Negative Auswirkungen des Mindestlohns auf die Vereinsarbeit

Präsident des FC-Astoria Walldorf e.V. schreibt an Bundesarbeitsministerium / Unterstützung durch Abgeordnete MdB Dr. Harbarth und MdL Klein

1440 - Harbarth 1

MdB Dr. Stefan Harbarth

Eine E-Mail aus Walldorf hat in diesen Tagen Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, auf dem Tisch liegen. Wilhelm Kempf, der Präsident des Fußballregionalligisten FC-Astoria Walldorf legt in seiner Mitteilung ausführlich dar, welche Auswirkungen der Mindestlohn, die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze, auf seinen Verein hat – Probleme, die natürlich nicht nur den Walldorfer Verein, sondern auch viele weitere Vereine betreffen und treffen, manche vermutlich noch härter.

„Wir sind ein Fußballverein mit ca. 1300 Mitgliedern, in dem sich 2 Herrenmannschaften, 1 Damenmannschaft und 34 Jugendmannschaften aktiv betätigen. Als Amateurverein sind wir, wie viele andere Vereine in Deutschland, auf die Unterstützung von fußballbegeisterten Mitarbeitern und Sportlern, die nicht wegen des Geldes, sondern aus Liebe und Begeisterung für ihren Sport, sich dem Verein zur Verfügung stellen und sich aufopfern, angewiesen“, schreibt der FC-Präsident zu Beginn.

Und weiter: „Wir haben ein eigenes Stadion, einen eigenen neuen großen und einen kleinen Kunstrasenplatz, welche natürlich gepflegt werden müssen. Die Pflege der Plätze wurde von engagierten pensionierten Rentnern übernommen. Hierfür erhalten sie im Rahmen von Minijobs Vergütungen. Das gleiche gilt für Jugendtrainer und Betreuer und sonstige Mitarbeiter, die neben ihrem Hauptberuf mit fester Anstellung ihre Freizeit für den Sport und insbesondere der Jugendförderung opfern. Sie bekommen bei uns ebenfalls eine Vergütung im Minijobbereich. Sie trainieren je nach Leistungsklasse 2- , 3-, oder manchmal 4-mal wöchentlich. Hinzu kommen noch die Spieltage.“

Neben Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Werbeeinahmen falle es den Amateurvereinen nun immer schwerer, zusätzliche Einnahmen zu generieren. „Weitere finanzielle Belastungen, wie durch das Mindestlohngesetz vorgegeben, können sich viele Amateurvereine, wollen sie ihr Ausbildungsniveau und ihre vordringliche soziale Aufgaben, die Jugend zu stärken, zu fördern und was heute sehr wichtig ist, durch die Einbindung in eine Gemeinschaft in unserem Fall Fußball, von den Gefahren der Straße abzuhalten, einfach nicht mehr leisten“, so Kempf.

Negative Folgen: Der Verein muss, um das Budget nicht zu sprengen, bei Einhaltung der Mindestlohngrenze „wohl oder übel einige Jugendmannschaften wegen der dann fehlenden Trainer abmelden, die Pflege der Plätze an eine Fremdfirma vergeben und die Leistungen für die aktiven Mannschaften reduzieren.“

Der Walldorfer Fußballpräsident kann nicht glauben, dass es „im Sinne der Politik und des Mindestlohngesetzes war und ist, den Vereinen, die auf die Unterstützung ihrer Mitglieder, Mitarbeiter und Sportler angewiesen sind, das Vereinsleben und die Vereinsstruktur, die seit Jahren funktionieren, nun durch das Mindestlohngesetz in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken. Die zudem sehr aufwendige Bürokratie, die mit dem Mindestlohngesetz einhergeht, ist ehrenamtlichen Mitarbeitern nicht zumutbar und so werden immer weniger qualifizierte Personen sich zukünftig für ein Vereinsamt zur Verfügung stellen.“
Abschließend fordert Kempf alle weiteren betroffenen Vereine dazu auf, dem Bundesarbeitsministerium die jeweils konkreten negativen Auswirkungen der derzeit gültigen Mindestlohnregelung zu schildern: „Wir begrüßen den Mindestlohn für die immer wieder publizierten Berufsgruppen sehr, aber den Amateurvereinen bereitet er leider sehr große Probleme.“

Auch die beiden CDU-Abgeordneten Dr. Stephan Harbarth (Bundestag / Wahlkreis Rhein-Neckar) und Karl Klein (Landtag / Wahlkreis Wiesloch) haben hierzu eine klare Meinung: „Uns liegen die Vereine und ihre Mitglieder am Herzen. Wir dürfen nicht zulassen, dass hier von Herzblut getragenes Engagement einer realitätsfernen Bürokratie zum Opfer fällt.“

Harbarth und Klein sind dafür, dass nach einer kurzen Evaluationsphase das bestehende Gesetz beziehungsweise die Durchführungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums überarbeitet und dahingehend praktikabel gestaltet wird, dass es weder zu Arbeitsplatzvernichtung noch zu unnötigem Bürokratieaufwand kommt.

Harbarth an Kempf: „Wir als Union stehen zum Mindestlohn, aber Bundesarbeitsministerin Nahles hat bei der Umsetzung unseres Erachtens schwere handwerkliche Fehler gemacht, so dass es jetzt massenhaft Beschwerden gibt. Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – dem ich als Vorstandsmitglied angehöre – wird in der kommenden Woche einen Antrag in die Fraktion zur Beschlussfassung einbringen, wonach der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, die Durchführungsverordnung zu ändern und zu entbürokratisieren. Auch hat zudem die CDU/CSU-Bundestagfraktion das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Koalitionsausschusses setzen lassen. Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich bereits in die Richtung, dass wohl Änderungsbedarf bestehe.“

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