Feuerwehr und DRK wegen Grillerei alarmiert
(kb) Am 02.08. wurde unsere Einsatzgruppe um 21:09 Uhr gemeinsam mit der Feuerwehr Abteilung Leimen zu einem Wohnungsbrand alarmiert. Da wir gerade zum Dienstsport im Freibad waren, rückte der RTW in kürzester Zeit mit 3 Helfern aus. Bei dessen Eintreffen an der Einsatzstelle hatte die Feuerwehr gerade festgestellt, dass lediglich auf der Dachterrasse gegrillt wurde. Auch der KTW rückte mit 3 Helfern aus, konnte die Anfahrt aber, wie auch der anfahrende hauptamtliche RTW, unterwegs abbrechen.
Die weiteren 5 Helfer hätten noch den NKTW und den GW-San-S3 besetzen können.
Nach kurzer Rücksprache mit dem Stadtbrandmeister, der die Einsatzleitung inne hatte, rückte der RTW wieder ab und war gegen 21:30 Uhr wieder am RAZ.
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Und wer übernimmt die Kosten für den „Grill-Einsatz“ von FW und DRK?
Brandeinsätze sind in Baden-Württemberg generell kostenfrei. Für den Brandschutz zahlt die Kommune. Das DRK muss für seine Kosten in solchen Fällen selbst aufkommen, d.h. aus Spenden und Einnahmen von Veranstaltungen.