Lebensmittelkontrollen: 646 Verstöße im Jahr 2017 – 28 zeitweise Betriebsschließungen

Veterinäramt und Verbraucherschutz: Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte haben im vergangenen Jahr 3422 Kontrollen in 2273 Betrieben durchgeführt – in 28 Fällen erfolgte eine vorübergehende Schließung

Referatsleiter und Lebensmittelkontrolleur Rudi Wolf misst in einer Küche die Temperatur eines korrekt gelagerten Salats

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz sorgt dafür, dass die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Rhein-Neckar-Kreis eingehalten werden. Dafür führen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßige Kontrollen durch und nehmen Proben. „Wir treffen die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, um Verstöße zu beseitigen, ihnen vorzubeugen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen“, erklärte der für diesen Bereich zuständige Ordnungsdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder. Gemeinsam mit Amtsleiter Dr. Lutz Michael und Referatsleiter Rudi Wolf stellte er am Mittwoch, 16. Mai 2018, in der Wieslocher Außenstelle des Landratsamtes den Jahresbericht des Referats Lebensmittelüberwachung vor.

Verdreckter Großdosenöffner

Wolf und seine Kollegen kontrollieren im Landkreis alle Lebensmittelunterneh-men vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhandel bis hin zum Vertreiber.

Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.

„Die Häufigkeit, mit der ein Betrieb kontrolliert wird, richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikobewertung. Diese wiederum setzt sich zusammen aus dem Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält und der betrieblichen Hygiene, wie sie bei einem Kontrollbesuch festgestellt wird“, erläutert Amtsleiter Dr. Michael. Der zuständige Referatsleiter Rudi Wolf veranschaulicht das an einem Beispiel aus der Praxis: „So hat ein Betrieb, der Hackfleisch herstellt, von Haus aus ein höheres Risiko als einer, der nur verpackte Waren lagert.“ 

646 Verstöße im Jahr 2017

Wasserkühler mit ekelhaft verschmutzter Kühlschlange

Insgesamt 3422 Kontrollbesuche haben die Tierärzte und Lebensmittelkontrol-leure im Jahr 2017 durchgeführt, dabei wurden 646 Mal Verstöße festgestellt. In 313 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 87 Fällen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 16 Fällen sogar eine Strafanzeige. 76 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt. „Leider mussten auch im Jahr 2017 insgesamt 28 Betriebe im Rhein-Neckar-Kreis vorübergehend geschlossen werden“, präsentierte Rudi Wolf die aktuellen Zahlen. Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliche Reinigung beseitigt werden können. Nach Abnahme durch den zuständigen Lebensmittelkontrolleur könne der Betrieb dann meistens wieder geöffnet werden. Dieser wird dann allerdings für eine gewisse Zeit häufiger kontrolliert.

Sicherer Umgang mit Lebensmitteln

Neben Kontrollen legt das Veterinäramt und Verbraucherschutz auch großen Wert auf Beratung. Zum Beispiel bieten immer mehr Kindertagesstätten (Kitas) Verpflegung in ihren Räumen an. Für Träger und Einrichtungen ist die Umsetzung dieser zusätzlichen Aufgabe eine Herausforderung, denn hierfür benötigt man Fachwissen in Bezug auf Gemeinschaftsverpflegung.

So ist in der täglichen Praxis die Umsetzung von Hygienemaßnahmen und deren Dokumentation Pflicht. Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas der Rhein-Neckar-Region (auch die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim zählen dazu) bietet das Veterinäramt und Verbraucherschutz seit 2012 Fachkundeschulungen nach §4 der Lebensmittel-Hygieneverordnung an.

Mitarbeiterinnen aus dem Veterinärbereich, der Lebensmittel-Überwachung und dem Referat FORUM Ernährung haben ein Konzept erarbeitet, das an den Alltag der Teilnehmer anknüpft und praxisnah vermittelt wird. Ziel dabei ist, dass die Inhalte nicht nur aufgezeigt, sondern die Hintergründe dabei verstanden werden, um in die jeweilige Situation vor Ort umzusetzen. „Diese Schulung zur Basishygiene gibt dem Team Sicherheit und Orientierung, auch im Gespräch mit den Eltern“, ist sich Amtsleiter Dr. Michael sicher. Zudem können an diese Themen weitere Inhalte der Ernährungsbildung angeknüpft werden, wie etwa Speiseplanung, Nahrungsmittelkunde und Lebensmittelqualität, Herkunft etc., wodurch das breite Spektrum der Ernährungsbildung deutlich wird.

Probenahme in größeren Betrieben BG-1

Eine wichtige Säule der Lebensmittelüberwachung bleibt die amtliche Entnahme von Proben. Diese erfolgt nach einem sehr differenzierten System der Risikobewertung. Hierbei wird der gesamte Warenkorb an Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Tabakwaren sowie aller Arten von sogenannten Bedarfsgegenständen betrachtet.

Eine Besonderheit des Rhein-Neckar-Kreises liegt in der ungewöhnlichen Konzentration von sehr spezialisierten Betrieben des Nahrungsmittelgewerbes. Diese Betriebe exportieren viel beziehungsweise nehmen als Direktimporteur und Großverteiler eine prominente Stellung innerhalb der Lebensmittelkette ein. „Auch im vergangenen Jahr sorgte dieser Umstand wieder für einen erhöhten Aufwand bei den Kollegen aus der amtlichen Überwachung“, so Dr. Michael. Die technischen Sachverständigen prüfen durch die amtlichen Probenentnahmen nämlich die Eigenkontrollen der Betriebe gegen.

Von den insgesamt fast 3000 Proben im Jahr entfielen allein auf die 55 BG-1-Betriebe circa 540 Sammelproben, bestehend aus jeweils bis zu 100 Einzelstichproben. Die Auswahl der Einzelstichproben, die der verantwortliche Lebensmittelkontrolleur dabei treffen muss, richtet sich nach der Art des Produktes, seiner individuellen Beschaffenheit, der Gesamtmenge und der Lieferart.

Schließlich geht es darum, die Wirksamkeit der Eigenkontrolle des jeweiligen Großbetriebes zu prüfen. Ziel ist es zum Beispiel, bei Samen oder Nüssen Pilzbefall durch unzureichende Lagerbedingungen auszuschließen und damit das Vorkommen von Aflatoxinen in Lebensmitteln. „Die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen in 2017 kann durch die erfreuliche Tatsache unterstrichen werden, dass im europäischen Vergleich keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden“, zieht der Amtsleiter ein positives Fazit.


Zahlen und Fakten aus dem Jahresbericht 2017 der Lebensmittelüberwachung:

  • 3422 Kontrollen in 2273 Betrieben
  • 646 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
  • 313 lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
  • 87 Bußgeld- und 16 Strafverfahren
  • In 28 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
  • 16 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
  • 14 Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
  • 25 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf und nahmen die Ware aus dem Verkehr

 


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