Rhein-Neckar-Kreis stellt Planung für Flüchtlings-Unterkunft in Leimen vor
Ein fünfgeschössiger Bau am Badnerplatz soll 150 Flüchtlinge aufnehmen – Fertigstellung für Ende 2016 geplant.
(fwu – 10.6.15) Am gestrigen Dienstag fand im Bürgerhaus Leimen “Am alten Stadttor”, Nußlocher Str. 14 eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zum Thema “Flüchtlings- und Asylbewerber-Unterbringung in Leimen” statt, zu dem sehr viele Interessierte erschienen waren.
Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Wolfgang Ernst erläuterte der Stellvertreter des Landrats, Erster Landesbeamter Joachim Bauer die allgemeine Flüchtlingslage. Nach neuesten Schätzungen des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge werden in 2015 ca. 400.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland erwartet, möglicherweise mit weiter steigender Tendenz. Die ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und dann weiter auf die Kreise und Städte verteilt. Auf Baden-Württemberg (BW) entfallen 12,97 % der bundesweit ankommenden Flüchtlingen, davon wiederum werden aktuell 5,6 % auf den Rhein-Neckar-Kreis. Erstanlaufstelle in BW ist die Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Karlsruhe. Diese Asylbewerber-Zuweisungen gelte es zu gemeinsam mit den Kommunen unterzubringen. Dies solle kreisweit dezentral erfolgen.
In Absprache mit der Stadt Leimen plant der Kreis daher derzeit eine Flüchtlingsunterkunft in Leimen für 150 Personen, die in der Näche des Badener Platzes errichtet werden soll. Ein dort befindliches städtisches Grundstück soll vom Kreis dafür angekauft werden. In dem geplanten fünfgeschössigen Gebäude sind dabei einzelne Wohneinheiten für jeweils 8 Flüchtlinge (vier Zweitbettzimmer) mit Küche, 2 Toiletten (Männer/Frauen) Dusche und kleinem Aufenthaltsraum geplant. Da die Flüchtlinge üblicherweise keine Fahrzeuge besitzen, sind für das Gesamtobjekt 6 Stellplätze (für Betreuer) vorgesehen.
In der Veranstaltung wurde auch das Asylverfahren als solches erläutert und die sozialen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorgestellt. Das Verfahren umfasse Registrierung, Gesundheitscheck, Stellung des Asylantrags (Bamf), Anhörung zum Asylantrag (Bamf) und die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz, das die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen möglichst in integrativen Lagen vorsieht. Pro Person sind ab 01.01.2016 sieben qm Wohnfläche vorgeschrieben. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 2 Jahre, danach erfolgt die sog. Anschlussunterbringung in den Gemeinden. Die Versorgung mit Leistungen erfolgt nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG). Die soziale Betreuung liegt beim Kreis.
Üblicherweise ist den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern die Aufnahme von Arbeit in den ersten 15 Monaten nicht möglich, da eine sog. Vorrangprüfung vorgenommen werden muß.
Im Anschluß an die Erläuterungen durch die Mitarbeiter des Rhein-Neckar-Kreises moderierte OB Ernst eine Fragerunde in der auch Gudula Weigel-Riemann ausführlich die bisherigen positiven Erfahrungen mit den bereits in Leimen befindlichen 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, darunter 20 Kinder und Heranwachsende, schilderte. Gemeinsam mit ca. 15 Helferinnen und Helfern sei bisher der Weg zur Integration recht erfolgreich beschritten worden.
Aus der Nachbarschaft der bisherigen Unterbringsstätte kam hingegen Kritik, die sich insbesondere in Hinsicht auf von den Flüchtlingen ausgehenden Lärmbelästigung ausdrückte. Kreis und Stadt sicherten zu, sich dieses Problems anzunehmen.
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