Der Winter ist (ein bißchen) da!
Der erste Schnee liegt auf den Höhen

5961 - Schnee Sonnenuntergang Winter Magic

Foto: Private Wetterstation Nussloch

(fwu – 22.11.15) Heute Nacht fiel in der Region der erste Schnee, der bei Termperaturen nahe dem Nullpunkt in den Niederungen jedoch gleich wieder abtaute, auf den Höhen jedoch etwas beständiger ist. Für einen richtigen Winterspeziergang ist es aber noch zu warm und das bißchen Schnee ist schnell wieder vorbei.

Für die Nachtschwärmer unter uns gab es allerdings die Gelegenheit für die ersten schönen Winterfotos. Ein Bild wie ein impressionistisches Gemälde gelang der privaten Wetterstation Nußloch.

Die Aussichten: Meist bedeckt, ein wenig Sonne, Temperaturen leicht über Null mit sinkender Tendenz im Verlauf der Woche. Mit Glätte auf den Straßen muß gerechnet werden. Schneeschippen wird wohl noch nicht erforderlich sein. Allerdings bitten die Kommunen die Hinweise zur Räum- und Streupflicht zu beachten.


Hinweise zur Räum- und Streupflicht (Nußloch)

Eis und Schnee sind zu räumen, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sind. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, müssen die Flächen in einer Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftreten, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

Zum Bestreuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt und Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können, ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.

Wiederholt wurde beobachtet, dass die gemeindlichen Salzbehälter an verschiedenen Straßen dazu gebraucht wurden, Kosten für eigenes Streugut einzusparen. Die Behälter dienen ausschließlich dem Bauhof für seine Winterdienste. Entnahmen durch Privatpersonen sind Diebstahl und demnach strafbar. Bitte besorgen Sie sich eigenes Streumaterial und vermeiden Sie nach Möglichkeit Salz und salzhaltige Stoffe.


 

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