Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG)
Auf der Informations-Veranstaltung zum Thema “Flüchtlings- und Asylbewerber-Unterbringung in Leimen”wurden auch die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) – Änderung zum 01.03.2015 – vorgestellt. Diese betragen:
- Alleinstehende – 359 €
- Ehe- bzw. Lebenspartner – je 323 €
- Haushaltsangehörige Erw. – 287 €
- Kinder 15. – 18. Lebensjahr – 283 €
- Kinder 7. – 14. Lebensjahr – 249 €
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr – 217 €
Die weitere Ansprüche umfassen:
- Anspruch auf BuT – Leistungen (Bildung u. Teilhabe)
- Schulbeihilfe (70,-€ 1.Hj./ 30,-€ 2.Hj.)
- Bezug von Leistungen nach SGB XII nach 15 Monaten Aufenthalt (bisher nach 48 Monaten)
- 200,- € Freibetrag für einzusetzendes Vermögen
- Übernahme von Behandlungskosten im Krankheitsfall bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
- Zahnersatz nur bei medizinischer Unaufschiebbarkeit
Quelle: Präsentationsfolien des Rhein-Neckar-Kreises
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