Haushaltsreden 2025 – CDU-Fraktion, Richard Bader

Richard Bader

(pm – 7.1.25) Die im Haushaltsplan 2025 ausgewiesenen negativen Ergebnisse, sowohl im Gesamtergebnis- als auch im Gesamtfinanzhaushalt, zeigen – auch nach mehreren Planungsrunden in denen erhebliche Verbesserungen erzielt wurden – die finanziell angespannte Lage unserer Stadt.

Es fehlen allein für den Ausgleich des Ergebnishaushalts 4.048 T€, d.h., über die nicht gedeckten Abschreibungen hinaus wird noch eine Deckungslücke in Höhe von 456T€ ausgewiesen. Nach Abschluss des Gesamtfinanzhaushalts wird sich lt. Planung unser Finanzmittelbestand um 3.466 T€ verringern. Soweit derzeitige Lage für den Haushaltsplan 2025. 

Unsere Fraktion hatte in einer Wochenendklausur den 1. Aufschlag des Haushaltsplans analysiert und über Möglichkeiten diskutiert, Ergebnisverbesserungen zu erzielen. Diesbezüglich mussten wir uns zwangsläufig die Frage nach der Beeinflussbarkeit stellen, ob Verbesserungen kurz-, mittel – oder langfristig zu erzielen sind. In der Gewerbesteuer z.B. nur langfristig durch das zukünftige Interkommunale Gewerbegebiet. Landauf, landab befassten sich die Kommunen in den letzten Wochen insbesondere mit der Grundsteuer B. Sie ist über den selbstbestimmten Hebesatz der einzelnen Kommunen öfter eine Maßnahme, kurzfristig spürbar höhere Einnahmen zu generieren – als Beitrag für den Haushaltsausgleich. Da unsere Bürger durch die Grundsteuerreform zum größten Teil Mehrbelastungen erfahren, hat sich unsere Fraktion ebenfalls dafür ausgesprochen, den Hebesatz auf ein Niveau zu senken – von 420 auf 215 – damit für die Stadt Einkommensneutralität besteht. D.h., wir wollen durch die Grundsteuerreform keine Steuererhöhung durch die Hintertür.


Die Haushaltsreden aller Fraktionen im Überblick (in alphabetischer Reihenfolge).


Dass die einen oder anderen Bürger eine Mehr -oder Minderbelastung haben werden, liegt also nicht an der Stadt, sondern am Gesetzgeber, der strategisch Grundstücke mit wenig Bebauung und auch auf Grund seiner Lage höher belastet.

Kurzfristig wäre auch eine Erhöhung in den Gebührenhaushalte möglich, nur dann, wenn sie unabdingbar sind – aber dann mit Augenmaß. So z.B. in den Parkgebühren als Mittel zur Steuerung bzw. Lenkung der Parkraumbewirtschaftung. In den Bestattungsgebühren insoweit, dass die Stadt die vom externen Auftragsnehmer (Gräber ausheben, schließen usw.) in Rechnung gestellten Preissteigerungen in den Gebühren weitergeben muss – wie jetzt geschehen.

Was die Aufwendungen im Ergebnishaushalt betrifft – die Kostentreiber kennen wir schon lange. In diesem Kontext muss angesprochen werden, dass das Konnexitätsprinzip – wer bestellt der zahlt – nicht mehr gilt. Immer mehr kostenintensive Aufgaben und Anforderungen werden vom Bund und Land auf uns Kommunen übertragen, ohne das adäquat die finanziellen Unterstützungen dafür angepasst werden. Das trifft insbesondere die Bereiche Kinderbetreuung und Sozial -und Betreuungsleistungen/Integration für Flüchtlinge. Damit begründen sich zum großen Teil die enormen Steigerungen in den Personalkosten, die inklusive Tariferhöhungen in den letzten Jahren die Haushalte belasten.

Als Beispiel: Die Personalkosten für Kindergärten und Ganztagsbetreuung stehen im Plan mit 9.960 T€, die Gesamtaufwendungen mit 17.487 T€. Dem stehen Zuweisungen vom Bund und Land plus Elternbeiträge in Höhe von 8.816 T€ als Einnahmen gegenüber. Das zeigt, dass über Zuweisungen und Elternbeiträge allein die Personalkosten nur zu 88% gedeckt werden können und die Gesamtaufwendungen nur zu rd. 50%. Den großen Rest bezuschusst die Stadt.

Wir sehen in unserer Fraktion die Kinderbetreuung in gegebenem Umfang als gute Investition in die Zukunft unserer Kinder – und da wird auch niemand Hand anlegen wollen, aber es sollte von Bund und Land – gemäß den Anforderungen – doch etwas mehr kommen. Wie im Bereich Kinderbetreuung gesehen, ist die Betrachtung der Aufwendungen in den einzelnen Bereichen nur die halbe Wahrheit. Die Einnahmen / Erträge dagegenstellen und den sich daraus ergebenden Zuschuss durch die Stadt betrachten, ist die ganze Wahrheit und auch ein Steuerungsinstrument für den Haushalt.

