Fahrt nach Weihnachtsfeier mit 2,2 (!) Promille

2124 - Polizeibericht(pol – 14.12.13) Leimen: Von einer Weihnachtsfeier kam am frühen Samstagmorgen kurz nach 01.30 Uhr ein Honda-Fahrer, als er einem Verkehrsteilnehmer auf der Hirtenwiesenstraße wegen seiner unsicheren Fahrweise auffiel. Der Zeuge verständigte die Polizei, die bei dem 59-jährigen Honda-Fahrer 2,2 Promille Atemalkohol feststellte und ihn daraufhin zur Blutentnahme mitnahm. Der Führerschein wurde einbehalten.

Mühlhausen. Mit Alkohol aber ohne Führerschein war am Freitagabend ein Seat-Fahrer auf der Speyerer Straße unterwegs. Er wurde gegen 18.00 Uhr von einer Streife des Polizeireviers Wiesloch kontrolliert, wobei der Alkoholtest über 1,5 Promille ergab. Der 44-jährige musste mit auf die Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Seine Fahrerlaubnis war ihm bereits bei einem früheren Verkehrsdelikt entzogen worden.

Heidelberg. Mit fast 1,4 Promille Alkohol im Blut verursachte am Freitagabend eine Toyota-Fahrerin einen Verkehrsunfall in der Pleikartsförsterstraße auf Höhe der Einmündung im Bieth. Die 26-jährige kam kurz nach 22.30 Uhr von der Fahrbahn ab und fuhr eine Böschung hinunter, wodurch der PKW so stark beschädigt wurde, dass er nicht mehr fahrbereit war. Anschließend ging die 26-jährige nach Hause, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Hier bekam sie kurze Zeit später Besuch von einer Streife des Polizeireviers Heidelberg-Süd, die sie zur Blutentnahme mit auf die Wache nahm. Der Führerschein kam zu den Akten.

Hinweis der Redaktion: Welche Strafen gibt es bei Alkoholfahrten?

Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt und Anzeichen von Fahruntüchtigkeit aufweist, beispielsweise Schlangenlinien fährt oder wenn es zu einem Unfall kommt, wird mit sieben Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug bestraft.

Ab 0,5 Promille sieht der Bußkatalog eine Geldstrafe 500 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Autofahrern, die schon in der Vergangenheit alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, drohen deutlich schärfere Sanktionen – Geldstrafen von bis zu 1500 Euro und 3 Monate ohne Führerschein.

Ab 1,1 Promille gilt das Vergehen als Straftat und der Fahrzeugführer bekommt eine einkommensabhängige Geldstrafe und möglicherweise Freiheitsentzug. Es gibt  sieben Punkte in Flensburg und der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Blutalkohol am Steuer erwischt wird, muss zudem bei einer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass er kein Alkoholproblem hat.

Hier geht es zum Promille-Rechner

 

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