Regierungspräsidium zum Verkauf des „Alten Sportplatzes“: Bürgerinitiative scheitert

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

Pressemeldung der Stadt Leimen / (mu) / Nach überaus gründlicher Prüfung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Schreiben vom 27. Juli 2012 die Einwände der Bürgerinitiative gegen den Verkauf des Geländes „Alter Sportplatz“ am Weidweg in allen Punkten eindeutig zurückgewiesen und damit die Entscheidungen des Leimener Gemeinderates vollinhaltlich bestätigt.

Auf 18 Seiten erläutert die Rechtsaufsichtsbehörde die Gründe für ihre Zurückweisung des Widerspruchs: Die Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. März 2012 war rechtmäßig, da die gesetzliche 6-Wochen-Frist für ein Bürgerbegehren um fast ein Jahr überschritten war. Auch die behauptete Befangenheit eines Stadtrates war nicht gegeben, da kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil vorlag.

Ausführlich geht die Rechtsaufsichtbehörde auch auf die Behauptung ein, bei der im Jahre 2007 mit großer Mehrheit vom Gemeinderat beschlossenen Abschaffung der Unechten Teilortswahl sei nicht ordnungsgemäß verfahren worden und die darauffolgende Gemeinderatswahl sei unwirksam. Diese Behauptung ist falsch, so das Regierungspräsidium, es bestehe vielmehr kein Zweifel, dass der Leimener Gemeinderat die Abschaffung der Unechten Teilortswahl rechtswirksam beschlossen hat und dass die Wahlen im Jahre 2009 völlig korrekt erfolgten.

Daher wies das Regierungspräsidium Karlsruhe den Widerspruch der Leimener Initiative umfassend zurück.

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