Dr. Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Mit seiner Ernennung zum Präsidenten des Verfassungsgerichtes ist Dr. Stephan Harbarth, der frühere CDU-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar und früherer stellv. Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion nun offiziell der fünfte Mann im Staate an der Spitze des Verfassungsorgans, das das meiste Vertrauen im Volk genießt. Am Montag hat der bisherige Gerichts-Vizepräsident, der über exzellente und profunde Rechtskenntnisse verfügt, seine Ernennungsurkunde erhalten.
Wie Andreas Voßkuhle vor ihm könnte Harbarth dort eine ganze Ära prägen: 2018 zum Richter gewählt, hat er noch zehn Jahre in Karlsruhe vor sich – als oberster Hüter der Freiheitsrechte, der Demokratie und des Grundgesetzes in einer Zeit, in der die liberale Ordnung immer mehr unter Druck gerät.
„Wir leben doch global betrachtet in einer Zeit, in der autoritäre Führungsmodelle sich wieder eines erhöhten Zulaufs erfreuen“, sagte Dr. Harbarth am Abend nach seiner Ernennung. „Und auch wir in Deutschland merken: Wir leben in gewisser Weise in einer schwankenden Zeit.“ Es gebe einen Spielraum für Meinungen, auch für solche, die die bestehende Ordnung verändern wollen. „Aber in dem Moment, in dem das übergeht in eine aggressive Haltung und den Versuch, diese Ordnung zu beseitigen, kann eingeschritten werden.“
Die CDU – Kreisrätinnen und Kreisräte kennen Dr. Stephan Harbarth als geradlinigen und kenntnisreichen Juristen, der wie kaum ein anderer es versteht, konzentriert zuzuhören und sich daraus eine eigene Meinung zu bilden. Sie wünschen ihm in seiner neuen Funktion, die er sicherlich objektiv und den Wertvorstellungen des Grundgesetzes verpflichtet ausüben wird, viel Erfolg.
Bruno Sauerzapf, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
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