Leserbrief: „Die Stadt Leimen und ihre Baufinanz“

Dieter Sattler

(Dieter Sattler) „Sind wir froh, dass wir einen Investor haben.“ So oder so ähnlich klingt es schon einmal, wenn man sich eine Gemeinderatssitzung anhört. Und dann macht es auch nichts, wenn man der Baufinanz entgegen kommt. Man ist dankbar.

In der Begründung des in diesen Tagen ausliegenden Vorentwurfs eines Bebauungsplanes für den „Alten Sportplatz“ im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter 6. Erschließung folgendes:

„Entsprechend des Anbieter-Auswahlverfahrens sind die notwendigen inneren Erschließungsanlagen vom Erwerber – sprich der Baufinanz – als Privatstraßen herzustellen und zu unterhalten.“

Am kommenden Donnerstag wird wohl unter Top 8 der Tagesordnung – Grundstücksverkehr: Übernahme Erschließungsanlage Weidweg „Alter Sportplatz“ nun aber vom Gemeinderat beschlossen werden, dass die Erschließungsstraßen und der Spielplatz von der Stadt übernommen werden. Und damit auch die Unterhaltung. Die Baufinanz gibt noch einen mittleren 5-stelligen Geldbetrag hinzu. Großzügig, oder? Zumindest auf den 1. Blick.

In einem Brief vom 11.04.2012 schreibt der Investor an die 1. Bürgermeisterin der Stadt Leimen, dass „alle Bodenmaterialien mit Belastungen unter Z.1.2 – also Z1.1 – auf dem Grundstück für den Straßenbau als Unterbau verwendet werden, so dass hierfür keine Entsorgung erforderlich sein wird.“ Nach den Zahlen des städtischen Bodengutachtens und nach eigenen Recherchen liegen dann 6.300 t Z.1.1-Material unter den Straßen. Sollte die Stadt diese belastete Material je entsorgen müssen, fallen Kosten bis ca. 300.000 Euro an. Plus die laufenden Kosten für die Straßen und alles was darunter liegt, Kanal und Leitungen, in den kommenden Jahrzehnten.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt in einem anderen Licht. Da bleibt dann doch mehr als „ä Gschmäckle“.

Mal sehen was Dankbarkeit noch alles vermag, wenn es um die Entsorgung von Z.1.2 bzw. Z.2 Material geht. Das sind dann 16.940 t, die bei der Entsorgung ca. 800.000 Euro kosten (Stand Dezember 2011).

Liebe Leimener, es lohnt sich weiterhin, genauer hinzusehen, was so alles auf dem Alten Sportplatz geschieht – auch später bei der 1-monatlichen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.

Dieter Sattler
1.Vorsitzender
Bürgerbegehren Leimen
 

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5 Kommentare für “Leserbrief: „Die Stadt Leimen und ihre Baufinanz“”

  1. Beobachter

    Bei jeder konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Gemeinderates haben die Mitglieder ein Gelöbnis abzulegen. Dort heißt es auch “ Ich gelobe……insbesondere die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren….! An dieses Gelöbnis möchte ich die Leimener Stadträte erinnern, wenn sie am Donnerstag über die Übernahme der noch nicht vorhandenen Erschließungsanlagen ( u.a. Straßen mit Beleuchtung, Kanal und Wasserleitung) im vorgesehenen Baugebiet Weidweg auf dem VfB-Hartplatz in die künftige Trägerschaft (Eigentum) durch die Stadt Leimen abstimmen.

    Kurz die Vorgeschichte mit Fakten!
    1. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung beschließt das Gremium u.a., dass der “ Alte Sportplatz“ an die Firma Baufinanz in Leimen gem. dem vorgelegten Angebot verkauft wird.

    2. Nach der Bekanntmachung in der Ra-Ru hat der Gemeinderat am 28.Juni 2012 einen Entwurf des Bebauungsplanes “ Weidweg “ beschlossen, den die interessierte Bürgerschaft bis Ende Juli frühzeitig „begutachten“ und anschließend ihren “ Senf “ dazu abgeben kann.

    3. Sattler hat offenbar bei der Einsichtnahme in der Begründung des Plans, die ebenfalls ausgelegt und damit vom Gemeinderat abgesegnet sein musste, entdeckt, dass dort festgehalten ist, dass die vorgesehen Straßen und Plätze im Gebiet im Privateigentum sein werden.. Zum Verständnis des Bürgers heißt das, dass den künftigen Wohnungseigentümern (ca.50) diese Anlagen gemeinschaftlich gehören, sie auch unterhalten, und die Baufinanz dies alles bei ihrem Angebot auch ohne Wenn und Aber akzeptiert hat. Wäre es anders gewesen, hätte ein Ausschluss aus dem Wettbewerb erfolgen müssen!

    4. Sollte der Gemeinderat am 26. Juli nunmehr entgegen bisherigen Beschlüssen zustimmen, dass nach dem Bau der Erschließungsanlagen durch die Baufinanz sie von der Stadt Leimen ins Eigentum und damit auch in die Unterhaltung übernommen werden, ist dies zum Nachteil auch der Leimener Bürgerschaft. Selbst wenn der Investor einen mittleren fünfstelligen Betrag zur “ Ablösung“ der Unterhaltung zahlen würde, macht der Stadt einen größeren Verlust. Warum? Straße mit Beleuchtung, Kanal und Wasserleitung müssen z u s ä t z l i c h von den Herstellungskosten (wie hoch eigentlich?) jährlich abgeschrieben werden, und beim Wasser und Abwasser fließen die Abschreibungen dann noch in die Gebührenkalkulation mit ein. Das bedeutet, dass die Allgemeinheit mit höheren Gebühren belastet wird, weil ein nicht notwendiger Deal mit Baufinanz erfolgte.

