Leserbrief: „Weidweg“ – RP hat Zweifel an Rechtmäßigkeit
In der öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2012 behandelte der Leimener Gemeinderat das Thema “ Bebauungsplan Weidweg „, fasste auch Beschlüsse, ohne dass zuvor in der in der Rathaus-Rundschau bekanntgegebenen Tagesordnung rechtlich notwendige Angaben (z.B. Aufstellungsbeschluss, Billigung des Bebauungsplanentwurfs ) gemacht wurden. Vor der Sitzung wurden der Oberbürgermeister, Gemeinderäte und das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde auf diesen Sachverhalt von mir schriftlich hingewiesen, die Stadt Leimen wie die zuständigen Abteilungen der Aufsichtsbehörde in Karlsruhe nochmals nach der Sitzung.
( Nur Leimen-Lokal berichtete hierüber am 28. und 30. Juni 2012: Bebauungsplan „Weidweg“ rechtmäßig? )
Bürgermeisterin Felden hat in der Juni-Sitzung in meiner Anwesenheit dem Gemeinderat auf Anfrage aus der Mitte des Gremiums versichert, dass die Verwaltung ein rechtssicheres Verfahren durchführt.
Diese Aussage von Frau Felden scheint inzwischen nicht mehr haltbar zu sein. Auf mein Vorbringen Ende Juni/Anfang Juli 2012 hat der Abteilungsleiter der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Bernhard Gehweiler, mit Schreiben vom 14. September 2012 wegen des Bebauungsplanbeschlusses am 28. Juni 2012 zum Thema “ Bebauungspläne Leimen-Mitte und Weidweg “ folgendes mitgeteilt:
“ …bestehen Zweifel, ob dem Bestimmtheitsgebot genüge getan wurde. Insoweit werden wir auf die Stadt Leimen zugehen und das Erforderliche veranlassen. “ Zitat-Ende mit dem Hinweis, dass nach dem Bestimmtheitsgebot in § 34 Gemeindeordnung Verfahrensschritte wie Austellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfs in der veröffentlichten Tagesordnung hätten aufgeführt werden müssen. Dies muss von dem Verein BÜRGERBEGEHREN Leimen e.V. nochmals hervorgehoben werden, da es überall von den Kommunen, so auch in der unmittelbaren Nachbarschaft, in rechtlich einwandfreier Weise gemacht wird.
Die Stadt Leimen ist nun aufgefordert, der Öffentlichkeit die Rechtsauffassung des Regierungspräsdiums Karlsruhe und die daraus resultierenden Konsequenzen mitzuteilen. Muss das Bebauungsplan-Verfahren “ Weidweg “ nochmals von vorne begonnen werden, wird die derzeit durchgeführte Auslegung, die ohne Gemeinderatsbeschluss erfolgte, dadurch unverzüglich gestoppt? Fragen, die schnellstens zu beantworten sind.
Ominös mutet in diesem Zusammenhang die Formulierung des TOP 9 für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27. September 2012 an. Was muss verstanden werden unter “ Bebauungsplän(e) Leimen-Lingental “ ohne weitere Bezeichnung eines bestimmten Namens eines Bebauuungsplanes? Genannt werden dafür aber Begriffe wie Aufstellungsbeschluss und Billigung des Bebauungsplanentwurfs, also solche, die man in der Stadt Leimen bisher bewusst nicht in einer Tagesordnung angab. Aufklärung ist hier ebenfalls dringend erforderlich.
Dieter Sattler
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