Privatisierung Wasserwirtschaft – Sauerzapf nimmt Stellung

(bs – 17.1.13)Der Geschäftsführer „Zweckverband Wasserversorgung Hardtgruppe“ Bruno Sauerzapf nimmt Stellung zu den EU Plänen für eine Privatisierung der Wasserwirtschaft.

2276 - Bruno Sauerzapf

Bruno Sauerzapf. GF Zweckverband Wasserversorgung Hardtgruppe & Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag

Frage 1.: Warum wehren sich Städte, Kommunen oder Verbände gegen eine Privatisierung?

Antwort: Die kommunalen Spitzenverbände wehren sich gegen die von der EU-Kommission geplante Richtlinie, die bisher vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession der Ausschreibung zu unterwerfen und die neben der Wasserversorgung auch die Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungs- oder Rettungs- und Gesundheitsleistungen umfasst. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinden z. B. bei der Vergabe einer Wasserkonzession (sofern sich nicht die Gemeinde selbst versorgt, sondern eine Verbandslösung anstrebt wie beim ZV Hardtgruppe) bei der Bildung von Zweckverbänden nicht mehr frei entscheiden könnte, wer die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser versorgt. Dies würde einen Zwang zur Privatisierung auslösen. Bisher haben die Gemeinden immer noch die Organisationsfreiheit zu entscheiden, wer die Wasserversorgung in der Gemeinde betreibt. Die Kontrolle haben bisher die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreter im Gemeinderat. In Berlin wird übrigens derzeit über die Reprivatisierung der Wasserversorgung diskutiert.

Gegen eine Privatisierung sprechen nach meiner Meinung folgende Gründe:

1. Der Zweckverband Wasserversorgung Hardtgruppe stellt das Wasser kostendeckend ohne Gewinne der Stadt Leimen, der Stadt Walldorf und der Gemeinde Sandhausen zur Verfügung. Ein privates Unternehmen wird in jedem Fall einen Gewinn einkalkulieren.

2. Oberstes Ziel des Verbands ist die Sicherstellung der Wasserversorgung. Dies löst ständige Sanierungskosten und Kosten für Redundanzlösungen (z. B. 2. Ringleitungen zu den Verbandsgemeinden, Notstromversorgung der Pumpen) aus. Ob ein privater Anbieter dies wie die öffentlichen Versorger durchführen würde ist zumindest zweifelhaft. Es gibt genügend Beispiele von privaten Anbietern bei denen dies nicht erfolgt.

Frage 2.: Wassergebühren sind kostendeckend zu gestalten, wie könnte eine Preisentwicklung bei privaten Anbietern aussehen?

Antwort: Wenn der private Anbieter die gleichen Kosten für Sanierungs- und Redundanzlösung aufwendet, würden trotzdem die Gebühren steigen, weil Gewinne erzielt werden. Im Übrigen könnten auch die kommunalen Versorger Gewinne erzielen, sofern nicht (wie der Zweckverband) die Gewinnerzielungsabsicht per Satzung ausgeschlossen wurde.

Frage 3: Ist es vorstellbar, dass die Kommunen zur Einnahmeverbesserung ihre Wassernetze verkaufen/vermieten (müssen)- Konzessionsabga-ben, PPP-Modell?

Antwort: Dies ist vorstellbar. Der Verkauf bringt zwar einen einmaligen Verkaufserlös für den Haushalt aber auf Dauer für die Bürgerinnen und Bürger keine Ersparnis, weil die Wasserversorgung kostendeckend betrieben werden sollte und der Haushalt nicht belastet wird. Auch würde die Konzessionsabgabe an den Verbraucher kostenerhöhend weiter gegeben werden. Ich persönlich lehne eine solche Lösung ab.

Zu Frage 4.: Wäre ein freier Wettbewerb der Versorgung mit Trinkwasser schädlich?

Antwort: Ein freier Wettbewerb wie beim Strom ist derzeit kaum möglich, weil jedes Netz unabhängig betrieben wird und der Anbieter in seinem Bereich immer ein Monopol hätte. Hinzu kommen noch die Nachteile hinsichtlich der Sanierungs- und der Verbundkosten. Ein freier Wettbewerb wäre für die privaten Anbieter ein gutes Geschäft und für die Bürgerinnen und Bürger eine schlechte teure Lösung.

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