Baurechtsamt stellt Jahresstatistik 2012 vor

Baukonjunktur wieder stabiler Wirtschaftsfaktor im Rhein-Neckar-Kreis –  Baurechtsamt stellt Jahresstatistik 2012 vor

(rnk – 25.1.13) „Nur noch 24 Anträge mehr und wir hätten die Marke von 2.000 Bauantragsverfahren und Kenntnisgabeverfahren aus den Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis auch vergangenes Jahr wieder erreicht, so blieb es dann doch bei nur 1.976 eingegangenen Verfahren im vergangenen Jahr“, berichtet Ralf Schmidt, Leiter des Baurechtsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, mit einem Augenzwinkern bei der Erläuterung der vorgelegten Jahresstatistik des Baurechtsamtes für das Jahr 2012.

Hierzu zählen Kenntnisgabeverfahren und Bauvoranfragen, Bauanträge, Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften bei an sich verfahrensfreien Vorhaben sowie vereinfachte Baugenehmigungsverfahren aus 38 von 54 dem Kreis angehörende Kommunen, für die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis untere Baurechtsbehörde ist, so Schmidt weiter. Aber schließlich sei die bloße Zahl der Anträge für ihn nicht das Maß aller Dinge, wichtiger sei ihm vielmehr, dass über die Anträge innerhalb des gesetzlichen Rahmens, praxisgerecht und im Idealfall auch noch zügig entschieden werde.

Über die klassischen Anträge hinaus, zu denen auch das derzeit in der Überarbeitung durch den Landesgesetzgeber stehende Kenntnisgabeverfahren mittlerweile zählt, wurden im vergangenen Jahr noch rund 350 weitere ganz unterschiedliche Vorgänge im Baurechtsamt bearbeitet, insbesondere die Überprüfung baulicher Anlagen aufgrund nachbarschaftlicher Beschwerden beschäftigte die Baurechtsbehörde regelmäßig. „Oftmals sind es gerade diese Fälle, die einen Großteil unserer Arbeitszeit binden und die trotzdem nur selten zu aller Zufriedenheit geklärt werden können“, erläutert Schmidt weiter.

Im Referat „Vorbeugender Brandschutz“ des Amtes wurden zudem über 100 Brandverhütungsschauen einschließlich der erforderlichen Nachschauen durchgeführt sowie rund 250 brandschutztechnische Stellungnahmen zu Baugesuchen erstellt. Eine weitere Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde ist die Erstellung von Abgeschossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Nahezu 120 dieser Bescheinigungen konnten im abgelaufenen Jahr ausgestellt werden.

Neben den Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde war das Baurechtsamt als untere Denkmalschutzbehörde auch mit der Bearbeitung der über 80 Denkmalschutzanträge, die keines zusätzlichen baurechtlichen Verfahrens bedurften, betraut.

Im Referat „Wohnraumförderung“ des Baurechtsamtes, hier sogar zuständig für alle 54 kreisangehörigen Gemeinden mit ihren rund 540.000 Einwohnern, wurden zahlreiche Beratungsgespräche geführt. In der Folge konnten über 60 Anträge auf finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg zustimmend an die Landesbank Baden-Württemberg weitergeleitet werden.

„Im Jahr 2012 war wieder einmal alles dabei, von der Genehmigung der Dachgaube bis hin zur Genehmigung großer Produktionsgebäude oder Lagerhallen mit Herstellungskosten in zweistelliger Millionenhöhe.“ erläutert Schmidt. „Die anhaltend stabile Baukonjunktur im Rhein-Neckar-Kreis sei ein Beleg für die Attraktivität des Landkreises sowohl für gewerbliche Vorhaben als auch für den Wohnungsbau.“

Hinweis: Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft als untere Verwaltungsbehörde die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden mit Ausnahme der sechs Großen Kreisstädte Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch, als Baurechtsbehörde genehmigt es die Baugesuche aus 38 Städten und Gemeinden. Eigene Baurechtsbehörden sind die Großen Kreisstädte sowie zum Teil in Verwaltungsgemeinschaften die Kommunen Altlußheim, Angelbachtal, Dielheim, Laudenbach, Neulußheim, Reilingen und Zuzenhausen sowie Hemsbach, Ketsch und Walldorf.

 

 

 

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