immer mehr Familien nur einen Leseausweis, um einen besseren Überblick über die entliehenen Medien der Kinder zu haben und Mahngebühren zu vermeiden. Die tatsächliche Zahl der aktiven Leser ist deshalb um einiges höher.

Die Bücherei hat im vergangenen Jahr der Bevölkerung 87 Veranstaltungen angeboten, davon 30 für Erwachsene und 57 für Kinder. Außerdem besuchten 6 Schulklassen die Bücherei, um an einer Führung teilzunehmen. Bei den Veranstaltungen waren insgesamt  ca. 2.450 Besucher zu verzeichnen. Die zahlen­mäßig erfolgreichsten Programme waren die Autorenlesung mit Stefan Valentin, der Uhland-Abend mit Dieter Degreif, die zwei Konzerte mit „Cool Breeze“ und das Kindertheater „TamBambura“. Auch die Vorlesestunden waren mit durchschnittlich 18 Kindern gut besucht.

Des Weiteren lässt Frau Baust die zwischenzeitlich 40 Jahre des Bestehens der Gemeindebücherei Nußloch Revue passieren. In dieser Zeit habe sich die Bücherei immer wieder den veränderten Bedingungen des Buch- und Medienmarktes und des Benutzerverhaltens anpassen müssen. Bei der Eröffnung verfügte die Bücherei über 4.000 Bücher. Seit damals ist der Bestand auf über 22.000 Medieneinheiten angewachsen. Durch ein Gemeinschaftsprojekt von Gemeindeverwaltung und Förderverein konnten im vergangenen Jahr neue Regale und zahlreiche CDs und DVDs für Kinder und Erwachsene angeschafft werden, die im Eingangsbereich aufgestellt wurden. Diese neueMedienecke wurde im Oktober feierlich eröffnet. Im Jahr 2012 hat der Förderverein wieder weit über 6.000,- € in neue Medien investiert. Seit der Gründung wurde die Bücherei mit insgesamt fast 60.000,- € unterstützt. Außerdem hilft der Verein bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und bei der Pressearbeit. Einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung leisten die ehrenamtlichen Vorleser/innen und Lesepaten des Fördervereins. 2012 fanden 37 Vorlese­stunden mit insgesamt ca. 650 Teilnehmern statt. Zusätzlich wurde im Jahr 2011 das Projekt „Lesepaten“ ins Leben gerufen. Dabei betreuen ehrenamtliche Lesepaten jeweils ein Grundschulkind über einen längeren Zeitraum, um mit ihm das Lesen zu üben. Nach wie vor bietet die Bücherei den Schulen zusätzlich über 2.000 Bücher für das Antolin-Projekt an.

Die Kooperation der Bücherei mit der Kinderkunstschule, der Volkshochschule und dem Volksbildungswerk wurde 2012 ebenso wie der Bücherdienst im gewohnten Umfang weitergeführt. 36 Leser nutzen die im Oktober 2011 neu eingeführte Metropolcard mit der man in 22 Bibliotheken Ausleihen tätigen kann, darunter auch Heidelberg, Ludwigshafen und Mannheim. Die Metropolcard kostet 20,- € im Jahr und beinhaltet die Möglichkeit, sich über die „Onleihe-Portale“ der beteiligten großen Bibliotheken E-Books herunterzuladen. Die Nachfrage nach E-Books steigt und keine Bücherei könne sich dem Trend zur Nutzung digitalisierter Bücher verschließen. Die Beteiligung an der Metropol-Card stellt eine Möglichkeit dar, durch die Zusammenarbeit und Vernetzung von Bibliotheken der Metropolregion gemeinsam ein attraktives E-Book-Angebot für viele Entleiher anbieten zu können, so Frau Baust abschließend.