    5. Fazit: Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit , den Investor Baufinanz von Kosten zu entlasten, da er wusste, dass sie auf ihn zukommen. Der Gemeinderat hat deshalb die Rechte der Stadt Leimen zu wahren!

  2. Konrad M.

    Erinnert mich an den EnBW-Deal!
    Einer macht den Mappus, einer den Notheis.
    Peinlich finde ich, dass während der 1. Planauslegung mit Begründung die Stadt ihre bisherige Linie verlassen und eine Kehrtwendung um 180 Grad machen will. Das wirkt verwirrend.
    Die Baufinanz muss wie bisher vorgesehen, und von denen auch akzeptiert, künftiger Eigentümer und Unterhaltspflichtiger der Straßen, der Abwasser-und Wasserleitungen im Baugebiet Weidweg sein.
    Die Pauschalsumme für die Unterhaltung, die als Zahlung von der Baufinanz im Gespräch sein soll, ist ein lächerlicher Betrag angesichts der Lebensdauer der Erschließungsanlagen. Bei gut 40 Jahren fallen u.a. Stromkosten für die Beleuchtung, Kanalreinigung, Spülung der Wasserleitungen, Reparatur und Instandsetzung an.
    Der Hauptbrocken, da stimme ich Beobachter zu, sind die jährlichen Abschreibungen auf die Anlagen. Es kann und darf nicht sein, dass diese von der Allgemeinheit z.B. über höhere Gebühren erwirtschaftet werden sollen, meine Damen und Herren Stadträte, es sei denn die Baufinanz zahlt außer der Unterhaltungspauschalsumme zumindest nochmals zusätzlich die gleiche Summe wie die von ihr nachgewiesene Herstellungssumme für die Erschließungsanlagen. Es gibt keine Dankbarkeits-Geschenke zu verteilen.

  3. N.Ople

    Mit Interesse verfolge ich seit einiger Zeit die Veröffentlichungen in verschiedenen Medien zum Thema VfB-Sportplatz am Weidweg und auch was Beteiligte dazu erklären. Mir persönlich geht es nicht darum, ob der Sportplatz nun bebaut wird oder nicht. Da gibt es in vielen Städten und Gemeinden wegen der Bebauung von Gelände immer sehr unterschiedliche Meinungen.
    Wenn ich als Kommune aber für die Erschließung eines Baugebiets nicht ein traditionelles Verfahren, womöglich auch über einen Erschließungsträger, machen will, sondern mir bei nicht weniger als 50 Wohneinheiten in zahlreichen Gebäuden einen Investor aussuche, muss die Sache rechtlich hieb-und stichfest sein. Ist das in diesem Fall gegeben?
    Es gilt kritische Fragen zu stellen, die von den Verantwortlichen der Stadt zu beantworten wären. Ein Kind ist nämlich gleich in den Brunnen gefallen und schlechte Erfahrungen hat die Stadt Leimen beim Bäderpark bereits gemacht.
    Fragen:
    Reicht die Bonität, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Baufinanz, die im Handelsregister Mannheim unter HRA 333309 eingetragen und bei der Finanzberichte(§ 264 Abs.3 HGB) im Bundesanzeiger über das Internet einzusehen sind, aus, um ein Vorhaben wie die Bebauung des Sportplatzes innerhalb einer bestimmten Frist zu verwirklichen?
    In welcher Höhe sichert sich die Stadt Leimen durch eine Erfüllungsbürgschaft für den Bau der Erschließungsanlagen u n d die Verpflichtung des Investors zur Errichtung der Wohngebäude mit 50 Wohneinheiten ab?
    Welche Regelungen werden für den Fall einer Insolvenz getroffen?

    Die Fragen zu stellen ist sehr berechtigt, da innerhalb weniger Wochen nach dem Zuschlag der Investor bereits Planänderungen beim Gemeinderat durchsetzen konnte. Nun wird erneut der Versuch unternommen, abweichend vom Inhalt der ausgelegten Planbegründung und der Ausschreibung eine weitere wesentliche Änderung zu Gunsten der Baufinanz herbeizuführen.

  4. N.Ople

    Ich hatte noch etwas vergessen los zu werden, was mir beim Lesen von Berichten, auch in Leimen-Lokal, ins Auge stach. Es geht um den Begriff “ KLIMAPFLEGE“.
    Man überreiche öffentlichkeitswirksam als Spende einen beachtlichen fünfstelligen Geldbetrag kurz vor Weihachten für einen sozialen Zweck an die Kommune.
    Die Frage ist, ob dies gängige, rechtlich zulässige kommunale Praxis ist, wenn die Entgegennahme der Spende während eines LAUFENDEN ANBIETERVERFAHRENS für ein Investorenprojekt erfolgt. Was ist da im jährlich aufzustellenden Spendenbericht vermerkt?

  5. Polier

    Ich habe ein Tiefbaugeschäft und bin schockiert, was da so alles laufen soll. Wenn ich nach einer Ausschreibung und vor der Auftragsvergabe einer Baumaßnahme aufs Rathaus zu einem Borjemoonschter würde gehen und dem eine Geldspende für einen Spielplatz in die Hand drücke jagt der mich doch zum Deufel.

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