Sehen so RäuberInnen heute aus?! Kein Fake sondern echtes Fahndungsfoto!

(pol – 2.8.13 – Abends) – Die Polizei meldet:  „Die wegen schweren Raubes und Diebstahls gesuchten drei Frauen sind identifiziert; weitere Geschädigte noch gesucht

Bezugnehmend auf unsere Pressemitteilung vom 2. August, 10:00 Uhr, teilen wir mit, dass die drei gesuchten Frauen zwischenzeitlich identifiziert sind. Die drei Frauen, nach denen mit einem Bild gefahndet wurden, haben sich am frühen Freitagabend bei der Kriminalpolizei in Heidelberg gemeldet. Sie weisen alle Vorwürfe von sich.

Die Fahndung nach den drei Frauen hat sich damit erledigt.

Weiterhin gesucht werden Personen, die Opfer der drei Frauen wurden und sich bisher noch nicht bei der Polizei gemeldet haben.

Die angeschriebenen Medien werden gebeten, das übersandte Bild nicht weiter zu veröffentlichen, bzw. aus den sozialen Netzwerken zu entfernen.“

Und hier der ursprüngliche Fahndungsaufruf der Polizei:

(pol – 2.8.13) Drei junge Frauen wegen schweren Raubes und Diebstahls gesucht; Kriminalpolizei Heidelberg fahndet mit Bild nach den Täterinnen – Bislang zwei Hehler ermittelt; Zeugen und mögliche weitere Geschädigte dringend gesucht

Wegen schweren Raubes und wegen Diebstahls in bislang insgesamt zwei bekannten Fällen ermittelt das Raubdezernat der Heidelberger Kriminalpolizei gegen drei unbekannte junge Frauen.

Sie stehen im dringenden Verdacht, in unterschiedlicher Besetzung, nach Verlassen einer „Party-Location“ junge Männer angesprochen und zu einer sogenannten „After Hour Party“ in deren Wohnung überredet zu haben. Dort sollen sie ihre Opfer bestohlen bzw. ausgeraubt haben. Der Schaden wird in beiden Fällen auf rund 2.000.- Euro geschätzt.

Am frühen Morgen des 19. Mai hatte ein 28-jähriger Heidelberger die Veranstaltung eines Clubs in der Poststraße verlassen, als er vor dem Club von drei Frauen angesprochen wurde. Nachdem man mit einem Taxi zu dessen Wohnung im Stadtteil Neuenheim gefahren war, feierte man bis in den frühen sonntagmorgen hinein weiter. Als der 28-Jährige gegen 08.30 Uhr aufwachte, waren sein I-Phone, ein I-Pod und ein Macbook sowie zwei der Frauen verschwunden. Die dritte versuchte er noch an der Flucht zu hindern, was ihm jedoch nicht gelang.

Ähnliches widerfuhr einem 23-Jährigen nach dem Besuch einer Disco in der Alten Eppelheimer Straße am frühen Morgen des 24. Mai. Nachdem er von drei jungen Frauen nach Verlassen der Disco angesprochen worden war, fuhr man gegen 5 Uhr gemeinsam mit zwei sich dazugesellenden Männern mit dem Taxi zur Wohnung des 23-Jährigen im Stadtteil Handschuhsheim. Während die beiden Männer und eine der Frauen die Wohnung schnell wieder verließen, blieben zwei der verdächtigen Frauen bis gegen 7 Uhr. In einem günstigen Moment schlug dann eine der Beiden dem Mann plötzlich ein Trinkglas auf den Kopf; die andere griff sich dessen I-Phone. Beide flüchteten daraufhin in unbekannte Richtung. Der Mann hingegen blieb benommen zurück und erstattet erst wenige Tage später Anzeige bei der Polizei.

Verdeckte, kriminalpolizeiliche Ermittlungen führten die Fahnder schließlich Anfang Juli zunächst auf die Spur von einer 24-jährige Frau und einem 27-jährigen Mann, gegen die mittlerweile wegen Hehlerei im Zusammenhang mit den beiden Raub-/Diebstahlsdelikten ermittelt wird. Bei der 24-Jährigen wurde ein I-Phone gefunden, das aus dem schweren Raub auf den 23-Jährigen stammte. Sie will das Smartphone von dem 27-Jährigen gekauft haben, der bislang zu den Vorwürfen schweigt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Im Rahmen eigener Recherchen entdeckte der 28-Jährige Geschädigte ein Foto des räuberischen Trios in einer Fotogalerie vom Veranstaltungsabend des 18./19. Mai und informierte die Polizei. Auch der 23-Jährige erkannte die drei jungen Frauen auf dem Bild wieder. Sie werden wie folgt beschrieben:

740 - Räuberinnen anonym

Auf Wunsch der Polizei wurde das Bild nachträglich anonymisiert

Täterin: Ca. 20-30 Jahre; ca. 165 cm; schlank; blonde, schulterlange Haare; Tattoo an der rechten Bauchseite (Tribal). Bei der Tat am 19. Mai trug sie eine kurze, weiße Jeanshose, ein helles Top und weiße Schuhe.

Täterin: Ca. 25 Jahre; ca. 170 cm; schlank; blonde, lange Haare.

Täterin: Ca. 25-30 Jahre; ca. 165-170 cm; schlank; dunkelbraune, schulterlange Haare. Bei der Tat am 19. Mai trug sie eine Lederjacke.

Alle drei Frauen sprachen Deutsch mit einem osteuropäischen Akzent.

Nach Bewertung der Ermittler ist es nicht ausgeschlossen, dass das räuberische Trio in den vergangenen Wochen auf ähnliche Weise weiter auf Beutezug gegangen ist; die Opfer allerdings aus Scham bislang noch keine Anzeige erstattet haben.

Das Raubdezernat der Heidelberger Kripo erhofft sich mit Hilfe von Zeugen folgende Fragen zu klären:

Wer kennt diese drei Frauen auf dem Bild?

Wer wurde ebenfalls Opfer einer ähnlichen Tat und erstattete bisher noch keine Anzeige bei der Polizei?

Hinweise bitte an die Heidelberger Kriminalpolizei, Tel.: 06221/99-2421 oder jede andere Polizeidienststelle.    Freitag, 2. August 2013, 10 Uhr.

Nachtrag der Redaktion: Anscheinend konnte die Internet-Community bereits wenige Stunden nach dem Fahndungsaufruf eine der TäterInnen auf Facebook entdecken und das Profil, das inzwischen „gelöscht“ ist, der Polizei HD benennen. Nun stehen den mutmaßlichen RäuberInnen wohl der Gang vor Gericht bevor und schwerer Raub ist kein Kavalierdelikt! Siehe § 250 StGB:

Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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