 

Am Anschluss an den Vortrag bedankt sich BM Rühl auch im Namen der Fraktionen des Gemeinderates für den ausführlichen Jahresbericht. Zudem bringt er seine Hoffnung bezüglich der Fortsetzung der guten Entwicklung der Bücherei in den vergangenen Jahren zum Ausdruck. Er ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass noch vor wenigen Jahren das Fortbestehen der Bücherei aufgrund der damaligen Finanzsituation der Gemeinde infrage gestellt werden musste. Umso erfreulicher sei es, solche Ergebnisse, wie heute durch Frau Baust dargelegt, vorstellen zu können, da eine funktionierende Bücherei ein ganz wesentliches Merkmal für eine Gemeinde sei, so BM Rühl. In diesem Zusammenhang hebt er nochmals die Bedeutung der großzügigen Unterstützung der „Freunde der Gemeindebücherei“ und der ehrenamtlichen Tätigen hervor.

 

TOP 6 – Kalkulatorischer Zinssatz für die Gebührenkalkulation

– Neufestsetzung (Senkung)

 

Der für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde zur Kalkulation der Gebühren und Entgelte nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) zugrunde gelegte kalkulatorische Zinssatz liegt derzeit bei 5,0%. Der kalkulatorische Zins stellt dabei einen Mischzinssatz dar, bei dem sowohl der Fremdkapitalzins für die Fremdkapitalfinanzierung als auch der Zins für entgangene Geldanlagezinsen berücksichtigt werden soll und im angemessenen Verhältnis zueinander auf das gesamte Anlagekapital einer kostenrechnenden Einrichtung angewandt wird. Der Gemeinderat hat den kalkulatorischen Zinssatz anlässlich der allgemei­nen Finanzprüfung im Jahr 2009 zuletzt durch Beschluss vom 24.02.2010 auf o.g. 5,0% angepasst.

 

BM Rühl macht darauf aufmerksam, dass durch die aktuelle Zinsentwicklung der letzten drei Jahre mit extrem fallenden Zinssätzen sowohl für Kreditaufnahmen als auch für Geldanlagen eine erneute Betrachtung des kalkulatorischen Zinssatzes geboten ist, um unangemessene Belastungen der Abgabenschuldner zu vermeiden. Bei der langfristigen Betrachtung, unter Hinzuziehung der Durchschnittszinsen der letzten zehn Jahre, liegt der kalkulatorische Mischzins bei 4,38%. Der tatsächliche durchschnittliche Fremdkapitalzins zum Stand 01.01.2013 beträgt 4,42%. In diesem Zusammenhang weist BM Rühl drauf hin, dass nach herrschender Meinung ein kalkulatorischer Zinssatz, der mehr als 0,5 Prozentpunkte über dem tatsächlichen durchschnittlichen Fremdkapitalzinssatz liegt, nicht mehr als angemessen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KAG anzusehen ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, den kalkulatorischen Zinssatz mit Wirkung zum 01.01.2013 auf 4,5% zu senken.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2013 die Senkung des für die Gebühren- und Beitragskalkulation bei der Gemeinde Nußloch zugrunde gelegten kalkulatorischen Zinssatzes von 5,0 auf 4,5 Prozentpunkte.

 

TOP 7 – Sanierung Rathaus-Apotheke

– Auftragsvergabe Fenstererneuerung

 

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2010 hat der Gemeinderat beschlossen, die Rathaus-Apotheke zu sanieren. Das Maßnahmenpaket schließt u.a. den im Jahr 2011 bereits realisierten Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Erneuerung der Fenster und Bäder sowie die Dämmung der oberen Geschossdecke ein.

 

BM Rühl setzt darüber in Kenntnis, dass die Arbeiten zur Erneuerung der Fenster zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben und im Zuge dessen acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Davon haben fünf Firmen Angebote abgegeben, jedoch musste eine Firma von der Submission ausgeschlossen werden, da sie keine vollständigen und auswertbaren Unterlagen vorgelegt hatte. Der Submissionstermin war auf den 28.02.2013 datiert. Als Ergebnis der Submission kann festgestellt werden, dass die Fa. mertzlufft aus Germersheim das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Angebotssumme beträgt insgesamt 13.367,- € netto. Die Verwaltung empfiehlt, der Fa. mertzlufft den Auftrag für die Sanierung der Fenster der Rathaus-Apotheke zu erteilen. Auf den im Rahmen der nichtöffentlichen Beratungsunterlagen beigefügten Preisspiegel wird verwiesen.

