Beim Landratsamt weiterhin Terminvereinbarung erforderlich
(rnk – 2.6.22) Um Wartezeiten zu vermeiden und die Besucherströme zu kanalisieren, setzt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis auch künftig auf die Terminvereinbarung. Vor allem die Möglichkeit der Online-Terminvergabe hat sich in Zeiten der Pandemie bewährt und wird weitergeführt, teilt die Behörde mit.
Termine sind über www.rhein-neckar-kreis.de/termine buchbar. Dies gilt auch für die Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.
Besucherinnen und Besuchern wird in eigenem Interesse das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Eine Verpflichtung dazu besteht aktuell nicht mehr.
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