Gemeinderat: Zweckverband Gemeinsamer Gutachter-Ausschuss in Leimen gegründet
(mu 2.6.20) Der ausnahmsweise um eine Stunde vorverlegte Beginn dieser zweiten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Mai unter Coronabedingungen in der größeren Aegidiushalle war einem der Hauptthemen des Abends geschuldet, der Gründung eines Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss“
Die ersten formalen Tagesordnungspunkte – Protokolle, Bekanntgabe von Entscheidungen aus nichtöffentlicher Sitzung und die Annahme von Zuwendungen wurden gewohnt schnell und ohne Einwände abgehandelt.
Das Hauptthema des Abends war TOP 4, der etwas sperrig den Titel „Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis Beitritts-, Zustimmungs-, Übertragungs- und Vollzugsbeschluss“ trug.
Da sich eines der führenden Mitglieder des geplanten Zweckverbands an diesem Abend auch noch anderen Orts vorstellen musste, war es zu dieser Vorverlegung der Sitzung gekommen.
Kernaufgabe eines solchen Ausschusses ist die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen nach dem Baugesetzbuch sowie die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken. Hierzu ist die Einrichtung einer entsprechenden Geschäftsstelle gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit hatten die Städte und Gemeinden Leimen, Wiesloch, Walldorf, Rauenberg, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen und St.-Leon-Rot im Vorfeld einen Zweckverband ins Auge gefasst, um einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Leimen zu gründen.
Damit sollten die gestiegenen Anforderungen insbesondere bei der anstehenden Reform der Grundsteuer an einen solchen Ausschuss, die gerade von den kleineren Kommunen schon aus personellen Gründen kaum noch zu erfüllen waren, im Interesse aller fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich erfüllt werden. Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist dabei auch, dass bei den teilnehmenden Kommunen Personal und damit auch Kosten eingespart werden können.
Dem verschloss sich der Leimener Gemeinderat in seiner durchweg positiven Stellungnahme nicht und beschloss einstimmig den Beitritt zum Zweckverband.
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