 

Auf Nachfrage von GR Kettemann erläutert BM Rühl, dass die bisherigen Holzfenster durch neue Fenster der gleichen Beschaffenheit ausgetauscht werden sollen. Es galt in diesem Zusammenhang auch die Auflagen des Denkmalschutzes entsprechend zu beachten. Auffällig sei auch die erhebliche Preisspanne unter den abgegebenen Angeboten.

 

GR Baumeister zeigt sich erfreut darüber, dass die Sanierung der Rathaus-Apotheke weiter vorangetrieben wird, was seiner Meinung nach auch im Interesse der Gemeinde ist. Der Austausch der Fenster sei insbesondere im Zusammenhang mit der Dämmung der oberen Geschossdecke sehr sinnvoll und wünschenswert.

BM Rühl erläutert ergänzend, dass er verwaltungsintern auch auf eine zeitnahe Realisierung der Maßnahme bestanden habe, u.a. da derzeit die Wohnung in dem Gebäude freisteht, was sich in Bezug auf die anstehenden Sanierungsarbeiten als günstig darstellt.

 

Ebenfalls erfreut über die Fortführung der Sanierungsmaßnahme zeigen sich GRätin Veits, GR Dr. Neuweiler und GRätin Wenz.

 

 

Ohne weitere Aussprache fast der Gemeinderat folgenden einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Arbeiten für die Sanierung der Fenster in der Rathaus-Apotheke an die Fa. mertzlufft zum Angebotspreis von 13.367,- € (netto) zu vergeben.

 

 

TOP 8 – Spielplatzkonzept

– Spielplatz Schillerschule, Auftragsvergabe Spielgerät

 

Das Spielgerät auf dem Spielplatz der Schillerschule soll im Rahmen des Spielplatzkonzeptes ausgetauscht werden. In den vergangenen Jahren wurde das Spielgerät wiederholt repariert, jedoch mussten mittlerweile beide Rutschen demontiert werden, da sie nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprachen. Das Spielgerät wurde im Zuge des Neubaus der Schillerschule und der danach erfolgten Neugestaltung des Schulhofes im Jahre 1987 aufgestellt.

 

BM Rühl unterrichtet den Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung darüber, dass in Zusammenarbeit mit der Schulleitung zwei Angebote für ein entsprechendes Bewegungsspielgerät eingeholt wurden. Bei der Entscheidung über die letztendliche Realisierung sind insbesondere der Spielwert aber auch die Kostenbilanz über die gesamte Standzeit des Spielgerätes zu beachten. Die Verwaltung empfiehlt unter diesen Gesichtspunkten und nach Rücksprache mit Frau Metzger, der Rektorin der Schillerschule, die Fa. Kompan mit der Lieferung des Spielgerätes „Spire 2“ zu beauftragen.

 

GRätin Veits zeigt sich nicht begeistert davon, dass das neue Spielgerät keine originäre Rutsche aufweist. Sie signalisiert, dass sie sich aus diesem Grund bei der kommenden Abstimmung ihrer Stimme enthalten wird.

 

GR Kettemann konstatiert, dass es sich um ein modernes Gerät handelt, welches sich als zeitgemäß darstellt.

GR Falkner verweist insbesondere auf die Multifunktionalität des verwaltungsseits favorisierten Spielgerätes. Seiner Meinung nach ist eine originäre Rutsche für die Schulkinder entbehrlich. Zudem ruft er in Erinnerung, dass die Intention des Gemeinderates bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen darin bestand, die Öffnungs­zeiten des Spielplatzes soweit wie möglich auszuweiten.

