Beschuldigungen gegen Kai-Uwe Kalischko haltlos: Verfahren sang- und klanglos eingestellt

Übergabe des Vereinsvorsitzes 2020 von Kai-Uwe Kalischko (r.) an Walter Stamm

(fwu – 9.5.24) Im Jahre 2020 herrschte beim VFB Leimen noch eitel Sonnenschein. Auf der vom damaligen Vereinsvorsitzenden (seit 2016) Kai-Uwe Kalischko geleiteten Hauptversammlung im Juli übergab dieser das Amt an seinen frisch gewählten Nachfolger Walter Stamm und sollte wegen seiner großen Verdienste um den Verein zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Die damalige Pressemitteilung des Vereins führte auf: „Im finanziellen Bereich konnten etliche Altlasten abgetragen werden und der Verein hat nur noch geringe Lasten zu tragen.“ und: „Über die vorgetragenen (Vorstands-)-Berichte gab es dann keine Diskussionsmeldungen. Auch die Kassenprüfer konnten dem Schatzmeister eine einwandfreie und korrekte Kassenführung bescheinigen und beantragten gleichzeitig die Entlastung der Vorstandschaft. Dies geschah dann auch einstimmig.“

Gut ein Jahr später platzte dann eine vermeintliche Bombe. Der neue geschäftsführende Vorstand um den Vorsitzenden Walter Stamm glaubte, Kassenlöcher im mittleren fünfstelligen Bereich in den Vorjahren festgestellt zu haben. Die RNZ griff das Thema groß auf und die Staatsanwaltschaft wurde tätig. Sie durchsuchte die Privat- und Geschäftsräume des ehem. VfB-Vorsitzenden Kai-Uwe Kalischko und beschlagnahmte Unterlagen, Computer und Handy zur Auswertung. Auch die Räumlichkeiten des VfB wurden durchsucht und Beschlagnahmen durchgeführt. Es stand der Verdacht im Raum, dass möglicherweise Gelder von Kalischko veruntreut worden sein konnten. 

Nach sehr gründlichen und langwierigen Sichtungen, Ermittlungen und Feststellungen der Staatsanwaltschaft – immerhin durch den Fachbereich Wirtschaftskriminalität – kam diese nun zu einem Ergebnis: Sie stellte Anfang März dieses Jahres das Ermittlungsverfahren gegen Kalischko wegen Untreue nach § 170 Abs. 2 StPO ein!

Ein Verfahren wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, wenn die Staatsanwaltschaft „keinen hinreichenden Tatverdacht sieht“. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft im Falle eines Gerichtsprozesses von einem Freispruch ausgeht.

Die strafrechtlich relevanten Beschuldigungen sind damit vom Tisch. 

Kalischko selbst informiert über das eingestellte Verfahren mit einer kleinen „Ausstellung“ im Eingangsbereich seines Schuhmachergeschäftes in der Rathausstraße, wo er Zeitungsberichte der RNZ und das Schreiben der StA am Schaufenster zur Einsichtnahme aushängt. 


PS: Wir berichteten seinerzeit nicht über die staatsanwaltlichen Maßnahmen und Vorwürfe gegen Kalischko, da ein Beschuldigter bis zum Abschluss des Verfahrens (per Gerichtsurteil) als unschuldig gilt und wir vor abschließender gerichtlicher Klärung keine Mutmaßungen – egal von welcher Seite – veröffentlichen.

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