Kurz und bündig – Ergebnisse der Kreistagssitzung am 5. April

(bs – 6.4.16) Die vorgenommenen Änderungen der Geschäftsordnung des Kreistags hängen im Wesentlichen mit der neuen Version der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (seit 28. Oktober 2015) zusammen. Dabei werden die in der Landkreisordnung vorgenommenen Änderungen in der Geschäftsordnung nachvollzogen.

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Kreisrat und Bürgermeister Georg Kletti übernahm die Stellungnahme der Geschäftsordnung des Kreistag, zur Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Rhein-Neckar-Kreises und zur Finanzierung der Kreisverbindungsstraße Weinheim-Laudenbach

Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Rhein-Neckar-Kreises wurde dahingehend geändert, dass die öffentlichen Bekanntmachungen zukünftig hier auf der Homepage unter der Rubrik Bekanntmachungen verkündet werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Landratsamt außerdem während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Die Tagesordnung der Kreistagssitzung wird künftig auch in der Rhein-Neckar-Zeitung im Mannheimer Morgen trotzdem im Textteil als Anzeige veröffentlich werden.

Bei der Finanzierung der Kreisverbindungsstraße Weinheim-Laudenbach (K 4229) wurden für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Mittel in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro genehmig. Die Bereitstellung dieser Mittel ist nicht durch Kostenerhöhungen verursacht, sondern in einem verzögerten Eingang der Investitionszuschüsse des Landes Baden-Württemberg. Daher muss der Rhein-Neckar-Kreis diesen Betrag vorfinanzieren.

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Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag

Fraktionsvorsitzender Bruno Sauerzapf nahm zur Gründung der AVR BioGAS GmbH und des MVZ Weinheim Stellung

Die Gründung der AVR BioGas GmbH erfolgte zur Umsetzung des Ziels der Optimierung der Abfallströme im Rahmen der verstärkten energetischen Nutzung. Der Gesellschaftsvertrag der AVR BioGas GmbH wurde geändert. Nunmehr sind an der GmbH der Rhein-Neckar-Kreis mit 51 %, der MVV Energie AG, Mannheim, mit 41,5 % und die Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co KG, Sinsheim, mit 7,5 % beteiligt.

Medizinisches Versorgungszentrum an der GRN-Klinik Weinheim

In der GRN-Klinik in Weinheim werden bisher Chemotherapien von einer sehr kompetenten Ärztin durchgeführt. Damit erfolgen auch ambulante Behandlungen. In den Kliniken dürfen neben akuten Notfallbehandlungen, ambulanten Operationen und sog. stationsersetzenden Eingriffen grundsätzlich keine ambulanten Behandlungen durchgeführt werden. Eine wesentliche Ausnahme stellt die Ermächtigung von Klinikärzten dar, die der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung 2 (KV) dann erteilen kann, wenn bestimmte Leistungen von den niedergelassenen Ärzten nicht oder nicht in notwendigem Umfang angeboten werden. In der Klinik in Weinheim konnten bisher im Rahmen einer Ermächtigung Chemotherapien durchgeführt.

Gegen die Ermächtigungsentscheidung des Zulassungsausschusses im Dezember 2015 zur Durchführung von Chemotherapien an der Weinheimer Klinikwurde erstmals Widerspruch von einer niedergelassenen Arztpraxis aus Heidelberg eingelegt. Der Berufungsausschuss hat den Widerspruch Mitte März zurückgewiesen und die Ermächtigung mit Sofortvollzug bestätigt. Sowohl gegen die Ermächtigungsentscheidung als auch gegen den Sofortvollzug kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Zur Sicherung der Versorgung der Patienten soll deshalb dem möglichen Verlust der Chemotherapien in der GRN-Klink die der GRN Medizinische Versorgungszentren Weinheim gGmbH gegründet werden. Der bisherige Zustand soll erhalten bleiben.

Die Neugründung ist die einzige rechtssichere Alternative, um einen möglichen Verlust der Chemotherapien in der Klinik, den damit verbundenen Patientenrückgang im stationären Bereich und den Erlöseinbruch der Klinikapotheke zu verhindern. Der Kreistag stimmte einstimmig der Gründung des MVZ an der GRN-Klink in Weinheim zu. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Vollzug des Beschlusses zurückgestellt wurde um Raum für die Gespräche zu geben. Über den Ankauf einer Arztpraxis und die evtl. Gründung eines MVZ entscheidet dann der GRN-.Aufsichtsrat.

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag

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