Leserbrief: Energiesparlampen in öffentlichen Gebäuden verbieten!
Die Kreisräte der LINKEN Joachim Buchholz, Carsten Labudda und Dr. Edgar Wunder fordern ein Verbot der quecksilberhaltigen Energiesparlampen. Denn Bürokratie und Wirtschaftslobbyisten haben es geschafft, dass ohne parlamentarische Abstimmung in Brüssel handstreichartig die absurde Verordnung Nr. 244/2009 erlassen wurde, nach der flächendeckend die harmlose Glühlampe durch die gefährliche quecksilberhaltige Leuchtstofflampe zu ersetzen ist, nur um gerade mal 0,4 % des europäischen CO2-Ausstoßes reduzieren zu können – trotz eines zuvor beschlossenen weltweiten Verbots der technischen Anwendung von Quecksilber.
Energiesparlampen sind Bleichmacher und Grünfärber. Ihr Licht ist unnatürlich, weil es Farben verfälscht. Schwerer wiegt, dass die Energiesparlampe giftig ist. Hochgiftig sogar. Sie enthält so viel Quecksilber, dass ihr ökologischer Nutzen durch die Umweltschäden, die sie anrichtet, mehr als vernichtet wird. Ihr ökologischer Nutzen ist eine propagandistische Chimäre, die die Lampenindustrie verbreitet hat, um mit dem behördlich angeordneten Technologiewechsel Gewinne zu machen. Greenpeace und andere Umweltschutzinitiativen haben sich dabei, berauscht vom Gefühl ihres Einflusses, zu nützlichen Idioten der Industrie machen lassen. Denn geht eine Lampe im Haus kaputt, werden Quecksilberdämpfe freigesetzt, die aufwändig und kostspielig beseitigt werden müssen.
Quecksilber ist ein Nervengift, das zu Erbschäden, Herz- und Nervenerkrankungen führen kann. Da es nicht abbaubar ist, kann es sich im Körper, im Wasser und den Böden ablagern und Natur und Lebensmittel verseuchen. Bis heute gibt es keine Rücknahmepflicht für Lampen, die Sondermüll sind. Wie schon bei der „Energiewende“ mit dem Billigstrom für die Industrie werden alle Kosten dem Privatverbraucher aufgehalst. Die AVR nimmt und entsorgt die quecksilberhaltigen Lampen, bleibt aber auf den Kosten hängen.
Die Energie- und Ökobilanz dieser Lampen sind katastrophal und haben nichts mit „Sparen“ zu tun. Fazit: Energiesparlampen gehören weder in den Privathaushalt noch in öffentliche Gebäude – und erst recht nicht in Kitas und Schulen, und sie müssen umgehend gegen unschädliche Glühbirnen ausgetauscht werden. Eine echte Alternative sind die LED-Lampen, die in der Anschaffung mit ca. 20 EUR für eine 10 Watt Lampe vergleichbar mit einer 60 Watt-Glühbirne leider noch viel zu teuer sind.
Joachim Buchholz www.DieLinke-Rhein-Neckar.de Redaktion: Siehe zum Thema auch: „Warum Uwe Janssen keine Quecksilber-Energiesparlampen mehr mag“ vom 12.7.12Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen
Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=24107
Herr Buchholz, das ist ein sehr guter Leserbrief. Einzig hinzuzufügen ist, dass diese Energiesparlampe auch in privaten Haushalten nichts zu suchen hätte. Nicht weil es verboten gehört, sondern weil die von Ihnen aufgezählten Gefahren dort ebenso bestehen. Empfohlen gehört auch die Dokumentation „Bulb Fiction“. Auf einem wahren freien Markt hätte die Energiesparlampe keine Chance gehabt. Die Glühbirne wäre nie verboten worden, jedoch hätten sparsamere Leuchtmittel ihren Weg zum Verbraucher gefunden. Der Verbraucher sollte frei entscheiden, welche Leutmittel er kauft. An diesem Beispiel wird wieder deutlich, wie sehr die Bürger Europas von der EU drangsaliert werden. Bevormundung wohin man sieht. Nur wenn die Bürger ihre Freiheit und ihre Rechte wieder zurückhaben wollen und dies mit Augenmaß artikulieren, haben wir die Chance verlorene Freiheiten zurückzugewinnen.