Faires Parken in Sandhausen? Fehlende Ahndung von Parkverstößen

(pm – 13.7.22) In der vergangenen Sandhäuser Gemeinderatsitzung wurde ein Antrag behandelt, den wir als SPD Sandhausen gemeinsam mit der GAL eingebracht haben. Thema war ‚Faires Parken‘. Um was geht es dabei?

Wir haben in Sandhausen mittlerweile eine sehr hohe Zahl an Autos, die Infrastruktur hat damit nicht Schritt gehalten. Als SPD Sandhausen haben wir über Jahre ein Verkehrskonzept erarbeitet. Die problematischen Stellen sind lange bekannt. Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal insbesondere bei Edwin Schreyer und Michael Hönig bedanken, die hier mit viel Einsatz nach Lösungen gesucht haben. Viele Straßen sind schmal, wenn dann auf beiden Seiten Autos parken, ist kein Durchkommen mehr. Um trotzdem eine einfache Parkmöglichkeit zu finden, weichen viele Autofahrer in Sandhausen darauf aus, auf den Gehwegen zu parken.

Im Ergebnis sind viele der Gehwege von Fußgängern nicht mehr nutzbar. Und wie unser Pressesprecher Jan Stallkamp sagt: „Man muss sich klarmachen: Kinder bis acht Jahre müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ältere Mitbürger benötigen teils einen Rollator, es gibt Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Eltern sind mit dem Kinderwagen unterwegs. All diese Menschen dürfen nicht nur, sie müssen die Gehwege nutzen!“ Wenn diese zugeparkt sind, dann werden diese Mitbürger aktiv daran gehindert sich sicher im Verkehr zu bewegen.

Der Gesetzgeber hat dieses – auch andernorts existierende – Problem erkannt und die Bußgelder für das Parken auf Gehwegen kräftig erhöht. Grundsätzlich ist für das Parken auf einem Gehweg ein Bußgeld von 55€ fällig und wenn es zu einer Behinderung kommt (was schon der Fall ist, wenn sich zwei Kinderwagen nicht mehr ungehindert begegnen können!), dann sind bereits 70€ zu zahlen und es gibt einen der berüchtigten Punkte in Flensburg. Wichtig dabei ist, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich untersagt ist, sofern es nicht explizit durch das Zeichen 315 oder entsprechende Markierungen gestattet wird.

Ein weiteres brennendes Problem ist, dass auf engen Straßen in Sandhausen teils beiderseits geparkt wird. Hier sieht unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Krämer ein hohes Risiko: „An einigen Stellen wird es für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei oder das Müllauto sehr eng. Wir haben die Befürchtung, dass Einsätze hierdurch gefährdet werden können.“

Unser Antrag hatte daher ein ganz einfaches Ziel, das Thorsten Krämer so auch im Gemeinderat formulierte „Wir fordern, dass die Gemeinde dafür sorgt, dass die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird!“ Es geht nicht um Sonderrechte für Fußgänger, es geht nicht darum Autofahrer etwas wegzunehmen. Es geht schlicht darum, dass geltendes Recht auch in Sandhausen umgesetzt wird.

Leider ist unser Antrag im Gemeinderat abgelehnt worden. Das ist insofern bemerkenswert, als wir im Wesentlichen schlicht gefordert haben, dass in Sandhausen die geltende Rechtslage durchgesetzt wird. Die Gemeinde hat bei der Frage, ob sie Falschparken duldet oder nicht kaum Ermessensspielraum. Es gibt sogar einen Erlass des Landesverkehrsministeriums, der bei der Frage, ob behindernd auf Gehwegen parkende Fahrzeuge direkt abzuschleppen sind, den Ermessensspielraum weitgehend verneint. Falschparken grundsätzlich zu dulden, ist erst recht keine Option. Durch die Ablehnung entsteht der Eindruck, dass dem Gemeinderat die Rechte von Fußgängern deutlich weniger wert sind als das vermeintliche Recht auf einen Parkplatz und dass bei dieser Frage die geltende Rechtslage in Sandhausen nicht relevant ist. Wir fragen uns an dieser Stelle auch, wie wir beispielsweise Sandhäusern erklären sollen, warum sie für Parken entgegen der Fahrtrichtung ein Verwarngeld bekommen, andere aber für behinderndes Falschparken keinerlei Sanktion zu befürchten haben.

Aber auch wenn der Gemeinderat so abgestimmt hat: Die Straßenverkehrsordnung besteht natürlich weiterhin und sie gilt auch in Sandhausen. Im Erlass des Landesministeriums für Verkehr vom 11. Mai 2020 steht es ganz klar: „Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt trotz des Opportunitätsprinzips der Grundsatz, dass gesetzwidrige Taten im Regelfall zu verfolgen sind. Daher bedarf auch nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Begründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist“

Dass es bald ein Verkehrsgutachten geben wird, ist kein Ersatz für die Durchsetzung bestehender Gesetze. Denn auch wenn wir als Gemeinde viel Geld für dieses Gutachten zahlen – es wird kaum ergeben, dass in Sandhausen andere Gesetze gelten, als im Rest des Landes.


Bei diesem Text handelt es sich um eine uns zur Veröffentlichung übermittelte Pressemitteilung, die im Original „gegenderte“ Substantive und/oder Pronomen enthielt. Im Deutschen und somit auch in unserer Redaktionsschreibweise verwenden wir hingegen das generische Maskulinum, das für alle Geschlechter (m/w/d) steht. Der Text wurde daher in Standard-Deutsch und an unsere Redaktionsschreibweise angepasst.


Mit (pm – Datum) als Redaktionskürzel versehene Artikel sind Pressemitteilungen (pm) von Parteien oder Organisationen, die wir i.d.R. als ungekürzter und uneditierter Originaltext veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die obige PM wurde von Jan Stallkamp, Pressesprecher SPD Sandhausen, zur Veröffentlichung an Leimen-Lokal gesandt.


 

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