Mit E-Auto Energiewende fördern: BEG Leimen ermöglicht Treibhausgas-Handel

(rfr – 8.2.23) Die BEG Leimen ermöglicht es Haltern von Elektroautos in Leimen, die Energiewende im Jahr 2023 zusätzlich zu fördern. Durch sogenannte Treibhausgas-Zertifikate ist es über die Genossenschaft möglich, sich selbst und dem Klima etwas Gutes zu tun.

Seit letztem Jahr können Privatpersonen, die ein Elektrofahrzeug besitzen, die gegenüber einem Auto mit Verbrennungsmotor eingesparte Menge CO₂ geltend machen und finanziell profitieren. Wer die Treibhausgas-Zertifikate (THG-Zertifikate) über die BEG Leimen geltend macht, stärkt damit zusätzlich die Energiewende in der Region!

Mineralölkonzerne sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß bis 2030 um 25 % zu senken, um die gesetzlich vorgeschriebene THG-Quote zu erfüllen. Wenn Konzerne es nicht schaffen, mit eigenen Projekten ausreichend CO₂-Emissionen einzusparen, können sie Quoten bei Akteuren zukaufen, die mehr CO₂ einsparen als die THG-Quote vorschreibt – wie es beispielsweise bei E-Autos der Fall ist.

Beim THG-Handel der BEG Leimen können je Fahrzeug 270.- € für vermiedene Treibhausgasemissionen erlöst werden. Das Besondere: Während bei vielen alternativen Anbietern die Einnahmen ausschließlich den Fahrzeughaltern zugutekommen, fördert das Modell der BEG Leimen gleichzeitig die Energiewende: „Bei uns können Sie selbst entscheiden, mit welchem Anteil der Erlöse Sie die Energiewende fördern möchten“, so Genossenschaftsvorstand Claudia Felden. Mit der Unterstützung durch diesen Anteil, gerne auch durch die gesamte Summe, kann unsere BürgerEnergieGenossenschaft Leimen besonders wirkungsvoll zusätzliche Bürgerenergie-Anlagen errichten. „So tragen wir dazu bei, dass E-Fahrzeuge zunehmend mit wirklich sauberem Strom fahren können“, freut sich Aufsichtsratsvorsitzender Ralf Frühwirt.

Die THG-Prämie für Elektrofahrzeuge kann einfach über www.buergerwerke.de/THG beantragt werden. Über die bundesweite Dachgenossenschaft Bürgerwerke eG wickelt die Genossenschaft den Handel ab.

Ralf Frühwirt


Bei diesem Text handelt es sich um eine uns zur Veröffentlichung übermittelte Pressemitteilung, die im Original „gegenderte“ Substantive und/oder Pronomen enthielt. Im Deutschen und somit auch in unserer Redaktionsschreibweise verwenden wir hingegen das generische Maskulinum, das für alle Geschlechter (m/w/d) steht. Der Text wurde daher in Standard-Deutsch und an unsere Redaktionsschreibweise angepasst.

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