Entwicklungs-Programm Ländlicher Raum: Auch für Vereine und Privatpersonen

(rnk – 7.6.24)  Jahresprogramm 2025 ausgeschrieben / Finale Antragsfrist ist der 30. September 2024.

Den ländlichen Raum noch attraktiver machen – das ist das Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat jetzt das Jahresprogramm 2025 ausgeschrieben. Das ELR ist ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, den Flächenverbrauch weiter reduzieren, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, dem Klimawandel begegnen sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist die integrierte Strukturentwicklung. Neben Kommunen können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen Zuwendungen empfangen.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung soll das ELR kleine Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützen. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung; zudem können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote im Einzelfall dazuzählen. Rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2025 sind für den Schwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung eingeplant. Hier soll innerörtlicher Wohnraum durch Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockung von Bestandsgebäuden, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtungen und die Gestaltung von modellhaften Wohnumfeldmaßnahmen aktiviert werden.

Um die dezentrale Wirtschafts- und Siedlungsstruktur zu stärken, sollen im Schwerpunkt Arbeiten kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen wird gefördert, wenn beispielsweise ein emissionsstarker Betrieb in ein nahegelegenes Gewerbegebiet verlagert werden soll.

Antragsverfahren über Kommunen

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die finale Antragsfrist ist der 30.September 2024. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu privaten Projekten rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Gemeinde vorliegen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung 2025 nach der Programmentscheidung 2025 beginnt. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Beratung und Unterstützung zum Thema bietet die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, [email protected], Telefon 06221/ 522-2501. Weitere Infos auf www.deinfoerderprojekt.de oder auf https://mlr.baden-wuerttemberg.de/elr.

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