Leserbrief: Alter Sportplatz + Baumfällung

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

Der Investor, die Baufinanz Leimen, könnte nach Eigentumseintrag ins Grundbuch nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Weidweg“ die Bäume auf dem Alten Sportplatz fällen. In der Stadt kursieren indes derzeit Gerüchte, dass die Stadt Leimen, unter eventueller Berufung auf § 33 Baugesetzbuch dem Investor eine Vorab- Baugenehmigung erteilt hat, um Maßnahmen wie das Baumfällen zu ermöglichen.

Am 27. September hat OB Ernst in der letzten Gemeinderatssitzung auf eine Frage aus dem Gremium nach der eventuell beabsichtigten Fällung der Bäume auf dem Alten Sportplatz wie folgt geantwortet: „Keiner hat die Absicht, nach dem 1. Oktober auf dem Gelände des Alten Sportplatzes Bäume zu fällen“.

Kann man dieser unverbindlichen Absichtserklärung des OB trauen? Oder gibt es hier bereits geheim gehaltene vertragliche Absprachen mit der Baufinanz?

Jedenfalls erinnern wir uns an folgenden merkwürdigen Umgang mit der Wahrheit. In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 29./30. Januar („Leimen will nun endlich seinen alten Hartplatz versilbern“) hieß es:  „Wolfgang Ernst widersprach in diesem Kontext auch einem kursierenden Gerücht, wonach der alte Baumbestand einer künftigen Bebauung zu weichen habe. Es sei gemeinderätlicher Konsens, dass die alten Bäume weitestgehend erhalten bleiben sollen“.

Am 26. April 2012 beschloss der Gemeinderat der Stadt Leimen, den Alten Sportplatz „ohne Erhalt der Bäume“ zu verkaufen.  Die Stadtverwaltung Leimen sollte für Klarheit sorgen und folgende Fragen öffentlich beantworten:

1. Hat die Stadt Leimen als untere Baurechtsbehörde für die Bebauung des „Alten Sportplatzes“ der Baufinanz eine Baugenehmigung während des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Weidweg“ erteilt?

2. Nach § 6 Abs.5 Ziff.2.2 der Hauptsatzung der Stadt Leimen wäre der Bauausschuss für die Erklärung des Einvernehmens gem. § 36 Baugesetzbuch wegen der Zulassung des Bauvorhabens Baufinanz Leimen nach § 33 Baugesetzbuch zuständig. Die Behandlung müsste nach § 35 Gemeindeordnung (Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen) in einer öffentlichen Bauausschuss-Sitzung erfolgen, damit der Bürger erkennen kann, wie die Entscheidung zustande kommt.

Wurde die Angelegenheit im Bauausschuss bereits behandelt, und wenn ja, in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung?

Dieter Sattler
Vorsitzender
Bürgerbegehren Leimen e.V.

 

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1 Kommentar für “Leserbrief: Alter Sportplatz + Baumfällung”

  1. I_Schmidt

    Es ist wahrlich eine unschöne Angelegenheit, dass Herr Sattler immer auf diesem Weg berichten muss, was in der Stadt für Gerüchte kursieren.
    Warum ist es nicht möglich, dass sich eine Abordnung aus dem Gemeinderat bereiterklärt, mit dem Bürgerbegehren zu sprechen.
    Wenn schon das Begehren von 3000 Leimener Bürgern nicht gehört werden will, sollte doch, bevor Bagger anrücken, ein friedlicher Konsens gesucht werden. Das kann doch nicht so schwer sein. Sicher ist jedenfalls, dass ein alternativloser Baubeginn, ohne Rücksicht auf das Bürgerbegehren, auf den Gemeinderat kein positives Licht wirft. Kommen Sie auf das Bürgerbegehren zu, zeigen Sie Größe. Machen Sie dem Bürgerbegehren ein Gesprächsangebot. Lieber spät als nie.

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