 

GRätin Wenz zeigt sich grundsätzlich erfreut darüber, dass das erarbeitete Spielplatzkonzept nach und nach seine Umsetzung findet. Die hier aufgerufenen Kosten machen deutlich, dass die Erhöhung des Budgets für die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes im Rahmen der Haushaltsberatungen angebracht gewesen sei. Allerdings spricht sie sich im Namen ihrer Fraktion gegen die Anschaffung eines der vorgestellten Spielgeräte aus, da diese sehr metallhaltig sind. Ihrer Meinung nach sei jedoch eine anderweitige Ausfertigung sinnvoller. Auch sie verweist darauf, dass die Öffnungszeiten des Spielplatzes zukünftig ausgeweitet werden sollten.

BM Rühl antwortet, dass ein vergleichbares Spielgerät bereits vor 10 Jahren für den Spielplatz der Lichtenau angeschafft wurde, welches sich, insbesondere was die Pflegebedürftigkeit anbelangt, bewährt hat. Zudem hat sich die Schulleitung intensiv mit der Frage der Geeignetheit des Spielgerätes befasst und diese bestätigt. Die von GRätin Wenz vorgebrachte Befürchtung, dass das Metall des Spielgerätes im Sommer sehr heiß werden könnte, kann von BM Rühl nicht geteilt werden, da es sich hier um einen eher schattigen Standort handelt. Zudem vergegenwärtigt er, dass im Rahmen des Spielplatzkonzeptes auch anderweitige Spielgeräte zum Einsatz kommen werden. Der vorgebrachte Vorschlag wird an dieser Stelle jedoch als sinnvoll erachtet.

 

GR Baumeister stimmt den Ausführungen von GRätin Wenz teilweise zu. Aus kostentechnischer Sicht sei der Vorschlag der Verwaltung sicherlich sinnvoll. Jedoch wäre ein Spielgerät aus Holz seiner Meinung nach, insbesondere im Hinblick auf die Funktionalität und die Kinderfreundlichkeit, grundsätzlich besser. Bei Berücksichtigung des Standortes und der Zweckbestimmung als Schulspielplatz sei jedoch die gewählte Ausfertigung an dieser Stelle sinnvoll. Hieraus sollte sich jedoch keine generelle Tendenz für die Zukunft ableiten lassen.

 

BM Rühl ergänzt, dass viele Spielgeräte heutzutage mehr oder weniger gleich aufgebaut sind und einen ähnlichen Spielwert bieten. Unterschiede gibt es jedoch hinsichtlich der Materialbeschaffenheit. Hier stellt sich die vorgeschlagene Variante als pflegeunaufwendiger und daher kostengünstig dar. Bei einer Holzkonstruktion wird der Verschleiß mit zunehmender Standdauer immer größer. Hier müssen stetig Ausbesserungen erfolgen, die letztendlich auch zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führen können. Die Fortführung des Spielplatzkonzeptes wird auch künftig in Abstimmung mit dem Gemeinderat erfolgen. Hinsichtlich der Intention des Gemeinderates bezüglich der Ausweitung der Öffnungszeiten des Spielplatzes wird verwaltungsseits eine Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten erfolgen. In diesem Zusammenhang weist BM Rühl wiederholt darauf hin, dass es in der Vergangenheit bereits mehrfach Beschwerden der direkten Anwohnerschaft gegeben hat.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat bei 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (Schulze, Kazmaier, Wenz, Rensch, Kempf) und 1 Enthaltung (Veits) folgenden

 

B e s c h l u s s:

 

Die Fa. Kompan wird mit der Lieferung des Spielgerätes „Spire 2“ zu einem Preis von 14.904,- € (netto) zzgl. der Montagekosten in Höhe von 3.020,- € (netto) beauftragt.

 

 

 

 

TOP 9 – Bauleitplanung der Stadt Heidelberg

– Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiwillige Feuerwehr/ DLRG an der Mannheimer Straße“ in Heidelberg-Wieblingen

– Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach

§ 4 Abs. 1 BauGB

– im Parallelverfahren Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020

 

Die Stadt Heidelberg beabsichtigt im Stadtteil Wieblingen einen Bebauungsplan zur Schaffung eines neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) aufzustellen. Das zu bebauende Grundstück liegt im Norden von Wieblingen an der Mannheimer Straße zwischen Friedhof und der Bundesautobahn 5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zweigeteilt und befindet sich auf beiden Seiten der Mannheimer Straße. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 erforderlich.

