Leimener Haustiersatzung: Hunde-DNA Vorlegefrist bis 31. April verlängert
(fwu – 1.4.17) Die vom Leimener Gemeinderat Ende letzten Jahres beschlossene Sequenzierung der DNA aller in Leimen ansässigen Hunde kommt nur schleppend voran. Der Ratsbeschluß war gefasst worden, um den von Hunden hinterlassenen „Tretminen“ zu begegnen, die von den Hundehaltern leider sehr häufig nicht beseitigt werden. Künftig kann anhand des im Hundekot vorhandenen eindeutigen Hunde-DNA das Tier und somit der Halter festgestellt werden. Das Bußgeld für Tretminen beträgt 40-80 €, im Wiederholungsfall bis zu 500€.
Red: Dieser Artikel stammt aus der Rubrik Fakenews /Aprilscherz!
Die beschlossene Haustiersatzung verpflichtete alle Hundehalter bis 31.3. die amtlich festgestellte Hunde-DNA im Rathaus (Amt für Haus- und Nutztiere) vorzulegen. Diese Frist wurde nun bis 31. April verlängert. Das Bußgeld bei Fristversäumnis beträgt 75€. Da der DNA-Test lediglich 25€ kostet, sollten alle Hundebesitzer der amtlichen Aufforderung alleine aus Kostengründen nun nachkommen.
Der Leimener Ordungsdienst wurde zwischenzeitlich mit mobilen DNA-Sequenzern ausgestattet, die Hundekot berührungslos überprüfen und den Halter feststellen können. Die Datenübermittlung an das Ordnungsamt erfolgt sofort per Handyschnittstelle. Die sofortige Entfernung der „Tretmine“ durch den städtischen Hygienebeauftragten wird dem Hundehalter (zusätzlich zum Bußgeld!) mit mindestens 60€ (mittelgroße Hinterlassenschaft bis 150 Gramm) in Rechnung gestellt.
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