Nußloch: Verunreinigung durch Hundekot vermeiden

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden beim Ordnungsamt über von Hundekot verunreinigte Gehwege und Plätze. Insbesondere im Vogelkefigweg oder in der Hildastraße, welche von vielen Kindern als Schulweg benutzt werden, sind regelmäßig Verunreinigungen durch Hundekot zu beobachten.

Das Ordnungsamt möchte deshalb alle Hundeführer auf § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch aufmerksam machen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Etwaige Verschmutzungen sind sofort durch den Halter oder Führer des Hundes zu entfernen. Das ist nicht nur eine Frage von Anstand und Rücksichtnahme, sondern sollte im Interesse aller eine Selbstverständlichkeit sein.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb des bebauten Ortskerns an der Leine zu führen sind. Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Mitbürger, sondern stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann

Wir bitten um Beachtung!

LeimenBlog.de Ihre lokale Internetzeitung für Leimen, Nußloch, Sandhausen

Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=76630

Kommentare sind geschlossen

Dr Ullrich -  Banner 300 - 2015
Autoglas300x120

Turmapotheke Logo NEU 300x120

6581 - Elektro Lutsch Banner 300c
Spargelhof Köllner Logo 300x120

Woesch 300x120

OFIS-Banner_300x120
Mattern Optik - Banner 300 - 4

Gallery

19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-20 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-16 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-15 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-13 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-12-Brandenburg 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-11 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-10 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-09 19244-Kundgebung-Leimen-bleibt-bunt-08
Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen