Leserbrief der GALL zur VGH Entscheidung

Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender GALL

Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender GALL

(rf – 8.3.13) Im Gegensatz zum VG Karlsruhe hat der VGH das Bürgerbegehren zum Erhalt der Bäume am Alten Sportplatz für unzulässig erkannt. Hatte die erste Instanz noch auf die Unrechtmäßigkeit des nichtöffentlich gefassten Beschlusses abgehoben, war für den VGH die Veröffentlichung zentral, ab der die Frist für das Bürgerbegehren lief. Diese Frist wurde bekanntlich versäumt.

Mit diesem Urteil ist die juristische Auseinandersetzung am Ende und man fragt sich, was von diesem bedauerlichen Kapitel der Leimener Politik übrig bleibt. Für uns in erster Linie der schale Eindruck, dass man sich im Umgang mit selbstbewussten Bürgern mental noch im vorigen Jahrhundert befindet.

Da war der Verkauf in nichtöffentlicher Sitzung, ein unrechtmäßiges Verfahren, das aber deutlich macht, dass die Information der Bevölkerung als weniger wichtig erachtet wird, als andere Aspekte. Dann der Umgang mit den Menschen, die dem Beschluss widersprachen, aus dem sowohl patriarchales Denken, wie auch verletzte Eitelkeit sprachen und bei dem es oft weniger um die Sache, oder gar um das Ansehen der Stadt ging, sondern um persönliche Animositäten.

Auf diese Weise wurden zahlreiche Möglichkeiten Souveränität zu zeigen verbaut. Denn auch nach dem ursprünglichen Beschluss sprach nichts dagegen, ab jetzt vieles besser – oder einfach „richtig“ zu machen! Zum Beispiel, indem man – in Anerkennung des ja unrechtmäßig zustande gekommenen Beschlusses – den einsprechenden Bürger nun konstruktiv entgegen kommt. Oder indem man ein wenig Demokratie wagt und das Bürgerbegehren – trotz formaler Unstimmigkeiten – anerkennt, um daraus eine Kultur des Dialogs zu entwickeln. Oder, indem man wenigstens den von SPD und GALL ersatzweise beantragten Bürgerentscheid durchführt. Diese Möglichkeiten Souveränität zu zeigen, wurden versäumt. Was bleibt ist das Bild von Verwaltung und Gemeinderat, die zwar selbst nicht immer rechtmäßig handeln, sich aber dem Bürger gegenüber auf rechtliche Spitzfindigkeiten zurück ziehen, wenn es eng wird.

Wahrlich kein Meilenstein der Leimener Kommunalpolitik. Aber ein großer Ansporn für uns, für mehr Transparenz und einen besseren Umgang miteinander zu kämpfen! Zur Frage, was sich derzeit in Sachen „Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger“ auf Landesebene tut, hat die GALL den Grünen Landtagsabgeordneten Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr für den 16.4., 19.30 Uhr in die Cafeteria des KCL geladen.

220 - GALL LogoRalf Frühwirt, GALL

 

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1 Kommentar für “Leserbrief der GALL zur VGH Entscheidung”

  1. I_Schmidt

    Vielen Dank für diesen deutlichen Leserbrief.
    Leider jedoch auch von dieser Partei nur ein Leserbrief nachdem alles gelaufen ist.
    Sicher, das ist richtig formuliert was geschrieben wurde. Jetzt da die Sache rum ist, kommt raus, was MAN anders hätte machen können und sollen. Die Möglichkeiten wären da gewesen. So läßt dieser Leserbrief sehr tief blicken. Gewusst haben die Bürger ohnehin das dieses Thema hätte anders gelöst werden können. Nun haben sie es auch noch schriftlich.
    Jetzt wäre, ohne wenn und aber, der Bürger gefragt. Jetzt wäre er am Zug nachzusetzen. Fragen zu stellen, sich zu äußern, seine Meinung zur Sache kundzutun. Hier wären besonders die Unterzeichner des Bürgerbegehrens gefragt. Schließlich, gerade nach diesem Leserbrief, müsste dort erkannt werden, dass ihre Meinung gerade egal war. Erst wenn der öffentliche Druck über das Vorgehen der Obrigkeit deutlich zunimmt, kann der Bürger wieder damit rechnen ernst genommen zu werden. Bleibt dies aus, wird sich diese Geschichte anderswo in Leimen wiederholen. Die Freiheit haben zu wollen mitzuentscheiden, von Anfang an, so wie es die Unterzeichner zu Recht gewünscht haben, beinhaltet auch die Verantwortung, der Politik auf die Finger zu schauen. Dies darf nicht Aufgabe einzelner Initiativen von wenigen Leuten sein. Es darf nicht damit genug sein für ein Bürgerbegehren zu unterschreiben, mit einem guten Gefühl nach Haus zu gehen und die Sache dann zu vergessen. In diesem Fall wird sich das was im Leserbrief in einem fast beliebigen Satz zusammengefasst wurde, dauerhaft wiederholen.
    Denn dort heißt es: „Was bleibt ist das Bild von Verwaltung und Gemeinderat, die zwar selbst nicht immer rechtmäßig handeln, sich aber dem Bürger gegenüber auf rechtliche Spitzfindigkeiten zurück ziehen, wenn es eng wird.“
    Deutlicher geht es nicht mehr.
    Es liegt allein an uns Bewohnern von Leimen ob wir weiterhin ungehört bleiben wollen oder für unsere Rechte und Freiheiten bereit sind mal aufzustehen.

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