Einsichtnahme in Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Leimen 2019

Das neue Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Leimen

Die Wirtschaftspläne der Technischen Betriebe Leimen, des Wasserwerks der Stadt Leimen, der Abwasserbeseitigung der Stadt Leimen und des Bäderparks der Stadt Leimen für das Wirtschaftsjahr 2019 liegen in der Zeit vom 14.01.2019 bis einschließlich 23.01.2019 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist bei den Stadtwerken Leimen, Wilhelm-Haug-Str. 27-29, zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag jeweils von 8.00-12.00 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14.30-18.30 Uhr und donnerstags von 13.30-17.00 Uhr möglich.

Mit Schreiben vom 17.12.2018 bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne 2019.


 1.    Wirtschaftsplan Technische Betriebe Leimen für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird festgesetzt

im Erfolgsplan beim Ertrag auf 4.094.800 €
und beim Aufwand auf 4.091.800 €
und damit mit einem Gewinn von 3.000 €
im Vermögensplan bei den Einnahmen
und den Ausgaben auf je 709.600 €
bei den Verpflichtungsermächtigungen mit 0 €

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen (Kreditermächtigung) wird auf 483.800 € festgesetzt.

§ 3
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite wird auf 818.000 €
(= 19,98% der Einnahmen des Erfolgsplanes) festgesetzt.

§ 4
Die dem Wirtschaftsplan beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes.

Leimen, den 07.12.2018 

Hans D. Reinwald,
Oberbürgermeister


2.    Wirtschaftsplan Wasserwerk der Stadt Leimen für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird festgesetzt

im Erfolgsplan beim Ertrag auf 3.873.900 €
und beim Aufwand auf 3.679.900 €
und damit mit einem Gewinn von 194.000 €
im Vermögensplan bei den Einnahmen
und den Ausgaben auf je 2.682.600 €
bei den Verpflichtungsermächtigungen mit 720.000 €

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen (Kreditermächtigung) wird auf 1.694.900 €
festgesetzt.

§ 3
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite wird auf 1.300.000 €
festgesetzt.

§ 4
Die dem Wirtschaftsplan beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes.

Leimen, den 07.12.2018 

Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister                                                      


3.    Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung der Stadt Leimen für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird festgesetzt

im Erfolgsplan beim Ertrag auf 3.908.000 € 
und beim Aufwand auf 3.858.000 €
und damit mit einem Gewinn/ Verlust von 50.000 € 
im Vermögensplan bei den Einnahmen 
und den Ausgaben auf je 5.344.500 € 
bei den Verpflichtungsermächtigungen mit 1.170.000 € 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen (Kreditermächtigung) wird auf 4.071.800 € 
festgesetzt.

§ 3
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite wird auf 1.100.000 € 
festgesetzt.

§ 4 
Die dem Wirtschaftsplan beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes.

Leimen, den 07.12.2018                                               

Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister


4.    Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Bäderpark Leimen für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird festgesetzt

im Erfolgsplan beim Ertrag auf 346.200 €
und beim Aufwand auf 2.099.300 € 
und damit mit einem Verlust von 1.753.100 € 
im Vermögensplan bei den Einnahmen 
und den Ausgaben auf je 2.430.500 € 
bei den Verpflichtungsermächtigungen mit 0 € 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € 
festgesetzt.

§ 3
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite wird auf 500.000 € 
festgesetzt.

§ 4
Die dem Wirtschaftsplan beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes.

Leimen, den 07.12.2018

Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister      

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