So sehen wir zwar in den sozialen Einrichtungen – Unterkünfte für Flüchtlinge- einen verminderten Zuschuss der Stadt gegenüber 2023 i. Höhe von 590 T€ auf 60 T€, weil die zugewiesenen Entgelte der zuweisenden Behörden und auch die verrechneten Nebenkosten für Unterkünfte durch die Stadt erhöht und erhaltende Instandhaltungen in Vorjahren getätigt wurden. Demgegenüber hat sich aber der städtische Zuschuss für Betreuung und Integration Flüchtlinge auf 265 T€ erhöht, weil sich das Land an Zuschüssen für Integrationsmanagement anteilig zurückgezogen hat. Ob, wie lt. Pressemeldung angekündigt, Gesamterhöhungen von 40 bis 58 Mio.€ in kommenden Jahren für Integrationsleistungen wieder bereitgestellt werden – mal sehen. 

Die Hauptanteile der Zuschüsse im Bereich Sonstige Soziale, entfallen auf Sozialamt, Wohngeldstelle und kommunales Beratungszentrum -> in Summe 960 T€. Ich habe den Bereich Soziale Einrichtungen deshalb differenziert dargestellt, um Relationen aufzuzeigen.

Ein Ausgabebereich, der von uns Gemeinderäte nur schwer bis gar nicht beurteilt werden kann, sind die Aufwendungen in dem Sammeltopf für Sach-u. Dienstleistungen. (Instandhaltungen, Mieten, Energie sonstige Verw.-/Betriebsausgaben, nur um die größten zu nennen) Die Kämmerei war mutig und hat aus dem ursprünglichen Gesamtbetrag von 16,5 Mio. „Luft herausgelassen“ in Höhe von rd. 600 T€. Später in der Jahresrechnung 2025 werden wir dann die Richtigkeit dieser Korrektur feststellen können. Wenn sich die Jahresrechnungen seit Umstellung auf die Doppik stabilisiert haben, lassen sich Planhaushalte auch besser beurteilen. 

Weitere Schwerpunkte bezüglich Kostentreiber liegen in den Transferleistungen – also Leistungen, die vom Haushalt nach außen transferiert werden. Die Kreisumlage ist für die kreisangehörigen Kommunen ein hoher Ausgabefaktor mit jetzt steigender Tendenz. Der Kreis übernimmt halt auch Aufgaben für die Kommunen. Eine wohltuende Entlastung für unseren Haushalt war aber, dass der Kreis die zunächst geplante Kreisumlage in Höhe von 32,75 %-Punkte um 1,5 %-Punkte vermindert hat, was sich in unserem Haushalt mit 767 T€ bemerkbar machte.

Der Zuschuss für unser Bäderpark – niemand möchte ihn wieder missen – wird sich auf dem Niveau zwischen 1,9 und 2 Mio.€ halten. 

Der Öffentliche Personen Nahverkehr muss mit rd. 1.300 T€ bezuschusst werden. Da werden sich durch zukünftige „On Demand – Angebote“ Veränderungen ergeben. Wirtschaftlichkeit und Kosten sind auch durch Verwaltungsabläufe zu beeinflussen.

Digitalisierung in den Kommunalen Verwaltungen schreitet immer mehr voran – sie ist ein Baustein der Rationalisierung. So haben wir in einer der letzten Gemeinderatssitzungen nochmals die Finanzierung „Digitalisierung der Bauakte“ sichergestellt. Den Vorteil davon haben auch unsere Bürger durch schnellere Bearbeitungszeiten.

Ein weiterer Bereich der Digitalisierung betrifft unsere Schulen im Rahmen des Programms „Digitalpakt Schulen – Grund -lagen zum Erwerb digitaler Kompetenzen an den Schulen nachhaltig zu verbessern“ – vom Bund. Ein begrüßenswertes Programm für die digitale Ausrichtung an den Schulen. Für Beschaffung des notwendigen Equipments stehen hohe Zuschüsse bereit, wenn die Ausgaben bis Ende 2024 abgerechnet und nachgewiesen sind.

In den Bereich der städtischen Beeinflussbarkeit fällt eine aktive Wirtschaftsförderung. Wirtschaft ist generell -> Mittelherkunft. Mittelherkunft also für den Haushalt Stadt Leimen. Die Stadt braucht Wachstum in der Mittelherkunft dringend, um alleine schon die jährlichen Kostensteigerungen (siehe Personalkosten) aufzufangen. 

Herr Oberbürgermeister, Sie sehen die Wichtigkeit der Wirtschaftsförderung und sie ist deshalb als Stabsstelle bei Ihnen angesiedelt. Es geht jetzt darum, die Stelle personell entsprechend zu besetzen, auszubauen und so weit als vertretbar mit eigenverantwortlichem Handeln zu betrauen – mit der Zielsetzung -> mittel- bis langfristig höhere Steuereinnahmen zu generieren. Aus dem Finanzhaushalt sind im Wesentlichen die eingeplanten Baumaßnahmen und sonstige Investitionen zu entnehmen und natürlich, wie sie finanziert werden sollen. Die Prioritäten liegen als erstes darin, begonnene Maßnahmen weiterzuführen bzw. abzuschließen. 

