Beschlüsse aus dem Sandhäuser Gemeinderat

4561 - Sandhausen WappenÖffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. November 2014

  • Änderung: der Abwasser-, der Wasserversorgungs- sowie der Eigenbetriebssatzung
  • Sondertilgung eines Darlehens der Wasserversorgung
  • Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Heidenäcker“
  • Erstellung eines „Vergnügungsstättenkonzepts“ –

Nach Vorberatung und Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung informierte Bürgermeister Kletti die Öffentlichkeit zu Beginn der Novembersitzung über zwei gefasste Beschlüsse des Gemeinderates: Zum einen hatte der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 2014 über die Vergabe des letzten Grundstücks im Baugebiet „Bahnhofstraße/Büchertstraße“ Beschluss gefasst und eine Gewerbebaufläche mit 1.629 m2 vergeben. Zum anderen hatte der Gemeinderat die Neuvergabekonzeption im öffentlichen Personennahverkehr und den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für das Linienbündel St. Leon / Rot / Sandhausen und Leimen beschlossen.

Bei den nächsten beiden Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Satzungsänderungen über die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie die Wasserversorgung der Gemeinde Sandhausen. Ziel sei es, so Kämmerer Timo Wangler, Kostenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb einer Fünf-Jahresfrist auszugleichen. Die letztmalige Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren war zum 1. Januar 2010 im Zuge der Umstellung auf gesplittete Abwassergebühren erfolgt und beträgt seither 1,56 € für die Schmutzwassergebühr sowie 0,42 € für die Niederschlagswassergebühr. „Wir müssen das Kanalsystem, das aus den 60iger Jahren stammt, fit für die Zukunft machen und die ab dem Haushaltsjahr 2014 aufgezeigte Gebührenunterdeckung auffangen“, forderte Wangler, der die Anwesenden über die Hintergründe informierte. Auf Vorschlag der Verwaltung sprach man sich daher im Gemeinderat dafür aus zunächst eine moderate Gebührenerhöhung der Schmutzwassergebühr auf 1,66 € sowie der Niederschlagswassergebühr auf 0,45 € vorzunehmen. Des Weiteren befürworte man aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus den kalkulatorischen Zinssatz von 4 % auf 3 % abzusenken und dadurch eine Entlastung von 30.500 € für den Gebührenzahler zu erzielen.

„Da seit dem Jahre 2010 keine Anpassung mehr erfolgte und die Kosten durch die Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen aber gestiegen sind, halten wir die Gebührenerhöhung für richtig.“, äußerte sich Gemeinderat Hoffmann. Auch Gemeinderat Klinger bestätigte, dass es immer unangenehm sei, dem Bürger in die Tasche zu greifen, dennoch müsse jeder, der die öffentliche Abwasserbeseitigung nutze, auch dafür bezahlen. Auf Anraten der Gemeindeprüfungsanstalt schlug die Verwaltung außerdem vor, künftig die Vorauszahlungen zum Ende des Kalendervierteljahres abzubuchen. Die Endabrechnung soll wie gewohnt im Februar erfolgen, jedoch nur noch die Verbräuche auflisten, die zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen und nicht mehr wie bisher den letzten Abschlag der Vorauszahlung enthalten. „Eine Änderung bei den Abschlagszahlungen schafft eine höhere Transparenz und bedeutet weniger Aufwand in der Verwaltung“, bestätigte Gemeinderat Schulze. Obgleich Gemeinderat Hettinger mit einer moderaten Gebührenerhöhung einverstanden war, stellte er die Frage, ob eine Anpassung von 3 auf 4 Abschlagszahlungen letztendlich nicht mehr Verwaltungsaufwand bedeute. Dies konnte Wangler jedoch nicht bestätigen, da es sich bei den Abschlagszahlungen um ein automatisiertes Verfahren handelt. Die nachfolgende Abstimmung erfolgte einstimmig für die Beschlussvorschläge.

Desgleichen stimmte der Gemeinderat der 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ der Gemeinde zu, der die Aufgabe hat, das vom Wasserversorgungszweckverband „Hardtgruppe“ mit Sitz in Leimen bezogene Wasser an die Endabnehmer zu verteilen und die dafür notwendigen technischen Anlagen bereitzuhalten.

