Erleichterungen für Bürger im Ehrenamt – Engagement wird gewürdigt
(sh – 25.2.13) Für Menschen, die Ehrenämter übernehmen, wird künftig einiges leichter. Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, das vor allem eine verbesserte steuerliche Förderung vorsieht.
Auch die Haftungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden beschränkt. Hiermit soll die gesellschaftliche Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements zum Ausdruck gebracht werden. So bleiben für Übungsleiter – beispielsweise Trainer – künftig bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Sonstige ehrenamtlich Tätige profitieren von der Ehrenamtspauschale, die auf 720 Euro angehoben wird. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Die Anhebung der Freibeträge entlastet gleichzeitig die Vereine von Bürokratie.
Erleichterungen auch für Vereine: Die Umsatzgrenze, bis zu der Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb gelten, wird auf 45.000 Euro angehoben. Hierdurch entfällt bei kleineren Veranstaltungen die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem Steuerpflichtigen oder dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.
Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Der Gesetzentwurf enthält daher auch eine deutliche Erleichterung bei der Rücklagenbildung. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Lockerung des sogenannten Endowment-Verbots, d. h. des Verbots von Vermögensübertragungen. Die Regelung ermöglicht es steuerbegünstigten Körperschaften, eine andere steuerbegünstigte Körperschaft mit Vermögen auszustatten. Damit wird zum Beispiel die Einrichtung von „Stiftungsprofessuren“ erleichtert. Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 1. März 2013 dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden die Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Dr. Stephan Harbarth, MdB
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