Leserbrief: Bürgerbegehren Leimen zieht vor Gericht

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

(ds) Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Leimen und dem Bürgerbegehren Leimen um den Erhalt der 100jährigen Bäume auf dem Alten Sportplatz geht in die entscheidende Runde.

Die Bürgerinitiative, die 2884 Bürger der Großen Kreisstadt vertritt, begibt sich auf den Klageweg beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, um in einem Eilverfahren die Durchführung des Bürgerbegehrens zu sichern. Sie hat in Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper einen renommierten Mitstreiter gefunden. Herr von Loeper ist Sprecher im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und hat schon in Nagold ein Bürgerbegehren nach anfänglichen Ablehnungen durch die Stadt Nagold und das Regierungspräsidium Karlsruhe beim Verwaltungsgerichtshof zum Erfolg geführt.

Worauf stützt sich der Optimismus der Bürgerinitiative, nach 2 Ablehnungen doch noch erfolgreich zu sein?

Die Bürgerinitiative wird vor Gericht nachweisen, dass die Unterschriften gegen den Verkauf des Sportplatzes nicht zu spät gesammelt wurden, weil es im vorliegenden Fall keine Fristen zu beachten gab. Außerdem ist der Erhalt der Bäume eine Aufgabe, für die der Gemeinderat zuständig ist – und nicht der Oberbürgermeister, wie von der Gegenseite behauptet wird. Deshalb ist das Bürgerbegehren auch hier zulässig.

Wir alle wissen, dass Recht haben und sein Recht bekommen manchmal zweierlei Dinge sind und der Kampf um sein Recht oft Geld kostet. Das Bürgerbegehren Leimen freut sich deshalb über jede Spende.

Dieter Sattler,  Vorsitzender, Bürgerbegehren Leimen e.V.

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