Hintergrund sei, so Wangler, dass auch hier, wie schon bei der „Abwasserbeseitigung“, nicht mit Gewinnen sondern einem Ansteigen der Verschuldung zu rechnen sei. Als favorisierte Lösung schlug er daher vor, die Gewinnerwirtschaftung zur Verwendung für Investitionen oder zur Schuldentilgung des Eigenbetriebes zu verwenden. Langfristiges Ziel sei den Eigenbetrieb zu entschulden und das Eigenkapital zu stärken. Auch Gemeinderätin Anna Köhler pflichtete dem Kämmerer bei, dass man die Chance nutzen und den Eigenbetrieb stärken sollte. Gemeinderat Flory begriff den Vorschlag der Verwaltung als Chance den Eigenbetrieb neu auszurichten, ohne die Gebühren zu erhöhen. „Keine Scheingewinne zu erwirtschaften und möglichst wenig Fremdzinsen zu zahlen, sei eine sinnvolle Maßnahme, die sich schon in der Familie und in Firmen bewährt habe.“, fügte Gemeinderat Klinger hinzu. Gemeinderat Hettinger schloss sich den Aussagen seiner Vorredner an.
Auch der nächste Beschluss betraf den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Da das Jahr 2014 voraussichtlich mit einem Gewinn abschließen wird, unterbreitete die Finanzverwaltung den Vorschlag diesen für die Sondertilgung eines Darlehens bei der Sparkasse Heidelberg in Höhe von 47.732,72 € zu verwenden. Für die Zukunft muss jedoch, so Kämmerer Timo Wangler, der weitere Geschäftsverlauf insbesondere die Entwicklung des Vermögensplanes abgewartet werden, um zu sehen, ob die erhofften Gewinne ausreichen, um die künftigen Investitionen zu finanzieren. Ansonsten müsste eine neue Kreditaufnahme erfolgen. Der Gemeinderat schloss sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.
Da der Gemeinde für das Baugebiet „Heidenäcker“ zahlreiche Anträge auf Umnutzung von bislang rein gewerblich genutzten Gebäuden vorlagen, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. September 2013 den Beschluss gefasst, das vom Herrenwiesenweg, von der Heidenäckerstraße und von der Straße „Pleikartsförsterwiesen“ umgrenzte „Gewerbegebiet“ im Bebauungsplan „Heidenäcker“ in ein „Mischgebiet“ umzuwandeln. Nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange war man im Bauamt jedoch durch den Hinweis des Nachbarschaftsverbandes und des Baurechtsamtes zu dem Entschluss gekommen, von diesem Gemeinderatsbeschluss Abstand zu nehmen. Demzufolge zöge eine Änderung nicht nur eine Verringerung der gewerblichen Bauflächen nach sich sondern könnte obendrein die Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel mit zentrumsrelevanten Produkten begünstigen, so Ortsbaumeister Schirok. Darüber hinaus seien die Erfolgschancen eines solchen Antrages eher zweifelhaft. Durch den Beschluss des Gemeinderates in der Novembersitzung des letzten Montags wird nun die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Heidenäcker“ sowie die zugehörige Satzung die rechtsverbindliche Ausweisung des „Gewerbegebiet“ beibehalten und der aus dem Jahr 1979 stammende Bebauungsplan den heutigen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Die geänderte Fassung soll für die Dauer eines Monats offen gelegt und parallel die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten werden.
Auch das Meinungsbild des Gemeinderates entsprach dem der Verwaltung. So sei für Gemeinderat Dörr eine Umwandlung nicht empfehlenswert, da sie neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand, eine Verringerung der Bauflächen sowie die Ansiedlung von Einzelhandel nach sich zöge. Eine Änderung widerspräche nicht nur dem Ziel eines Gewerbegebietes, äußerte Gemeinderat Rüttinger, sondern bedeute, laut Gemeinderat Diem, den Verlust von Gewerbefläche und somit von Arbeitsplätzen. Gemeinderat Hettinger interessierte sich dafür, wieso bei der Umwandlung des Bebauungsplans nur das vorgesehene Teilgebiet in Betracht gezogen wurde, was der Ortsbaumeister damit erklären konnte, dass für diesen Bereich 2 konkrete Anfragen von Gewerbetreibenden vorlagen.
Im Anschluss beschäftigte man sich mit der Erstellung eines „Vergnügungsstättenkonzepts“, das mit Hilfe von Leitlinien regelt, ob und wo Vergnügungsstätten im Ort errichtet werden dürfen. Auch wenn in der Vergangenheit Anfragen auf Genehmigung von Spielhallen und Vergnügungsstätten immer wieder abgelehnt werden konnten, so ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten nicht möglich. Gemeinden sind daher gehalten Bereiche auszuweisen, die für Vergnügungsstätten zulässig sind. Für Sandhausen bedeutet dies, dass künftig Vergnügungsstätten nur innerhalb eines ausgewiesenen Bereichs entstehen können, wenn diese städtebaulich und kommunalpolitisch unerwünscht sind. In diesem Sinne stimmte man im Gemeinderat den Leitlinien und der damit verbundenen Anpassung der Bebauungspläne zu.

Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Gemeinde stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 100,00 € zu.

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:

  • – Den Status quo der regionalen Schulentwicklung

Bürgermeister Kletti informierte die Anwesenden, dass seitens des Schulamtes eine Weiterentwicklung der Realschulen favorisiert würde. Am Ende des Jahres werden die Schulen hierzu ein Feedback geben.

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