Westlich der Mannheimer Straße weist der Flächennutzungsplan eine „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. 0,5 ha dieser Fläche sollen in eine „Gemeinbedarfsfläche“ umgewandelt werden. Östlich der Mannheimer Straße weist der Flächennutzungsplan eine „Fläche für Abwasserentsorgung“ aus. 0,9 ha dieser Fläche sollen in eine „Grünfläche“ umgewandelt werden. Diese Fläche dient als Kompensationsfläche für die hinzukommende Bebauung am neuen Standort für die Feuerwehr und die DLRG.

 

BM Rühl erklärt, dass verwaltungsseits durch den Bebauungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Nußloch erkennbar sind. Daher empfiehlt die Verwaltung der Aufstellung des Bebauungsplanes und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiwillige Feuerwehr/ DLRG an der Mannheimer Straße“ in Heidelberg und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 wird zugestimmt.

 

TOP 10 – Bauleitplanung der Stadt Mannheim

– Aufstellung des Bebauungsplanes „Turley-Areal“ in Mannheim

– Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach

§ 4 Abs. 1 BauGB

– Im Parallelverfahren Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020

 

Die Stadt Mannheim beabsichtigt einen Bebauungsplan zur zivilen Nachfolgenutzung des ehemals militärischen Standortes „Turley Barracks“ aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt-Ost an der B 38. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes. Nachdem eine Direktvermarktung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Projektentwickler nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte, hat sich die Stadt Mannheim dazu entschlossen, die Fläche selbst einer zivilen Nachfolgenutzung zuzuführen. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 erforderlich. Das 14,1 ha große Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als „Sonderbaufläche militärische Nutzung“ ausgewiesen. Diese Fläche soll künftig zum Teil als „gewerb­liche Baufläche (3,6 ha), „Wohnbaufläche

(8,7 ha) und Grünfläche (1,8 ha) ausgewiesen werden.

 

BM Rühl weist darauf hin, dass die vorgelegten Planungen den Einstieg in das Thema „Konversion“ bedeuten. Durch den Abzug der US-Streitkräfte aus Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen werden bis zum Jahr 2015 Konversionsflächen von insgesamt 770 ha frei, von denen ca. 360 ha grundsätzlich einer Wohnbebauung zugeführt werden können. In diesem Zusammenhang gelte es, auch im Hinblick auf die aktuelle Aufstellung des Regionalplanes, abzuwarten, inwieweit es hierdurch zu negativen Auswirkungen auf die kleineren Umlandgemeinden hinsichtlich geplanter städtebaulicher Entwicklungen kommt, wenn durch die Konversionsflächen künftig ein entsprechender Wohnraumbedarf abgedeckt wird, so BM Rühl. Aufgrund der beschränkten Dimensionen des Plangebietes empfiehlt die Verwaltung der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungs­planes zuzustimmen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Der Aufstellung des Bebauungsplanes „Turley-Areal“ in Mannheim und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes 2015/2020 wird zugestimmt.

 

TOP 11 – Straßenbeleuchtung

– Fortführung der Sanierungsmaßnahmen (LED Maisbach und Kugelleuchten Sinsheimer Straße)

– Ausführungsbeschluss

 

Im Rahmen der Fortführung der Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde sollen die Straßenleuchten in Maisbach und die Kugelleuchten in der Sinsheimer Straße ausgetauscht werden, da diese altersbedingt störanfällig und nicht mehr zeitgemäß sind. Ersatzteile sind nicht mehr bzw. nur mit hohen Kosten und langer Beschaffungszeit erhältlich.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher den Austausch der Leuchten beschränkt auszuschreiben und den günstigsten Bieter zu ermitteln, der die Leuchten ohne Unter­brechung des laufenden Betriebes austauscht, so BM Rühl. Für den Austausch der Straßenbeleuchtung sind in diesem Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,- € vorgesehen. Für die Modernisierung im LED-Leuchten-Bereich werden finanzielle Förderungen gewährt, die hier in Anspruch genommen werden. Förderungen für die Maßnahme sind bereits in Höhe von 11.400,- € beschieden. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung sowie die sich ergebenden Haftungsfragen und zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen.

