Bebauungsplan „Weidweg“ liegt zur Einsichtnahme bei Stadtverwaltung aus
(mu 4.7.2012) In seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2012 beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weidweg“. In der Rathaus-Rundschau Nr. 27 am 6. Juli wird nun die gesetzlich vorgeschriebene Öffentliche Bekanntmachung hierzu erscheinen. Die weiteren Verfahrensschritte sind jetzt:
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB)
• die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
• die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Offenlage nach § 3 (2) BauGB
Die Unterlagen können von der Bürgerschaft bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt im Kurpfalz-Centrum, 3. OG, Zi. 302 vom 17. bis 31. Juli 2012 während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Sie haben dort die Möglichkeit, sich dazu äußern.
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Wegen der kurzen Einsichtsnahme in das Planwerk habe ich einen Stadtrat gefragt. Der wußte davon garnichts, daß das so entschieden wurde.Der glaubt. daß da vielleicht ein Fehler passiert ist.
Da hilft auch die geschäftige Tuerei von (mu) nichts mehr, weil verbockt ist verbockt. Selbst im Schwarzwald wird das bei einem Bebauungsplanverfahren richtig gemacht, wenn es um die Aufstellung usw. geht.
Ich hab nachgeguckt. Nachdem was der Sattler am 29.6.im Kommentar geschrieben hatte ist das ein Fall für die Kurfürstenanlage. Da ist was faul.
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Leute schaut genau auf den Plan. Da ist links unten ein Kreisverkehr eingezeichnet, über den noch niemals auch nur im Ansatz öffentlich im Gemeinderat diskutiert wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Weidweg. Wenn auch nur ein Teil der Kosten die Allgemeinheit, d.h. der Steuerzahler übernehmen soll, dann raucht es in der Kiste. Dieser Kreisverkehr würde einzig und allein wegen der Bebauung des Sportplatzes kommen. Bezahlen muss das die finanzkräftige Baufinanz. Das muss so hieb- und stichfest in einem Vertrag geregelt werden, den die Untertanen( mehr sind wir nicht ) in Leimen zu Gesicht bekommen. Wir haben die Mauschelei und Trickserei satt!
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Es wird verzählt, daß Sache bekannt gemacht worden sind, die nicht beschlossen sind. Motto: Wir handeln in einer Notsituation.
Blickt überhaupt noch einer durch, was da in Leimen abläuft. Gerüchteweise ist heute zu hören, dass der Bauträger den großen Reibach macht. Der müßte keine Bauverpflichtung eingehen innerhalb einer bestimmten Frist ( normal 3 Jahre) und könnte den Sportplatz mit Meßbrief aufteilen und auch unbebaut weiterverkaufen.
Der Vertrag muss in Leimen-Lokal und in der Rathaus-Runschau veröffentlicht werden. Und warum verkauft Leimen eigentlich als Stadt nicht selbst wie die Nachbargemeinden einzelne aufgeteilte Baugrundstücke an junge Familien, die von ihr ausgewählt werden und nicht vom Bauträger. Aber hier geht es nicht mehr um Wohnungsbauförderung sondern um puren Profit. Leimen spielt hier mit einem SPD-OB den Vorreiter.
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Hallo Ulle, ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie Gerüchte weitergeben. Warum stellen Sie keine schriftliche Fragen an die Stadtverwaltung, z.B. wegen der Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist, etc. und schreiben dann Ihren Leserbrief. Sie sollten eine ohnehin aufgeheizte Stimmung nicht weiter schüren. Wenn Sie Wissen weitergeben, dann ist das positiv. Wenn Sie aber blos Gerüchte verbreiten erweisen sie Ihren Mitbürger keinen Gefallen.
Der Fall ist einfach. Es darf keine Realteilung einzelner Baugrundstücke erfolgen, sondern nur eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz(WEG). Die Eigentümer a l l e r Wohnungen müssen eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden. Die Privatstraße beispielsweise wird also auch Gemeinschaftseigentum.
Vor allem zur Sicherung der Realisierung des Vorhabens ist daher der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, ein sog. Durchführungsvertrag,
zwischen Stadt und Investor abzuschließen. Dieser Vertrag ist v o r dem Satzungsbeschluss, der vermutlich im Herbst 2012 auf der Agenda steht, in einer öffentlicher Sitzung durch den Gemeinderat zu beschließen und unmittelbar danach vom gesetzlichen Vertreter der Stadt zu unterzeichnen.
Nicht ausreichend ist es, sich auf den notariellen Kaufvertrag wegen der Grundstücksveräußerung zu beziehen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom April 2012, einen v o r h a b e n b e z o g e n e n Bebaungsplan auf den Weg zu bringen, war richtig und zielführend.
Wie es aussieht, kehrt man aus nicht bekannten Gründen davon ab. Eine Erklärung dazu sollte die Stadt abgeben, um weiteren Gerüchten vorzubeugen.