Für eine gerechtere Verteilung der Mittel im Gesundheitswesen

Delegation aus dem Rhein-Neckar-Kreis diskutierte mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium über das geplante Krankenhaus-Strukturgesetz

5557 - Besuch-in-Berlin-wwwEine Delegation des Rhein-Neckar-Kreises um Landrat Stefan Dallinger diskutierte am vergangenen Donnerstag, 20. August 2015, in Berlin mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, über die geplante Strukturreform in der Krankenhausversorgung, das sogenannte Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG). Neben dem Landrat selbst machten sich Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar, Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzen­der, und Dr. Ralf Göck, SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises, für die Belange der kommunalen Krankenhäuser stark. Unter anderem kam in dem von allen Beteiligten als „sachlich und informativ“ eingeschätzten Gespräch die Situation der Pflege, die unterfinanzierte ambulante und stationäre Notfallversorgung sowie die Frage der Sicherstellungszuschläge für kleinere, defizitäre Kliniken zur Sprache. „Wir sind nicht mit der simplen Forderung nach Berlin gefahren, mehr Geld zu bekommen“, betont Landrat Dallinger, „sondern wir haben für eine gerechtere Verteilung der vorhandenen Mittel plädiert.“ Damit sei man bei der Staatssekretärin auf Verständnis und offene Ohren gestoßen. Schon im Vorgespräch mit den Fachreferenten der Arbeitsgruppe Gesundheit des Bundestages habe die Delegation des Rhein-Neckar-Kreises Gelegenheit gehabt, am Beispiel der GRN-Kliniken Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim konkrete Probleme im Alltag kommunaler Kliniken anzusprechen, bekräftigte Rüdiger Burger den positiven Eindruck des Besuchs in Berlin.

Situation der Pflege

Die vier Berlin-Besucher aus dem Rhein-Neckar-Kreis brachten gegenüber der Staatssekretärin an erster Stelle ihre Sorge über die Situation der Pflege zum Ausdruck: Das über drei Jahre angelegte Pflege-Förderprogramm, das – verteilt auf alle 2.000 deutsche Krankenhäuser – die Summe von 660 Millionen Euro bereitstellen soll, sei nur eine kurzfristige Finanzspritze, die keine grundsätzliche Beseitigung des bereits bestehenden Pflegenotstands bewirken könne. Vielmehr seien hier strukturelle Maßnahmen nötig. Unter anderem sei es wichtig, das Ansehen der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit zu verbessern und junge Leute wie auch Quereinsteiger zu motivieren, die Ausübung einer Tätigkeit in der Krankenpflege in Erwägung zu ziehen.

Notfallversorgung

Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Zuschläge für die Notfallversorgung in den Kliniken wurden von der Rhein-Neckar-Delegation ausdrücklich befürwortet. Bei der Höhe der Zuschläge müsse allerdings berücksichtigt werden, dass nicht nur die Notaufnahmen der Maximalversorger wie der Universitätskliniken, sondern auch die der Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung außerhalb der städtischen Zentren sehr stark frequentiert sind und durch zusätzliche Nacht- und Wochenenddienste sowie Bereitschaftsdienste erhebliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen. Die GRN-Kliniken halten entsprechend ihrem Auftrag aus dem Landeskrankenhausgesetz die stationäre Notfallaufnahme rund um die Uhr an sieben Wochentagen in allen Fachabteilungen vor.

Die Fallzahlen in der ambulanten Nofallversorgung sind durch den Abbau der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienste und deren zunehmende Integration in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dabei reiche die Vergütungspauschale von 32 Euro für einen ambulanten Notfall bei Weitem nicht aus, um die tatsächlich entstehenden Kosten zu decken, betonte GRN-Geschäftsführer Burger gegenüber Staatssekretärin Widmann-Mauz. Ein von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten habe durchschnittliche Kosten von 120 Euro festgestellt. Schließlich sollte bei der Festlegung der Stufen für die vorgehaltenen stationären Notfallstrukturen die Bereitstellung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ebenso berücksichtigt werden wie die Anzahl der Notaufnahmen, wünschten sich die Fürsprecher der kommunalen Kliniken. Ab Herbst 2015 werden im Rhein-Neckar-Kreis sieben NEF für 540.000 Einwohner zur Verfügung stehen; damit kommt ein Fahrzeug auf 77.143 Bürgerinnen und Bürger. „Somit haben wir in unserem Landkreis auch unter diesem Aspekt eine sehr gute Versorgung. Aber diese Fahrzeuge samt personeller Besetzung müssen ebenfalls finanziert werden“, so Landrat Dallinger.

Sicherstellungszuschläge für kleine Krankenhäuser

Eine weitere geplante Maßnahme des Krankenhaus-Strukturgesetzes ist die Einführung eines Sicherstellungszuschlags von deutschlandweit insgesamt 200 Millionen Euro, den die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 insbesondere für kleine Kliniken „in der Fläche“ zur Verfügung stellen möchte. Hierbei handelt es sich nach Ansicht der Rhein-Neckar-Delegation um eine richtige und notwendige Maßnahme. „Sicherstellungszuschläge benötigen ins­besondere kleinere Häuser in einwohnerschwachen Regionen, deren Basis- kosten nicht über das Fallpauschalen-System abgedeckt werden“, waren sich Dallinger, Burger, Göck und Sauerzapf mit der Staatssekretärin einig. Aber, so die vier Repräsentanten des Rhein-Neckar-Kreises, nicht jedes Krankenhaus übernehme Aufgaben in der Notfallversorgung. Deshalb sollten bei den Voraussetzungen für den Zuschlag die medizinischen Vorhaltungen der Klinik (Notaufnahme, Intensivstation, NEF u.a.) berücksichtigt werden. Und: Nur defizitäre Häuser sollten den Zuschlag erhalten. Annette Widmann-Mauz deutete an, dass ein wichtiges Kriterium für die Zuteilung der Sicherstellungszuschläge die Entfernung zur nächstgelegenen Klinik sein soll. „Dies ist“, so GRN-Geschäftsführer Burger, „allen weiterhin bestehenden Problemen zum Trotz, insbesondere für die GRN-Klinik Eberbach eine gute Nachricht.“

Bildunterschrift: Trafen sich in Berlin zur Diskussion über die geplante Strukturrerform in der Krankenhausversorgung (v.l.n.r.): Bruno Sauerzapf, Dr. Ralf Göck, Annette Widmann-Mauz, Stefan Dallinger und Rüdiger Burger (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

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