 

GRätin Veits äußert die Befürchtung, dass sich das Licht der LED-Lampen als zu kalt darstellen könnte.

BM Rühl erwidert, dass es sich bei der Maßnahme um die Fortführung der Sanierung der Straßenbeleuchtung handelt und der vorgeschlagene Lampentyp mit LED-Beleuchtung bereits im Bereich des Baugebietes „Beim Seidenweg“ sowie in der Hauptstraße Verwendung gefunden hat.

 

GR Baumeister ist der Auffassung, dass insbesondere für den unteren Teil der Sinsheimer Straße im Bereich des Lindenplatzes ein anderweitiger, gefälligerer Lampentyp verwendet werden soll. Dieses Areal habe eine Sonderstellung in der Gemeinde inne und sei daher nicht mit anderen Straßenzügen vergleichbar. Er stellt den Antrag, getrennt über die Maßnahmen in Maisbach und der Sinsheimer Straße abzustimmen.

BM Rühl verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Problematik der Vorratshaltung bei der Verwendung von mehreren Lampentypen. Des Weiteren sei fraglich, ob im Falle einer Änderung der bisherigen Planung die Realisierung der Maßnahme bis zum Jahresende erfolgen kann. Hieran gebunden sind jedoch auch die erwähnten Zuschussmittel. Zudem wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen vonseiten des Gemeinderates nicht der Wunsch geäußert, in diesem Bereich in Abweichung zum bisherigen Konzept zu verfahren.

In Ergänzung hierzu erfolgt durch KAL Maier der Hinweis, dass die Auswahl der am Markt angebotenen LED-Leuchten derzeit noch sehr beschränkt sei.

 

GR Kettemann erklärt, dass die Gestaltung des Lampentyps Geschmackssache sei. Er vertritt jedoch den Standpunkt, dass das bisherige Konzept fortzuführen ist.

 

GR Falkner weist insbesondere auf die grundlegende Problematik der „Lichtverschmutzung“ und die hieraus resultierende Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt hin.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgende

 

B e s c h l ü s s e:

 

1.  Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Straßenleuchten in Maisbach gemäß dem Übersichtsplan und der Leistungsbeschreibung auszutauschen.

 

2.  Der Gemeinderat beschließt bei 15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (Kazmaier, Veits, Baumeister) die Kugelleuchten in der Sinsheimer Straße gemäß dem Übersichtsplan und der Leistungsbeschreibung auszutauschen.

 

3.  Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbeschriebenen Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

 

TOP 12 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006

 

BM Rühl erläutert, dass heute zwei Geldspenden mit einem Gesamtbetrag von 461,20 € anzunehmen sind. Bei den Gebern gibt es keinen Bezug zur Gemeinde Nußloch.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die aufgeführten zwei Spenden werden angenommen.

 

TOP 13 – Haushalt 2013

– Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Kommunalrechtsamt

 

Der Gemeindeverwaltung wurde mit Schreiben des Kommunalrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises vom 01.03.2013 die Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2013 bestätigt. Hierüber wird der Gemeinderat von BM Rühl in seiner heutigen Sitzung unterrichtet. Eine entsprechende Information wir in der Rathaus-Rundschau am 22.03.2013 veröffentlicht.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

 

TOP 14 – Allgemeine Finanzprüfung 2003-2008

– Unterrichtung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens

 

Der Gemeindeverwaltung wurde mit Schreiben des Kommunalrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises vom 21.02.2013 bestätigt, dass das Prüfungsverfahren der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2003 bis 2008 durch die Gemeindeprüfungsanstalt nunmehr abgeschlossen ist. Hierüber wird der Gemeinderat von BM Rühl in seiner heutigen Sitzung unterrichtet.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

TOP 15 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

 

TOP 15.1 – Weihnachtstransparent Ziegenhof

 

GR Kazmaier weist darauf hin, dass an der L 594 zwischen Nußloch und Leimen durch den Ziegenhof im vergangenen Spätjahr ein weihnachtliches Transparent angebracht wurde, welches sich bis dato noch immer dort befindet.