Nach genannten Planungsrunden wurden – auch um die Neuverschuldung in Grenzen zu halten – nur die notwendigen Maßnahmen für Infrastruktur im Plan berücksichtigt. Schwerpunktmäßig die Geschwister-Schollschule in St. Ilgen mit Sanierung von Haus B, der Nikolaus-Lenau-Kindergarten muss saniert werden, die Lenau Brücke mit angebundenen Straßenabschnitte, Sanierung Friedhofskapelle Leimen, Instandhaltung Gemeindestraßen, Um-/Ausbau unserer Straßenbeleuchtung. Der ganze Umfang wurde bereits von der Kämmerei vorgetragen.

Was das spannende Thema Treffpunkt Leimen angeht – insbesondere das Thema Parkdeck und Schulhof – dafür besteht noch Diskussions- und Abstimmungsbedarf. Im Fokus sollte sein, dass die Kinder der Turmschule ihren Schulhof schnellstmöglich wieder zurückbekommen. Im kommenden Januar wird die abschließende Beratung stattfinden und je nach Beratungsergebnis die Finanzierung ab 2026 eingeplant. 

Wie werden die für 2025 geplanten Investitionsausgaben in Höhe von 7.034 T€ – darin sind auch Einzahlungen in das Eigenkapital der Energiegesellschaft Leimen GmbH und Umlagen für die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets – finanziert? 

Inklusive Fehlbetrag aus Ergebnisrechnung und Einnahmen aus Investitionstätigkeiten zeichnet sich nach Umschuldung u. Tilgung folgende Strategie ab

  • aus Neuverschuldung -> 4.000 T€
  • aus dem Finanzmittelbestand -> 3.463 T€

Ein bedeutender Sachverhalt liegt also in der Entwicklung der aufgelaufenen Finanzmittelbestände. Unter Annahme, dass Ende 2024 – unter Berücksichtigung verspäteter Zahlungseingänge für Investitions-zuwendungen, ein aufgelaufener Finanzmittelbestand von etwa 10 Mio. € vorliegt – ich habe das aus der vormaligen Kameralistik fortgeschrieben – wäre dann der neue Bestand noch rd. 6,5 Mio.€. Die errechnete geforderte Mindestliquidität von etwa 1,6 Mio. ist somit gewährleistet aber bei der Fragilität in den Steuereinnahmen doch eine enge Kiste. Eine Zielsetzung in der Finanzierungsstrategie ist, die Verschuldung im Auge zu behalten und somit auch die Zinsausgaben.

Zu unterscheiden ist diesbezüglich zwischen Städtischem Haushalt einerseits und der Gesamtverschuldung des Konzern Leimen. Im Städtischen Haushalt wird sich die Verschuldung zum Ende 2025 nach Tilgungsleistungen von 34,3 Mio.€. Anfangsbestand auf 38,9 Mio.€ erhöhen. Es muss an dieser Stelle gesagt werden, dass im Verhältnis zu den hohen Investitionen in die Infrastruktur (Schulen, Kita etc.) die Verschuldung im städtischen Haushalt der letzten Jahre nur moderat angestiegen ist.

Der Anstieg der Gesamtverschuldung des Konzern Leimen auf rd. 102 Mio.€, resultiert neben dem Städtischen Haushalt, aus Eigenbetrieben- die sich zum größten Teil aus Gebühren finanzieren – mit 52,8 Mio.€. (Die Begründung dieser Verschuldung kennen wir aus dem Vortrag der TBL). Unsere Bäderpark mit rd.7 Mio.€ und die Wohnbau-GmbH mit rd. 2,9 Mio.€ bedürfen einer besonderen Betrachtung und Wertung. 

Abschließend sei auch noch vermerkt, dass wir einvernehmlich der Bitte der evangelischen Kirchengemeinde nachgekommen sind den Zuschuss von 8 T€ für das Familienpatenprojekt zu gewähren. Den anderen angefragten Kommunen zur Nachahmung empfohlen. Wir haben einen Haushaltsplan 2025 vorliegen, der wenig Handlungsspielraum für Wünschenswertes lässt.  Das sollte uns aber nicht hindern, mit Optimismus in die Zukunft zu gehen. Es liegt an uns Potenziale, die unsere Stadt Leimen ohne Zweifel hat, weiter zu heben und mit entsprechenden Strategien operativ in Erfolge umzusetzen.

Unsere Fraktion stimmt der Jahresplanung 2025 – wie jetzt vorgelegt – vollumfänglich zu.

Wir bedanken uns bei der Kämmerei für die sicherlich nicht leichte Aufgabe für die Erstellung des Haushaltsplanes 2025. Vor allem, für die mehrfachen Änderungen der Planung – auch im Dialog mit dem Gemeinderat.

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