HAL Krug gibt Auskunft darüber, dass das Straßenbauamt durch die Verwaltung bereits entsprechend informiert wurde. Alles Weitere liegt in dessen Zuständigkeit. Ein nochmaliger Hinweis an das Straßenbauamt wird erfolgen.

 

TOP 15.2 – Treppenanlage „Im Grein“

 

GR Dr. Neuweiler möchte in Erfahrung bringen, ob die vermeintlich fertiggestellte Treppe „Im Grein“ in ihrem momentanen Zustand bestehen bleibt oder ob der Sichtbeton noch in irgendeiner Weise verkleidet wird. Er äußert die Befürchtung, dass die Fläche andernfalls mit Graffiti oder Ähnlichem beschmiert werden könnte, was auch bereits erfolgt sei.

BM Rühl antwortet, dass in der Ursprungserschließungsplanung die Verkleidung der Treppe mit Natursteinplatten vorgesehen war. Bezüglich einer entsprechenden Umsetzung befindet man sich derzeit noch im Dialog mit der EnBW als Erschließungsträger des Baugebietes „Beim Seidenweg“. Sollte eine Verkleidung nicht realisiert werden können, wäre es sinnvoll auf den Flächen eine Wachsschutzschicht (Opferschicht) aufzubringen, die im Bedarfsfall mit einem Hochdruckreiniger gesäubert werden kann.

 

TOP 16 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

 

TOP 16.1 – Information über Schließung des „Nahkaufes“ bzw. zur Nachfolgeeinrichtung „Markthaus“

 

BM Rühl informiert darüber, dass der bisherige Betreiber des „Nahkaufes“ seine Tätigkeit zum 31.03.2103 einstellen wird. Im Anschluss hieran sollen die Räumlichkeiten vom 01.04.2013 bis 10.04.2013 umgebaut werden, bevor der neue Betreiber „Markthaus“, der bereits erfolgreich im Raum Mannheim tätig ist, den Markt in geänderter Form ab dem 11.04.2013 übernimmt. Die Bäckerei soll vorerst erhalten bleiben. Eine entsprechende Information über den Betreiberwechsel wurde bereits an die Haushalte verteilt. Abschließend äußert BM Rühl die Hoffnung, dass die Nachfrage nach dem Angebot infolge des Betreiberwechsels wieder entsprechend zunehmen wird.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

TOP 16.2 – Hinweis zum Austernfest

 

BM Rühl ruft in Erinnerung, dass das „Austernfest“ am kommenden Wochenende stattfinden wird und bittet die Mitglieder des Gemeinderates um eine rege Teilnahme.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

TOP 16.3 – Information über die „Energiekarawane“ der Metropolregion Rhein-Neckar

 

BM Rühl unterrichtet den Gemeinderat über das von der Metropolregion Rhein-Neckar ins Leben gerufene Projekt der „Energiekarawane“. Im Rahmen dessen werden ca. 400 Haushalte im älteren Ortskern von Energieberatern kontaktiert. Nach vorheriger Ankündigung kommen diese direkt ins Haus und informieren über Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die Gemeinde kann sich an der Aktion zu einem relativ geringen Beitrag von 1.000,- bis 2.000,- € beteiligen, was von BM Rühl, auch in Abstimmung mit der KliBA, angestrebt wird.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 

TOP 16.4 – Information über die Absage der Ferienbetreuung in den Osterferien

 

BM Rühl informiert darüber, dass die Ferienbetreuung in den Osterferien aufgrund zu geringer Nachfrage entfallen muss. Ob die Ferienbetreuung in den Pfingstferien angeboten werden kann ist fraglich und hängt ebenfalls von der weiteren Entwicklung der Anmeldezahlen ab. Bisher sind auch hier nur wenige Anmeldungen erfolgt.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

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